Übergriff im Bergheimer Freibad

Kleine Anfrage
vom 23.06.2021

Kleine Anfrage 5627des Abgeordneten Markus Wagner vom 23.06.2021

 

Übergriff im Bergheimer Freibad

Am Freitag, dem 18. Juni 2021, attackierte ein männlicher Jugendlicher einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes mit einem Faustschlag, nachdem die städtischen Ordnungshüter den ebenfalls minderjährigen Bruder des Schlägers aus dem Freibad in Bergheim führen wollten, da sich dieser unerlaubt Zugang zu dem Gelände verschafft hatte.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu diesem Vorfall in Bergheim?
  2. Wie viele Straftaten aus den Deliktsbereichen der Gewalt- und Straßenkriminalität sind in und im räumlichen Umfeld von Freibädern (und anderen Badestätten) in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 bislang polizeilich erfasst worden?
  3. Wie viele Tatverdächtige der unter Ziffer 2 erfragten Straftaten sind bislang ermittelt worden?
  4. Wie viele so genannte „Tumultlagen“ sind in und im räumlichen Umfeld von Freibädern in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 bislang polizeilich erfasst worden?

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. Rheinische Post (2021): Ärger im Freibad – 17-Jähriger schlägt Ordnungsamt-Mitarbeiter; online im Internet: https://rp-online.de/nrw/panorama/bergheim-aerger-im-freibad-17-jaehriger-schlaegt-ordnungsamt-mitarbeiter_aid-59739993.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5627 mit Schreiben vom 21. Juli 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu diesem Vorfall in Bergheim?

Zum Sachstand des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens hat mir das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 05.07.2021 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 29.06.2021 Folgendes berichtet:

‚I.

Die Staatsanwaltschaft Köln führt aufgrund von Ermittlungen der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis ein hier am 28.06.2021 eingegangenes Ermittlungsverfahren gegen den 17-jährigen […] wegen des Verdachts der Körperverletzung u. a. Dem Beschuldig­ten wird zur Last gelegt, am Nachmittag des 17.06.2021 auf dem Gelände des städti­schen Freibads in Bergheim einen Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes durch einen gezielten Faustschlag ins Gesicht niedergestreckt zu haben, als der Geschädigte im Begriff war, gemeinsam mit einem Kollegen den 16-jährigen Bruder des Beschuldigten vom Gelände des Freibads zu führen, nachdem dieser sich dort zuvor unbefugt aufgehalten hatte. Der Beschuldigte wurde kurz darauf durch Polizeibeamte vorläufig festgenommen und nach Feststellung seiner Identität aus dem Polizeigewahr­sam entlassen. Der Bürgermeister der Stadt Bergheim hat als Dienstvorgesetzter der beiden Ordnungsamtsmitarbeiter unter dem 23.06.2021 Strafantrag gestellt. Gegen den Bruder des Beschuldigten hat die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis ein gesondertes Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruchs u. a. eingeleitet, das hier noch nicht eingegangen ist.

II.

Die Ermittlungen dauern an. Insbesondere stehen die Vernehmungen des Beschuldigten und der Zeugen an. Über die Schwere der beim Geschädigten verursachten Verletzun­gen ist hier noch nichts Näheres bekannt.‘

Der Generalstaatsanwalt in Köln hat unter dem 02.07.2021 berichtet, gegen die staatsanwalt-schaftliche Sachbehandlung keine Bedenken zu haben.“

  1. Wie viele Straftaten aus den Deliktsbereichen der Gewalt- und Straßenkriminalität sind in und im räumlichen Umfeld von Freibädern (und anderen Badestätten) in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 bislang polizeilich erfasst worden?

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Sie wird nach bundesweit einheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die statistische Zuordnung und Erfassung der registrierten Straftaten in der PKS erfolgt bei der Abgabe eines Ermittlungsvorganges an die Staatsanwaltschaft.

Badestätten werden in der PKS Nordrhein-Westfalen als Tatörtlichkeit erfasst. Hierunter fallen die Tatörtlichkeiten „Freibad“, „Badestrand“ und „Hallen-/Schwimmbad“.

An den vorgenannten Tatörtlichkeiten wurden im Auswertungszeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.05.2021 insgesamt 25 Fälle der Gewalt- und 189 Fälle der Straßenkriminalität erfasst.

Zum Zeitpunkt der Auswertung lagen die PKS-Daten für Juni 2021 noch nicht vor. Aufgrund der Überschneidungen der Deliktskataloge der Gewalt- und der Straßenkriminalität ist eine teilweise Doppelerfassung der Fallzahlen möglich.

  1. Wie viele Tatverdächtige der unter Ziffer 2 erfragten Straftaten sind bislang ermit­telt worden?

Zu den oben genannten Straftaten wurden insgesamt 35 Tatverdächtige zu einem Delikt der Gewalt- und 75 Tatverdächtige zu einem Delikt der Straßenkriminalität erfasst.

  1. Wie viele so genannte „Tumultlagen“ sind in und im räumlichen Umfeld von Frei­bädern in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 bislang polizeilich erfasst worden?

Im ersten Halbjahr 2021 sind in Nordrhein-Westfalen keine „Tumultlagen“ in und im räumlichen Umfeld von Freibädern erfasst worden.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner