Umgang von Sparkassen mit der Alternative für Deutschland (AfD) in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage
vom 16.04.2024

Kleine Anfrage 3705

der Abgeordneten Dr. Hartmut Beucker und Sven W. Tritschler AfD

Umgang von Sparkassen mit der Alternative für Deutschland (AfD) in Nordrhein-Westfalen

Laut Medienberichten hat die Sparkasse Mittelfranken einem Kunden einen Drohbrief geschrieben, weil er eine Spende an die AfD von seinem Konto bei der Sparkasse angewiesen hat. Dieses Schreiben wird mittlerweile zwar als Fehler von Seiten der Sparkasse bezeichnet. Jedoch wird nicht genauer ausgeführt, warum es sich um einen Fehler gehandelt habe.1

Angesichts dieses Falls stellt sich auch für NRW die Frage, inwieweit die Sparkassen für den politischen Meinungskampf missbraucht werden.

Darüber hinaus hat sich der Präsident des Sparkassenverbandes, Dr. Helmut Reuter, kürzlich sehr negativ über die AfD geäußert. Diese sei alles andere als willkommen.2 Auch diese Aussagen schüren die Angst, dass die Sparkassen gegen gewisse politische Ansichten aktiv vorgehen, indem sie politisch Andersdenkenden finanzielle Dienstleistungen verweigern.

Die Sparkassen sind eigentlich als Anstalten des öffentlichen Rechts zur politischen Neutralität verpflichtet. Das bedeutet auch, dass sie nicht einfach ein Konto aus politischen Gründen kündigen dürfen.

Den Fragestellern ist zumindest ein Fall einer Sparkasse in Nordrhein-Westfalen bekannt, die einen Kunden gefragt hat, warum er denn an die AfD spenden würde.

Das Land Nordrhein-Westfalen übt eine Aufsicht über die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Sparkassenaufsicht aus.

Des Weiteren hat die Bundesinnenministerin Nancy Faeser angekündigt, die Finanzströme politische Andersdenkender stärker auszuleuchten und öffentlich zu machen.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Welche Fälle von Nichtausführung von Überweisungen für Spenden oder Verweigerung von SEPA-Lastschriftmandaten an politische Parteien oder Stiftungen gab es nach Erkenntnissen der Landesregierung in den letzten zehn Jahren in Nordrhein-Westfalen? (bitte tabellarisch auflisten)
  2. Gibt es ähnliche Fälle wie den des Drohbriefs der Sparkasse Mittelfranken in Nordrhein-Westfalen?
  3. Welche Fälle von Kontensperrungen und Kontokündigungen wegen Spenden an politische Parteien oder Stiftungen gab es nach Erkenntnissen der Landesregierung in den letzten zehn Jahren? (bitte tabellarisch auflisten)
  4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen sich politisch neutral verhalten, z. B. bei der Durchführung von Spendenüberweisungen an gewisse Parteien, dem Führen von Konten für Parteien oder dem Bereitstellen von Privatkonten für deren Funktionäre?
  5. Welche Kompetenzen zur Überwachung und Öffentlichmachung von Spendenzahlungen an politische Parteien, Vereine oder politische Stiftungen hat der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen momentan?

Dr. Hartmut Beucker
Sven W. Tritschler

 

MMD18-8916

 

1 https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/kunde-bekommt-boese-post-sparkasse-will-spende-an-afd-verbieten-87146018.bild.html abgerufen am 27.03.2024

2 https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/sparkassen-sparkassen-fuerchten-mehr-afd-politiker-in-verwaltungsraeten/100008334.html abgerufen am 27.03.2024


Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 3705 mit Schreiben vom 15. Mai 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Welche Fälle von Nichtausführung von Überweisungen für Spenden oder Verwei­gerung von SEPA-Lastschriftmandaten an politische Parteien oder Stiftungen gab es nach Erkenntnissen der Landesregierung in den letzten zehn Jahren in Nord­rhein-Westfalen? (bitte tabellarisch auflisten)

Der Landesregierung sind keine Fälle in Nordrhein-Westfalen bekannt.

  1. Gibt es ähnliche Fälle wie den des Drohbriefs der Sparkasse Mittelfranken in Nordrhein-Westfalen?

Die Landesregierung hat von ähnlichen Fällen in Nordrhein-Westfalen keine Kenntnis.

  1. Welche Fälle von Kontensperrungen und Kontokündigungen wegen Spenden an politische Parteien oder Stiftungen gab es nach Erkenntnissen der Landesregie­rung in den letzten zehn Jahren? (bitte tabellarisch auflisten)

Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt.

  1. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Sparkassen in Nordrhein-Westfa­len sich politisch neutral verhalten, z. B. bei der Durchführung von Spendenüber­weisungen an gewisse Parteien, dem Führen von Konten für Parteien oder dem Bereitstellen von Privatkonten für deren Funktionäre?

Die Sparkassenaufsicht im Ministerium der Finanzen erstreckt sich darauf, dass Verwaltung und Geschäftsführung der Sparkasse den Gesetzen und der Satzung entsprechen. Dies um­fasst die Beachtung des Gebots der förmlichen Gleichbehandlung nach § 5 Absatz 1 des Par­teiengesetzes.

Stellt die Aufsichtsbehörde ein gesetz- oder satzungswidriges Verhalten einer Sparkasse fest, stehen ihr gemäß § 40 des Sparkassengesetzes Aufsichtsmittel zur Verfügung, mit denen sie ein rechtmäßiges Verhalten der Sparkasse durchsetzen kann.

  1. Welche Kompetenzen zur Überwachung und Öffentlichmachung von Spendenzah­lungen an politische Parteien, Vereine oder politische Stiftungen hat der Verfas­sungsschutz in Nordrhein-Westfalen momentan?

Die Verfassungsschutzbehörde Nordrhein-Westfalen darf beim Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten für schwerwiegende Gefahren für die Schutzgüter des Verfassungsschutzge­setzes sog. Finanzermittlungsmaßnahmen durchführen, wenn die Erforschung eines konkre­ten Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Der Vollzug derartiger Maßnahmen setzt eine Entscheidung der G 10-Kommission des Landtags voraus.

Erkenntnisse aus Finanzermittlungen dürfen an Stellen außerhalb des Verfassungsschutzver­bundes nur zur Verhinderung oder Verfolgung schwerer Straftaten sowie zur Durchführung von Vereins- und Parteiverbotsverfahren übermittelt werden. Befugnisse zu einer weiterge­henden Veröffentlichung von Erkenntnissen bestehen nicht.

 

MMD18-9255