Unser Land, unsere Regeln – Türkische Nationalisten auf deutschem Boden in ihre Schranken weisen, Graue Wölfe verbieten!

Antrag
vom 17.11.2020

Antragder AfD-Fraktion vom 17.11.2020

 

Unser Land, unsere Regeln Türkische Nationalisten auf deutschem Boden in ihre Schranken weisen, Graue Wölfe verbieten!

I. Ausgangslage

Bei den „Grauen Wölfen“ handelt es sich um die größte rechtsextremistische Organisation in NRW. Die „Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e. V.“ (ADÜTDF) ist der größte „Ülkücü“-Dachverband in Deutschland. Die ADÜTF wiederum ist die Auslandsvertretung der Nationalistischen Bewegung Milliyetci Hareket Partisi (MHP), die im türkischen Parlament vertreten ist.

Auch die „Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e.V.“ (ATİB), mit Sitz in Köln, gehört der „Ülkücü“-Bewegung an, steht im Vergleich zur ADÜTDF aber für einen stärker islamisch-religiös orientierten Teil der Bewegung. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ordnet dem Dachverband derzeit rund 20 Ortsvereine mit etwa 1.200 Mitgliedern zu.1 Die Zuordnung der ATİB zur „Ülkücü“-Bewegung wurde vom Verwaltungsgericht München als rechtmäßig erachtet.2 Die ATIB ist ein Beobachtungsobjekt des BfV und gehört (als Gründungsmitglied) dem Zentralrat der Muslime (ZMD) an.3 Nach Aussage der Bundesregierung vertritt die ATİB diejenige ideologische Strömung, die ihre nationalistischen Überlegenheitsvorstellungen stark mit der Bedeutung des islamischen Glaubens verknüpft.4 Auch vor diesem Hintergrund verwundert die Zusammenarbeit der Bundes- aber auch der Landesregierung mit dem ZMD.5

Die Ülkücü-Bewegung ist in fast allen Bundesländern vertreten. In Nordrhein-Westfalen gibt es ca. 1.100 Mitglieder (insgesamt ca. 11.000 bundesweit). Der größte Dachverband, die „Föderation der türkisch-demokratischen Idealistenvereine in Europa e.V.“ (Avrupa Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu/ADÜTDF), wurde 1978 in Frankfurt/Main gegründet. Von den bundeweit ca. 7.000 vereinsgebundenen ADÜTFT-Mitgliedern leben ca. 2.000 in Nordrhein-Westfalen.

Deutschlandweit gibt es 170 lokale Vereine, davon ca. 70 in NRW. Das Symbol der Bewegung ist der „Graue Wolf“ (Bozkurt): deswegen sind die Anhänger der Bewegung auch als „Graue Wölfe“ bekannt. Ein weiteres Erkennungszeichen ist der Wolfsgruß.

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz stellte in seinem letzten Bericht fest:

„Die Ülkücü-Bewegung ist eine heterogene türkisch-rechtsextremistische Bewegung. Das sogenannte pantürkische oder auch als turanistisch bezeichnete Weltbild ist das prägende Ideologieelement der Ülkücü-Bewegung. Das Ziel ist die Vereinigung aller Turkvölker im Staat Turan in den Grenzen des ehemaligen Osmanischen Reiches. Dies ist mit einem übersteigerten Nationalbewusstsein verbunden, das die türkische Nation sowohl politisch-territorial als auch ethnisch-kulturell als überlegen ansieht. Damit einher geht die Herabwürdigung anderer Volksgruppen beziehungsweise aller politischen Gegner, deren Interessen nicht mit den Interessen der Ülkücü-Bewegung im Einklang stehen. Zu diesen politischen Gegnern, die insbesondere im Internet als Feinde bezeichnet werden, gehören neben Kurden auch Armenier und Juden.“6

Die Ülkücü-Bewegung befördert – ebenso wie einige andere islamistische Bewegungen – die Entstehung von Parallelgesellschaften. Damit entfalten sich innerhalb der Nationen Europas abgeschottete und fremde Lebensordnungen, die weder mit unserem Verständnis einer freiheitlichen Rechtsordnung noch mit den auf unserem Kontinent gewachsenen Kulturen und Traditionen kompatibel sind.

