Übergriffe auf Zugbegleiter in NRW

Kleine Anfrage
vom 16.04.2019

Kleine Anfrage 2377der Abgeordneten Nic Peter Vogel und Sven W. Tritschler vom 12.04.2019

 

Übergriffe auf Zugbegleiter in NRW

In einem Artikel der Westfalenpost vom 12.04.2019 wird aus einem internen Papier der Deut­schen Bahn zitiert, in dem die von Zugbegleitern gemeldeten Übergriffe erfasst wurden. In NRW wurden in 2018 insgesamt 1.720 Übergriffe gemeldet und statistisch erfasst, davon 309 körperliche Angriffe, 22 sexuelle Belästigungen und 1.056 Bedrohungen. 132 Mal wurden Zug­begleiter angespuckt.

Es ist anzunehmen, dass nicht alle Vorfälle gemeldet wurden und somit eine Dunkelziffer an Vorfällen nicht statistisch erfasst wurde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung zur aktuellen Situation in NRW:

1. Wie viele Übergriffe gab es nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2013 bis 2018 auf Zugbegleiter der Deutschen Bahn bzw. der Verkehrsverbünde? Bitte nach De­likten aufschlüsseln.

2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Staatsangehörigkeit und den Aufenthaltsstatus der Täter vor? Bitte auflisten.

3. Welche Präventionsmaßnahmen ergreift die Landesregierung bzw. welche Maßnahmen sind geplant, um die Sicherheit von Zugbegleitern sicherzustellen?

4. Wie viele Zugbegleiter sind im Zeitraum 2013 bis 2018 infolge eines Übergriffs zumindest zeitweise dienstunfähig gewesen?

Nic Peter Vogel
Sven W. Tritschler

 

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Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 13.05.2019

 

Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2377 mit Schreiben vom 13. Mai 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und dem Minister des Innern beantwortet.

1. Wie viele Übergriffe gab es nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2013 bis 2018 auf Zugbegleiter der Deutschen Bahn bzw. der Verkehrsverbünde? Bitte nach Delikten aufschlüsseln.

In den Kooperationsräumen Rheinland und Westfalen-Lippe erfolgt bislang keine zentrale Erfassung von Übergriffen auf das Zugbegleitpersonal. Im Kooperationsraum Rhein-Ruhr existiert eine Ereignisdatenbank für Vorfälle in Zügen, in der durch das Zugpersonal der Eisenbahnverkehrsunternehmen Meldungen über Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und deren Vorstufen anonymisiert erfasst werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eisenbahnverkehrsunternehmen sind angehalten, Ereignisse einzutragen. Diese Eintragungen geben Hinweise auf mögliche Schwerpunkte, denen durch das Sicherheitspersonal und die Bundespolizei durch gezielte Schwerpunktkontrollen nachgegangen werden kann. Die beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) dokumentierten Ereignisse erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind zudem stark von der Begleitquote der Züge sowie der Dokumentation durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eisenbahnverkehrsunternehmen abhängig. Für die Jahre 2013 bis 2018 ergibt sich folgendes Bild:

(siehe PDF-Datei)

Es lässt sich eine deutliche Zunahme der Zahl der jährlich gemeldeten Ereignisse ablesen. Bei der Interpretation der Daten muss jedoch auch berücksichtigt werden, dass in den letzten Jahren durch veränderte Verkehrsverträge die Zugbegleitquote ebenfalls zugenommen hat. Diese Steigerung könnte auch Auswirkungen auf die Zahl der Meldungen genommen haben. Dies erklärt jedoch nicht die stark überproportionale Entwicklung der Zahl der gemeldeten Beleidigungen und Bedrohungen.

2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Staatsangehörigkeit und den Aufenthaltsstatus der Täter vor? Bitte auflisten.

Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.

3. Welche Präventionsmaßnahmen ergreift die Landesregierung bzw. welche Maßnahmen sind geplant, um die Sicherheit von Zugbegleitern sicherzustellen?

Die Sicherheit in den Zügen ist zunächst Aufgabe der Eisenbahnverkehrsunternehmen im Rahmen ihrer Eigensicherung sowie darüber hinaus der Bundespolizei.

Die Landesregierung unterstützt die Verantwortlichen durch geeignete Fördermaßnahmen. So fördert das Ministerium für Verkehr das landesweit tätige Kompetenzcenter (KC) Sicherheit. Zudem betreut es gemeinsam mit dem KC Sicherheit den Landesarbeitskreis Sicherheit, in dem die Verkehrsunternehmen, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, die SPNV-Aufgabenträger sowie die Bundes- und die Landespolizei zusammenarbeiten.

Zudem befindet sich derzeit eine landesweite Sicherheitsdatenbank im Aufbau, die die regionale Datenbank des VRR ablösen soll und die ebenfalls durch das Ministerium für Verkehr gefördert wird.

Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung die Verkehrsunternehmen bei der Planung und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen.

So hat das Land im VRR-Raum die Einrichtung von sogenannten Verfügungsteams als Pilot gefördert. Es handelt sich um personell verstärkte Sicherheitsteams, die flexibel nach Bedarf unternehmensübergreifend eingesetzt werden. Auch im Raum des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe wird der Einsatz von Sicherheitsteams pilothaft gefördert: Im Korridor Hamm – Bielefeld sollen die objektiven Wirkungen einer Erhöhung der Zugbegleiterquote überprüft werden.

Als weiteres Pilotvorhaben wird im Nahverkehr Rheinland mit Landeszuwendungen der Einsatz von Bodycams für Zugbegleitpersonal getestet.

4. Wie viele Zugbegleiter sind im Zeitraum 2013 bis 2018 infolge eines Übergriffs zumindest zeitweise dienstunfähig gewesen?

Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor.

 

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