Kleine Anfrage 6315des Abgeordneten Sven Werner Tritschler vom 20.01.2022
Ungeimpfte als Sündenbock? Bürgermeister diffamiert Bevölkerungsgruppe
Die regionale Tageszeitung „Neue Westfälische“, berichtete am 15. September 2021, dass der Bürgermeister der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, Herr Hubert Erichlandwehr (CDU), den ungeimpften Teil der Bevölkerung für die Absage des jährlich stattfindenden Volksfests „Pollhans“ verantwortlich macht: „Das verdanken wir denjenigen die sich nicht impfen lassen. Das nervt mich am meisten […]“.1
Diese öffentliche Aussage eines Kommunalpolitikers sowie Bürgermeisters könnte möglicherweise den Straftatbestand der Volksverhetzung nach § 130 (1) 2. ff StGB erfüllen, da sie eine Bevölkerungsgruppe – nämlich ungeimpfte Personen – in einer menschenverachtenden und ehrverletzenden Weise öffentlich angreift.
Weder aus dem Zusammenhang des Zeitungsartikels noch aus einer nachträglichen Richtigstellung geht hervor, dass Herr Hubert Erichlandwehr diese Aussage als Privatperson getätigt hat. Vielmehr steht immer sein Amt als Bürgermeister vor seinem Namen und suggeriert, dass somit die Verwaltung sowie der Stadtrat, dem Herr Erichlandwehr vorsitzt, seine Auffassung teilen.
Jeder ungeimpfte Bürger der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock wird somit beschuldigt, für einen Ratsbeschluss zur Absetzung des „Pollhansmarktes“ 2021 ursächlich verantwortlich zu sein. Dem Unmut auf Ungeimpfte in der Bevölkerung wird durch diese Aussage Vorschub geleistet und die Gesellschaft vorsätzlich weiter gespalten, um den sozialen Druck auf Ungeimpfte voranzutreiben.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie bewertet die Landesregierung die Aussagen des Bürgermeisters hinsichtlich der Schuldzuweisungen an Ungeimpfte?
- Sind der Landesregierung weitere Äußerungen politischer Würdenträger auf Kommunaloder Landesebene bekannt, in denen Ungeimpfte für Absagen oder anderweitige Corona-Folgen verantwortlichgemacht werden?
- Erwägt die Landesregierung nach dem Bekanntwerden des Vorfalls dienstrechtliche Schritte zu prüfen oder einzuleiten?
Sven Werner Tritschler
Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 6315 mit Schreiben vom 14. Februar 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie bewertet die Landesregierung die Aussagen des Bürgermeisters hinsichtlich der Schuldzuweisungen an Ungeimpfte?
Der Sachverhalt entzieht sich der Bewertung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen.
- Sind der Landesregierung weitere Äußerungen politischer Würdenträger auf Kommunal- oder Landesebene bekannt, in denen Ungeimpfte für Absagen oder anderweitige Corona-Folgen verantwortlich gemacht werden?
Nein.
- Erwägt die Landesregierung nach dem Bekanntwerden des Vorfalls dienstrechtliche Schritte zu prüfen oder einzuleiten?
Nein.