Kleine Anfrage 1809
des Abgeordneten Klaus Esser AfD
Unfallhäufungen durch Handys und andere mobile Endgeräte: Wie ist die Entwicklung in Nordrhein-Westfalen?
Für Autofahrer und Radfahrer in Deutschland gilt: Nicht nur das Telefonieren ist verboten. Surfen, wischen, Anrufe wegdrücken, Nachrichten tippen oder soziale Medien checken sind ebenso tabu. Verstöße können empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen. Zur Zahl der Unfälle und erfassten Ordnungswidrigkeiten hatte die AfD-Fraktion NRW schon einmal für den Zeitraum 2017 bis 2019 Auskunft erbeten.1 Dabei wurde klar, dass die Nutzung mobiler Endgeräte bis dato nicht als Unfallursache in der Unfallstatistik der Polizeibehörde NRWs erfasst wurde. Ab 01.01.2021 wurde aber eine neue Unfallursache „05 – Ablenkung im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO (elektronisches Gerät)“ im Unfallursachenkatalog angelegt.
Daher frage ich die Landesregierung:
- Wie viele Unfälle wurden seit 2021 in Nordrhein-Westfalen sowohl innerorts als auch außerhalb geschlossener Ortschaften „wegen der Ablenkung durch ein elektronisches Gerät“ bei Auto- bzw. Radfahrern erfasst? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Art des Verkehrsteilnehmers, Ort)
- Wie viele Fälle von Ordnungswidrigkeit durch Nutzung von mobilen Endgeräten am Steuer oder auf dem Rad wurden in den vergangenen drei Jahren 2020, 2021 und 2022 außerhalb geschlossener Ortschaften sowie innerorts erfasst? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Art des Verkehrsteilnehmers, Ort)
- Welche Strafen wurden bei dokumentierten Verstößen bzw. Unfällen infolge der Nutzung von Handys oder anderer mobiler Endgeräte verhängt? (Bitte Nennung der Anzahl der Fälle sowie jeweils verhängtes Bußgeld bzw. die Gesamtsumme der jährlichen Bußgelder zu diesem Komplex)
- Rund 140.000 jährlich erfasste Ordnungswidrigkeiten gab es in NRW in den Jahren 2018 bzw. 2019 (siehe Fußnote 1). Von welcher Dunkelziffer bei der „Ablenkung durch ein elektronisches Gerät“ bei Auto- bzw. Radfahrern wird ausgegangen? (Bitte beim Fehlen von absoluten Zahlen die Nennung einer Schätzung oder einer Prozentzahl)
- Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung bei Unfallhäufung2 infolge der Nutzung durch mobile Endgeräte – insbesondere auch bei Fußgängern?
Klaus Esser
1 https:// afd -fraktion.nrw/2020/12/10/unfaelle-durch-nutzung-mobiler-endgeraete-handy-blitzer/ Datum des Originals: 11.05.2023/Ausgegeben: 11.05.2023
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1809 mit Schreiben vom 16. Juni 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie viele Unfälle wurden seit 2021 in Nordrhein-Westfalen sowohl innerorts als auch außerhalb geschlossener Ortschaften „wegen der Ablenkung durch elektronisches Gerät“ bei Auto- bzw. Radfahrern erfasst? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Art des Verkehrsteilnehmers, Ort)
Die Erfassung von Verkehrsunfällen erfolgt in folgenden Verkehrsunfallkategorien:
- Kategorie 1 – Unfall mit Getöteten
- Kategorie 2 – Unfall mit Schwerverletzten
- Kategorie 3 – Unfall mit Leichtverletzten
- Kategorie 4 – Schwerwiegender Unfall mit Sachschaden
- Kategorie 5 – Sonstiger Sachschadensunfall (ohne Einwirkung von Alkohol/anderer berauschender Mittel)
- Kategorie 6 – Sonstiger Sachschadensunfall (unter Einwirkung von Alkohol/anderer berauschender Mittel)
In den Jahren 2021 und 2022 wurden insgesamt 544 Verkehrsunfälle der Kategorie 1 bis 4 und 6 innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, bei denen die Ursache 05 – Ablenkung im Sinne des § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) (elektronisches Gerät) bei Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern beziehungsweise Personenkraftwagenfahrerinnen und Personenkraftwagenfahrern ursächlich oder mitursächlich war, erfasst. Verkehrsunfälle der Kategorie 5 werden gemäß Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz nicht mit Unfallursachen erfasst. Die genaue Aufschlüsselung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Fahrrad Unfallursache 05 – Ablenkung durch elektronisches Gerät | 2021 | 2022 |
außerhalb geschlossener Ortschaften | 8 | 7 |
innerhalb geschlossener Ortschaften | 50 | 51 |
PKW Unfallursache 05 – Ablenkung durch elektronisches Gerät | 2021 | 2022 |
außerhalb geschlossener Ortschaften | 67 | 85 |
innerhalb geschlossener Ortschaften | 144 | 132 |
- Wie viele Fälle von Ordnungswidrigkeit durch Nutzung von mobilen Endgeräten am Steuer oder auf dem Rad wurden in den vergangenen drei Jahren 2020, 2021 und 2022 außerhalb geschlossener Ortschaften sowie innerorts erfasst? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Art des Verkehrsteilnehmers, Ort)
Die Anzahl der durch die Polizei festgestellten Ordnungswidrigkeiten (Buß- und Verwarnungsgelder (VG)) durch Nutzung von elektronischen Geräten bei Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern beziehungsweise Personenkraftwagenfahrerinnen und Personenkraftwagenfahrern der Jahre 2020, 2021 und 2022 ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen.
2020 | 2021 | 2022 | |
Ordnungswidrigkeiten elektr. Geräte Fahrrad | 21.866 | 28.182 | 30.444 |
Ordnungswidrigkeiten elektr. Geräte Pkw | 112.776 | 129.702 | 122.127 |
- Welche Strafen wurden bei dokumentierten Verstößen bzw. Unfällen infolge der
Nutzung von Handys oder anderer mobiler Endgeräte verhängt? (Bitte Nennung der Anzahl der Fälle sowie jeweils verhängtes Bußgeld bzw. die Gesamtsumme der jährlichen Bußgelder zu diesem Komplex)
Die von der Polizei festgestellten Ordnungswidrigkeiten werden zur weiteren Ahndung an die Kreise und kreisfreien Städte weitergeleitet. Die angefragten Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Eine umfassende Erhebung war in dem für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraum mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.
- Rund 140.000 jährlich erfasste Ordnungswidrigkeiten gab es in NRW in den Jahren 2018 bzw. 2019 (siehe Fußnote 1). Von welcher Dunkelziffer bei der „Ablenkung durch ein elektronisches Gerät“ bei Auto- bzw. Radfahrern wird ausgegangen? (Bitte beim Fehlen von absoluten Zahlen die Nennung einer Schätzung oder einer Prozentzahl)
Daten beziehungsweise Forschungsergebnisse zu etwaigen Dunkelziffern bei Verstößen durch Ablenkung mit elektronischen Geräten liegen der Landesregierung nicht vor.
- Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung bei Unfallhäufung infolge der Nutzung durch mobile Endgeräte – insbesondere auch bei Fußgängern?
Die strategische Schwerpunktsetzung der operativen Verkehrssicherheitsarbeit der Kreispolizeibehörden (KPB) beinhaltet unter anderem die Konzentration auf die Ursache 05 – Ablenkung im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO (elektronisches Gerät). Die Schwerpunktsetzung ist fester Bestandteil der landesweiten Fachstrategie Verkehr. In den KPB erfolgt die Schwerpunktsetzung in diesem Themenfeld grundsätzlich auf Grundlage lokaler Unfallanalysen. Die repressiven Maßnahmen der KPB werden hierbei durch gezielte Maßnahmen der Prävention unterstützt. Verkehrsunfälle mit Fußgängerinnen und Fußgängern in diesem Bereich zeigen in den Jahren 2021 und 2022 konstant niedrige Zahlenwerte. Eine signifikante Häufung von Verkehrsunfällen kann nicht festgestellt werden, wie nachfolgender Tabelle zu entnehmen ist:
Land NRW Unfallursache 05 Fußgänger | 2021 | 2022 |
außerhalb geschlossener Ortschaften | 0 | 0 |
innerhalb geschlossener Ortschaften | 12 | 14 |