Unregelmäßigkeiten am Duisburger Gertrud-Bäumer-Berufskolleg?

Kleine Anfrage
vom 06.09.2018

Kleine Anfrage 1415des Abgeordneten Helmut Seifen vom 01.09.2018

 

Unregelmäßigkeiten am Duisburger Gertrud-Bäumer-Berufskolleg?

Nach uns vorliegenden Informationen soll dem Schulministerium im November 2017 der Vorwurf zugetragen worden sein, dass am Gertrud-Bäumer-Berufskolleg in Duisburg einer zugewanderten Schülerin aus dem Westbalkan widerrechtlich ein Hauptschulabschluss zuerkannt worden sei, indem ihr ein Schulbesuch von Januar 2010 bis Juli 2010 – entgegen den Tatsachen – nachträglich mit Datum vom 17.07. 2017 für August 2009 bis Juli 2010 bescheinigt worden ist.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Ist dem Ministerium dieser Vorwurf bekannt (Bitte geben Sie Auskunft darüber auf welchem Wege die Information an Sie gelangte)?

2. Ist der Ministerin der Vorgang persönlich mitgeteilt worden?

3. Wurde der Vorgang seitens des Schulamts überprüft? (Gebeten wird um Auskunft über ein mögliches Ergebnis)

4. Ist Ihnen bekannt, ob die zuständige Bezirksregierung bei diesem Vorgang in irgendeiner Form beteiligt war? Liegen dem Ministerium aus anderen Bezirken ähnliche Vorwürfe vor?

Helmut Seifen

 

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Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 25.09.2018

 

Die Ministerium für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1415 mit Schreiben vom 25. September 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen beantwortet.

1. Ist dem Ministerium dieser Vorwurf bekannt (Bitte geben Sie Auskunft darüber auf welchem Wege die Information an Sie gelangte)?

Der Vorwurf ist dem Ministerium für Schule und Bildung durch eine anonyme Beschwerde bekannt geworden.

2. Ist der Ministerin der Vorgang persönlich mitgeteilt worden?

Nein.

3. Wurde der Vorgang seitens des Schulamts überprüft? (Gebeten wird um Auskunft über ein mögliches Ergebnis)

Das Schulamt ist für Berufskollegs nicht zuständig.

4. Ist Ihnen bekannt, ob die zuständige Bezirksregierung bei diesem Vorgang in irgendeiner Form beteiligt war?

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat dem Ministerium für Schule und Bildung eine Stellungnahme zugeleitet. Der Zeitraum des Schulbesuchs ist korrigiert worden. Der anonyme Vorwurf, die Schulleitung habe einer aus dem Westbalkan stammenden Schülerin widerrechtlich einen Hauptschulabschluss bescheinigt, ist unzutreffend.

5. Liegen dem Ministerium aus anderen Bezirken ähnliche Vorwürfe vor?

Nein.

 

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Beteiligte:
Helmut Seifen