Und wieder die Düsseldorfer Altstadt – Party oder Lebensgefahr?

Kleine Anfrage
vom 29.06.2023

Kleine Anfrage 2030

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Und wieder die Düsseldorfer Altstadt Party oder Lebensgefahr?

In der Nacht des 30.04.2023 ereignete sich eine brutale Auseinandersetzung zwischen einer Personengruppe und zwei 29-jährigen Männern. Die Tätergruppe soll dabei aus vier bis fünf Jugendlichen oder jungen Heranwachsenden bestanden haben. Die Beteiligten sollen gegen 01:25 Uhr in der Kapuzinergasse in der Düsseldorfer Altstadt, die als Waffenverbotszone ausgewiesen ist, aneinandergeraten sein. Dabei soll es zuerst zu einem verbalen Streit gekommen sein, welcher dann zu einer gewalttätigen Attacke eskalierte.1 Einer der mutmaßlichen Jugendlichen griff einen der 29-jährigen Männer kurzerhand mit einem Messer an und verletzte diesen durch „mehrere Stiche“2 so schwer, dass er in Lebensgefahr schwebte, notoperiert werden musste und sich auch später weiterhin in ärztlicher Behandlung befand. Nach der gezielten Attacke floh die Tätergruppe und konnte auch mehrere Wochen nach der Tat nicht ausfindig gemacht bzw. identifiziert werden. Aus diesem Grund fahndet die Polizei mit Fotos nach den Tatverdächtigen und einer mutmaßlichen Zeugin. Außerdem soll vorhandenes Videomaterial von der zuständigen Mordkommission ausgewertet worden sein. Die Ermittler stufen die Tat aufgrund der Schwere auch als Tötungsdelikt ein. Die genauen Hintergründe seien ebenfalls noch unklar, weshalb die Ermittlungen weiter andauern.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
  2. In welcher Form und Umfang wurde respektive wird innerhalb des Ermittlungsverfahrens nach dem mutmaßlichen Täter gefahndet? (Bitte die durchgeführten Maßnahmen wie Zeugenaufrufe, Hinzuziehung der Medien [z. B. des WDR und lokaler Zeitungen], Passantenbefragungen vor Ort einzeln nach Datum aufschlüsseln.)
  3. Wie viele Verstöße gegen das Waffenverbot in sog. Waffenverbotszonen wurden seit ihrer Einrichtung bis heute in NRW registriert? (Bitte nach Jahr, Ort, Anzahl konfiszierter Waffen, Waffenart und Herkunft sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  4. Wie viele Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe hat es seit ihrer Einrichtung bis heute in Waffenverbotszonen in NRW gegeben? (Bitte nach Delikt und Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln sowie bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Markus Wagner

 

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1 https:// www .tag24.de/nachrichten/regionales/duesseldorf/streit-eskaliert-in-duesseldorfer-altstadt-mann-durch-mehrere-stiche-lebensgefaehrlich-verletzt-2820669.

2 Ebenda.

3 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2030 mit Schreiben vom 8. August 2023 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächti­gen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächti­gen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)

Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz unter dem 07.07.2023 auf Grundlage eines Berichts des Leitenden Oberstaatsanwalts in Kleve zum Sachstand be­richtet, dass die Staatsanwaltschaft Kleve – Zweigstelle Moers – aufgrund des im Jugendstraf­recht geltenden Wohnortprinzips ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des versuch­ten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung führe, welches sich gegen zwei zur Tat­zeit jugendliche bzw. heranwachsende Beschuldigte deutscher Staatsangehörigkeit richte. Der jugendliche Beschuldigte sei dringend verdächtig, am 30.04.2023 in Düsseldorf den Ge­schädigten nach einem verbalen Streit durch mehrere gezielte Stiche unter billigender Inkauf­nahme des Todeseintritts lebensgefährlich verletzt zu haben. Der Geschädigte befinde sich mittlerweile außer Lebensgefahr. Der Beschuldigte befinde sich in Untersuchungshaft.

Der heranwachsende Beschuldigte habe als Begleiter des anderen in der Tatnacht ermittelt werden können. Ein dringender Tatverdacht gegen ihn bestehe zum Berichtszeitpunkt nicht.

Die Bundeszentralregisterauszüge beider Beschuldigter wiesen bereits Eintragungen auf, wo­bei der jugendliche Beschuldigte u. a. wegen Diebstahls und unerlaubten Besitzes von Betäu­bungsmitteln und der heranwachsende Beschuldigte u. a. wegen Diebstahls und Körperver­letzung strafrechtlich in Erscheinung getreten seien.

Von einer detaillierten Aufschlüsselung der Vorstrafen und weiteren Angaben wie dem Alter oder dem Vornamen der Beschuldigten deutscher Staatsangehörigkeit wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Beschuldigten, insbesondere auch im Hinblick auf das Resozialisierungsgebot abgesehen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren eine Identifizierbarkeit wahrscheinlich oder jedenfalls möglich erscheint. Dem parlamentarischen Informationsinte­resse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, sondern der Regie­rungskontrolle und Gesetzgebung dient, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand so­wie den allgemeinen Angaben zu Vorstrafen entsprochen. Für den jugendlichen bzw. den her­anwachsenden Beschuldigten ist zudem der Erziehungsgedanke besonders zu berücksichti­gen.

  1. In welcher Form und Umfang wurde respektive wird innerhalb des Ermittlungsver­fahrens nach dem mutmaßlichen Täter gefahndet? (Bitte die durchgeführten Maß­nahmen wie Zeugenaufrufe, Hinzuziehung der Medien [z. B. des WDR und lokaler Zeitungen], Passantenbefragungen vor Ort einzeln nach Datum aufschlüsseln.)

Dem vorbezeichneten Bericht zufolge sind noch am Tattag der Begleiter des Geschädigten, diverse Passanten und der Inhaber einer gastronomischen Einrichtung in Tatortnähe polizei­lich befragt sowie Aufnahmen von Videokameras im Umfeld des Tatortes gesichtet worden.

Durch die Auswertung der Aufnahmen der Videokameras seien tatverdächtige Personen aus­gemacht worden, deren Lichtbilder Gegenstand einer richterlich angeordneten Öffentlichkeits­fahndung gewesen seien.

Von einer weiteren Aufschlüsselung wird aus den Gründen der Antwort auf Frage 1 abgese­hen.

  1. Wie viele Verstöße gegen das Waffenverbot in sog. Waffenverbotszonen wurden seit ihrer Einrichtung bis heute in NRW registriert? (Bitte nach Jahr, Ort, Anzahl konfiszierter Waffen, Waffenart und Herkunft sowie Tätermerkmalen wie Alter, Ge­schlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsan­gehörigkeit extra ausweisen.)

Datenquelle zur Beantwortung der Frage ist die Eingangsstatistik des Landesamtes für Zent­rale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen zu den Waffenverbotszonen. Seit Einrichtung der Waffenverbotszonen im Dezember 2021 wurden bis zum 30. Juni 2023 in Nordrhein-West­falen 312 Verstöße gegen das Waffenverbot festgestellt.

  1. Wie viele Straftaten mit dem Tatmittel Stichwaffe hat es seit ihrer Einrichtung bis heute in Waffenverbotszonen in NRW gegeben? (Bitte nach Delikt und Tätermerk­malen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln sowie bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Die Beantwortung der Frage wäre nur nach Durchführung einer umfangreichen Sonderaus­wertung möglich, die innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner