Kleine Anfrage 231
des Abgeordneten Klaus Esser vom 28.07.2022
Umfang, Ergebnisse und Kosten der Koordinierungsstelle Muslimisches Engagement in NRW
Das Land NRW hat in der vergangenen Legislaturperiode seine Kooperationen mit muslimischen Verbänden neu geordnet und diese teils ausgeweitet. Dazu wurde auch 2019 eine „Koordinierungsstelle Muslimisches Engagement in NRW“ ins Leben gerufen.1
Bei einem ersten Kongress in Düsseldorf hatten seinerzeit rund 200 Vertreter von 100 muslimisch geprägten Organisationen über die zentralen Handlungsfelder beraten.2
Vertreten waren neben Sport- und Inklusionsvereinen auch Seelsorge-, Frauen- und Bildungsvereine sowie die teilweise umstrittene „Türkisch-Islamische Union Ditib“.3
Die Koordinierungsstelle soll bereits mehrere Veranstaltungen mit bis zu 200 Teilnehmern unter Beteiligung des Beauftragten für muslimisches Engagement, Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani, durchgeführt haben.
Daher frage ich die Landesregierung:
- Ist unter Berücksichtigung der bekannten Kritikpunkte an der Ditib eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dieser Organisation in der Koordinierungsstelle Muslimisches Engagement in NRW geplant?
- Welchen Aufgaben hat die Ditib in der Koordinierungsstelle Muslimisches Engagement in NRW bislang konkret wahrgenommen?
- Welche finanziellen bzw. sonstigen Unterstützungsleistungen des Landes NRW hat die Koordinierungsstelle Muslimisches Engagement in NRW seit 2019 erhalten?
- Welche künftigen finanziellen bzw. sonstigen Unterstützungsleistungen plant die neue Landesregierung im Zusammenhang mit der Koordinierungsstelle Muslimisches Engagement in NRW ein?
Klaus Esser
1 https://www.mkffi.nrw/koordinierungsstelle-muslimisches-engagement-nrw
2 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-2365.pdf
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 231 mit Schreiben vom 25. August 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.
- Ist unter Berücksichtigung der bekannten Kritikpunkte an der Ditib eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dieser Organisation in der Koordinierungsstelle Muslimisches Engagement in NRW geplant?
- Welchen Aufgaben hat die Ditib in der Koordinierungsstelle Muslimisches Engagement in NRW bislang konkret wahrgenommen?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Sowohl der Landesverband der Ditib in NRW als auch einzelne Moscheegemeinden des Landesverbandes der Ditib NRW haben ausschließlich an verschiedenen Veranstaltungsformaten der Koordinierungsstelle teilgenommen.
Eine Teilnahme an Veranstaltungsformaten stellt weder eine Zusammenarbeit mit der Landesregierung noch eine Zusage hierzu dar.
- Welche finanziellen bzw. sonstigen Unterstützungsleistungen des Landes NRW hat die Koordinierungsstelle Muslimisches Engagement in NRW seit 2019 erhalten?
- Welche künftigen finanziellen bzw. sonstigen Unterstützungsleistungen plant die neue Landesregierung im Zusammenhang?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.
Für die Koordinierungsstelle Muslimisches Engagement in NRW stehen seit dem Haushaltsjahr 2019 zwei Planstellen im Kapitel 07 010 Titel 422 01 zur Verfügung. Darüber hinaus sind seit dem Haushaltsjahr 2020 in Kapitel 07 080 Titel 686 68 in den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 Mittel in Höhe von zwei Millionen Euro jährlich etatisiert für Maßnahmen zur Stärkung der Selbstorganisation und des Self-Empowerment von muslimischen und alevitischen Organisationen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen 2709 (LT-Drs. 17/7056) und 3392 (LT-Drs.17/8897) verwiesen.
Zukünftige Unterstützungen obliegen der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers.