Überwachung, Bekämpfung und Beseitigung der Raupen des Eichenprozessionsspinners

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 213
der Abgeordneten Andreas Keith und Zacharias Schalley vom 26.07.2022

 

Überwachung, Bekämpfung und Beseitigung der Raupen des Eichenprozessionsspinners

Die warme und trockene Witterung der letzten Jahre unterstützt die Ausbreitung der Raupen des Eichenprozessionsspinners. Die Raupen des unscheinbaren Nachtfalters besitzen zu ihrer Verteidigung Brennhaare. Diese Brennhaare bergen schwere gesundheitliche Risiken, denn sie können zu entzündlichen Hautreizungen und Atembeschwerden führen.

Durch die verstärkte Ausbreitung kommt der Eichenprozessionsspinner häufiger an städtischen Bäumen und Waldrändern im städtischen Umfeld vor. Die Landesregierung entwickelte im Jahr 2020 einen Leitfaden, in dem sie Empfehlungen zur Staffelung der Maß­nahmen je nach Gefährdung aussprach.

Nach einer Abfrage von Wald und Holz NRW für das Jahr 2021 hätten im vergangenen Jahr 78 Prozent der Kommunen in Nordrhein-Westfalen einen Befall von Eichenprozessionsspinnern festgestellt.

Die Landesregierung rät dringend dazu, sich von den Raupen, deren Nestern und Häuten fernzuhalten. Auch sollten, etwa im heimischen Garten, keine Gegenmaßnahmen auf eigene Faust durchgeführt werden. Für das Entfernen der Nester im öffentlichen Raum beauftragen die Kommunen Spezialfirmen. Sofern ein Befall im privaten Garten oder Wald zu beobachten ist, sollten auch hier vom Eigentümer Spezialfirmen beauftragt werden. Ungeachtet dessen sollte das Ordnungsamt der zuständigen Kommune informiert werden, damit die befallenen Stellen von den Kommunen erfasst werden können.1,2

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie viele Fälle eines Befalls im privaten Garten oder Wald wurden im Jahr 2021 dem zuständigen Ordnungsamt gemeldet?
  2. Welche Kommunen in Nordrhein-Westfalen waren 2021 von einem Befall durch Raupen des Eichenprozessionsspinners betroffen?
  3. Wie viele Fälle eines Befalls von Raupen des Eichenprozessionsspinners konnten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen registrieren? (Bitte aufschlüsseln nach Kommune)
  4. Inwieweit sind der Landesregierung seit 2020 Fälle bekannt, in denen Personen Kontakt mit Gifthaaren der Raupen des Eichenprozessionsspinners hatten?
  5. Einige Kommunen haben für die Meldung von Vorkommen des Eichenprozessionsspinners bereits Online-Portale eingerichtet. Inwieweit plant die Landesregierung ein flächendeckendes Online-Portal für Meldungen von Vorkommen von Raupen des Eichenprozessionsspinners?

Andreas Keith
Zacharias Schalley

 

Anfrage als PDF

 

1 https://rp-online.de/nrw/panorama/nrw-land-warnt-erneut-vor-eichenprozessionsspinner_aid-70326941

2 https://www.umwelt.nrw.de/mediathek/broschueren/detailseite-broschueren?backId=147&broschueren_id=13829


Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 213 mit Schreiben vom 26. August 2022 im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Fälle eines Befalls im privaten Garten oder Wald wurden im Jahr 2021 dem zuständigen Ordnungsamt gemeldet?

Das Team Wald- und Klimaschutz des Zentrums für Wald und Holzwirtschaft führt seit dem Jahr 2018 eine jährliche landesweite Abfrage zum Befall mit dem Eichenprozessionsspinner (EPS) zur Einschätzung seiner Verbreitung in den einzelnen Kommunen durch (siehe Anlage 1). Die Rückmeldungen zu dieser Abfrage spiegeln den Befall in den einzelnen Kommunen wider, beinhalten aber keine explizite Listung einzelner Meldungen der Ordnungsämter. Diese Daten müssten direkt bei den Ordnungsämtern der Kommunen abgefragt werden. Dies war in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

  1. Welche Kommunen in Nordrhein-Westfalen waren 2021 von einem Befall durch Raupen des Eichenprozessionsspinners betroffen?

An der Abfrage des Teams Wald- und Klimaschutz zum EPS-Befall haben sich 2021 insgesamt 202 Kommunen (51% aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen) beteiligt. Aus 158 dieser Kommunen wurde EPS-Befall gemeldet. In der als Anlage 2 beigefügten Ergebniskarte wird für 2021 die Verbreitung des EPS in den Kommunen visualisiert dargestellt. Dabei sind die Flächen rot markiert, aus denen Befall gemeldet wurde. Grün stellt dar, wo Fehlanzeigen aus den Kommunen vorliegen. Weiß sind Kommunen dargestellt, von denen keine Rückmeldung vorliegt. Eine Auflistung der betroffenen Kommunen mit EPS-Befall finden Sie außerdem in der als Anlage 3 beigefügten Tabelle.

  1. Wie viele Fälle eines Befalls von Raupen des Eichenprozessionsspinners konnten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen registrieren? (Bitte aufschlüsseln nach Kommune)

Auf eine detaillierte Aufschlüsselung der gemeldeten Fälle nach Kommunen kann derzeit nicht zugegriffen werden. Die Beantwortung ist insofern in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

  1. Inwieweit sind der Landesregierung seit 2020 Fälle bekannt, in denen Personen Kontakt mit Gifthaaren der Raupen des Eichenprozessionsspinners hatten?

Aktuell gibt es keine Meldepflicht für einen EPS-Befall. Eine Meldung nach einer ärztlichen Behandlung wegen eines EPS-Kontakts ist ebenfalls nicht vorgesehen. Dementsprechend liegen der Landesregierung keine entsprechenden Informationen vor.

  1. Einige Kommunen haben für die Meldung von Vorkommen des Eichenprozessionsspinners bereits Online-Portale eingerichtet. Inwieweit plant die Landesregierung ein flächendeckendes Online-Portal für Meldungen von Vorkommen von Raupen des Eichenprozessionsspinners?

Ein flächendeckendes Online-Portal zum Vorkommen der Raupen des Eichenprozessionsspinners ist nicht vorgesehen. Auf kommunaler Ebene kann dies sinnvoll sein, damit eine Bekämpfung schnell und gezielt durchgeführt werden kann. Auf Landesebene wird hingegen die Verbreitung des Eichenprozessionsspinners und die Befallintensität überwacht. Dazu führt das Team Wald- und Klimaschutz seit 2018 eine jährliche landesweite Abfrage bei den Kommunen durch. Diese Abfrage wird ab 2022 online erfolgen. Dadurch soll den Kommunen die Rückmeldung erleichtert und die Datenlage verbessert werden. Außerdem arbeitet das Zentrum für Wald und Holzwirtschaft an der Entwicklung alternativer Methoden, um die weitere Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners einzudämmen.

 

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