Unregelmäßigkeiten am Duisburger Gertrud-Bäumer-Berufskolleg?

Kleine Anfrage
vom 05.10.2018

An einem Berufskolleg in Duisburg soll einer zugewanderten Schülerin ein halbjähriger Schulbesuch, der nach Aussage von Beteiligten gar nicht stattgefunden habe, nachträglich bescheinigt worden sein, wodurch ihr dann widerrechtlich ein Hauptschulabschluss zuerkannt wurde. Das bereits vergebene Zeugnis ohne diesen Abschluss wurde ein Jahr später zurückgezogen und durch ein neues Zeugnis mit dem nunmehr erreichten Hauptschulabschluss ersetzt.
Unser bildungs- und schulpolitischer Sprecher Helmut Seifen wollte deshalb von der Landesregierung wissen, ob dem Ministerium dieser Vorwurf bekannt ist, ob der Vorgang seitens der Bezirksregierung überprüft wurde und vor allem, ob die zuständige Bezirksregierung bei diesem Vorgang in irgendeiner Form beteiligt war.

Die Antwort der Landesregierung fällt recht dürftig aus. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass einem Bericht der Bezirksregierung Düsseldorf gemäß der Zeitraum des Schulbesuchs korrigiert wurde und der Vorwurf des widerrechtlich zuerkannten Hauptschulabschlusses daher unzutreffend sei.

Dazu Helmut Seifen: „Die Antwort der Landesregierung fällt einmal wieder schmallippig aus und überzeugt nicht. Eine Begründung für die nachträgliche Korrektur des Schulbesuchs wird nicht gegeben. Nachvollziehbare Rechtsstaatlichkeit zeigt sich anders.“

___________________________________________
Hier finden Sie die vollständige Anfrage (samt Antwort der Landesregierung)

Beteiligte:
Helmut Seifen