Kleine Anfrage 412
des Abgeordneten Carlo Clemens vom 06.09.2022
Umsetzung des neuen Denkmalschutzgesetzes
In Nordrhein-Westfalen gibt es etwa 90.000 denkmalgeschützte Bau- und Bodendenkmäler. Rund 80 % davon sind im privaten Besitz, 10 % gehören Religionsgemeinschaften. Mit der hohen Anzahl an Baudenkmälern verfügt NRW über eine herausragende Rolle als Kulturland.1
Im Frühjahr 2022 hat die damalige Landesregierung ein neues Denkmalschutzgesetz verabschiedet, das am 1. Juni 2022 in Kraft getreten ist. Belange des Klimas, der Barrierefreiheit und des Einsatzes erneuerbarer Energien wurden stärker in den Fokus gerückt. Alte denkmalgeschützte Gebäude können künftig sogar abgerissen werden, wenn dies den Belangen der Wohnraumbeschaffung dient. Ferner sollen Baudenkmäler auch abseits ihres ursprünglichen Zwecks kommerziell weiterverwendet werden.
Entwertet wurden hingegen die Oberen Denkmalbehörden, die bei den Landschaftsverbänden angesiedelt sind. Sie haben keine Entscheidungskompetenz mehr, sondern werden nur noch angehört. Die Entscheidungsbefugnis über Baudenkmäler liegt nun bei den Kommunen. Als Ausnahme dürfen die Kirchen bei Widerspruch gegen eine Eintragung das Bauministerium einschalten.2
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie viele Gebäude haben seit Inkrafttreten der Novellierung ihren Status als Denkmalschutz verloren? (Bitte mit Auflistung der Standorte)
- Wie viele Ausnahmen zur Unterschutzstellung kirchlicher und sakraler Bauten sind seit der Novelle des Gesetzes im Bauministerium anhängig? (Bitte mit Auflistung der Standorte)
- Wie lauten die Kriterien der Landesregierung bezüglich der Zuständigkeit, ab wann eine Kommune als nicht mehr „angemessen ausgestattet“ gilt, so dass die Landschaftsverbände beim Denkmalschutz wieder zum Zuge kämen? (Bitte um Auflistung und Aufschlüsselung nach Kreisen und kreisfreien Städten)
- Welche Baudenkmäler sollen seit Inkrafttreten des neuen Denkmalschutzgesetzes im Sinne des ‚Klimaschutzes‘ energetisch saniert bzw. mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden? (Bitte um Auflistung und Aufschlüsselung nach Kreisen und kreisfreien Städten)
- Welche Baudenkmäler wurden in ihrem Verwendungszeck seit Inkrafttreten des neuen Denkmalschutzgesetzes umgewidmet? (Bitte um Auflistung nach Grund der Umwidmung, z.B. kommerzielle Nutzung oder geplanter Abriss und Aufschlüsselung nach Kreisen und kreisfreien Städten)
Carlo Clemens
1 https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/denkmalschutz/denkmalschutz-und-pflege
2 https://denkmalpflege.lvr.de/de/neues_aus_dem_amt/denkmalschutzgesetz/inhaltsseite_19.html
Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 412 mit Schreiben vom 5. Oktober 2022 namens der Landesregierung beantwortet.
1. Wie viele Gebäude haben seit Inkrafttreten der Novellierung ihren Status als Denkmalschutz verloren? (Bitte mit Auflistung der Standorte)
Statistische Daten zum Stand der Unterschutzstellungen und Löschungen von Denkmälern in Nordrhein-Westfalen werden alle zwei Jahre erhoben. Die nächste Erhebung erfolgt im Jahr 2023.
2. Wie viele Ausnahmen zur Unterschutzstellung kirchlicher und sakraler Bauten sind seit der Novelle des Gesetzes im Bauministerium anhängig? (Bitte mit Auflistung der Standorte)
Seit In-Kraft-Treten des neuen Denkmalschutzgesetzes sind keine Anträge auf Prüfung nach § 38 Absatz 3 DSchG NRW bei der Obersten Denkmalbehörde eingegangen.
3. Wie lauten die Kriterien der Landesregierung bezüglich der Zuständigkeit, ab wann eine Kommune als nicht mehr „angemessen ausgestattet“ gilt, so dass die Landschaftsverbände beim Denkmalschutz wieder zum Zuge kämen? (Bitte um Auflistung und Aufschlüsselung nach Kreisen und kreisfreien Städten)
Die Kriterien einer angemessenen Ausstattung einer Unteren Denkmalbehörde werden im Einzelnen in § 7 der Verordnung zum nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz (Denk-malVO NRW) vom 16. August 2022 dargelegt.
4. Welche Baudenkmäler sollen seit Inkrafttreten des neuen Denkmalschutzgesetzes im Sinne des ‚Klimaschutzes‘ energetisch saniert bzw. mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden? (Bitte um Auflistung und Aufschlüsselung nach Kreisen und kreisfreien Städten
5. Welche Baudenkmäler wurden in ihrem Verwendungszeck seit Inkrafttreten des neuen Denkmalschutzgesetzes umgewidmet? (Bitte um Auflistung nach Grund der Umwidmung, z.B. kommerzielle Nutzung oder geplanter Abriss und Aufschlüsselung nach Kreisen und kreisfreien Städten)
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die gewünschten Angaben werden nicht statistisch erfasst. Eine Erhebung ist in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.