Die Gefahr, die von der Ülkücü-Bewegung ausgeht, wird in Nordrhein-Westfalen verkannt. Die „Grauen Wölfe“ sind bekannt für ihre hasserfüllte Propaganda. An der im Rahmen der Kleine Anfrage des Abgeordneten Olaf Lehne (CDU) „NRW-Aktivitäten der Föderation der Demokratischen Türkischen Idealistenvereine in Deutschland, ‚Graue Wölfe‘ – Ülkücü-Bewegung“ vom 08. März 20117 zitierten damaligen Einschätzung des Landesamts für Verfassungsschutz hat sich bis heute nichts geändert. Dort hieß es seinerzeit: „Inhaltlich arbeitet die Organisation mit einer Reihe von Feindbildern: Besonders aggressive Hetzkampagnen richten sich gegen Juden und Kurden, aber auch Amerikaner, Europäer und Armenier, genauso Minderheiten wie bspw. Homosexuelle gehören zu den weit verbreiteten Feindbildern.“8

Die damalige Landesregierung stellte in ihrer Antwort klar, dass der Handlungsspielraum der Landesregierung auf Prävention und Aufklärungsmaßnahmen gegen Extremismus beschränkt sei. Die damals von der CDU eingeforderten konkreten, aktiven Informations- und Präventionsangebote – etwa über die Landeszentrale für politische Bildung – gibt es bis heute nicht. Die Forderungen der CDU-Fraktion im Rahmen des Antrags „Mehr Informations- und Präventionsangebote zu den Grauen Wölfen“ vom 08. November 20119 wurden auch in der laufenden Legislaturperiode bisher nicht umgesetzt.

Die Landeszentrale für politische Bildung übersieht in ihrer Arbeit aktuell den türkisch­nationalistischen Rechtsextremismus. Bei der Aufklärungsarbeit über die Gefahr der „Grauen Wölfe“ finden sich – ähnlich wie beim Thema „Linksextremismus“ – erhebliche Lücken. Auch die neue „Koordinierungsstelle Muslimisches Engagement in NRW“ zeichnet sich durch ein eher unkritisches Verhältnis zu teils islamistischen Organisationen aus. Das belegt etwa die Teilnehmerliste des ersten Kongresses, an dem u.a. die Deutsch-Muslimische Gemeinschaft (DMG) beteiligt war.10,11 Auch die DMG gehört dem Zentralrat der Muslime (ZMD) an.

II. Frankreich macht es vor: Verbot der „Grauen Wölfe“

Laut Medienberichten hat der französische Innenminister Gérald Darmanin am 2. November 2020 angekündigt, die „Grauen Wölfe“ in Frankreich zu verbieten. Dieser Entscheidung vorausgegangen waren unter anderem mehrere islamistische Terroranschläge sowie Spannungen zwischen Frankreich und der Türkei im Zusammenhang mit den Mohammed-Karikaturen12 und der Schändung eines armenischen Völkermord-Mahnmals.13,14 Zudem hatten rund 100 Mitglieder der „Grauen Wölfe“ nahe Lyon für Aufruhr gesorgt, berichtete die Zeitung Le Parisien. Demnach fuhren die Nationalisten die Hauptstraße entlang, hupten und schwenkten Türkei-Flaggen. Zudem drohten sie, Armenier zu töten, und skandierten „Allahu Akbar“.15 Nur zwei Tage später, am 4. November 2020, hat Frankreichs Ministerrat die Aktivitäten der Grauen Wölfe offiziell untersagt und die Auflösung ihrer Organisation angeordnet.16

Bereits vor zwei Jahren gab es aus den Reihen der CDU ähnliche Forderungen, die allerdings nie umgesetzt wurden.17 Der CDU-Innenpolitiker Christoph De Vries betonte seinerzeit gegenüber der Deutschen Welle die Dringlichkeit eines Stopps der Ultranationalisten. Bei den Grauen Wölfen habe man es mit einer rechtsextremistischen faschistischen Organisation zu tun, die mit einer Größe von rund 18.000 Mitgliedern ein erhebliches Bedrohungspotenzial für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung darstelle.

Da es sich bei den „Grauen Wölfen“ um einen Verein handelt, unterliege ein Verbot der Exekutivgewalt des Bundesinnenministers. Der NRW-Innenminister Reul stellte am 4. April 2019 in einem Berichtswunsch klar, dass sich das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen mangels Zuständigkeit bisher nicht zu solchen Überlegungen geäußert habe.18 Die Landesregierung geht zudem davon aus, dass es sowohl strukturelle als auch personelle Kontakte zwischen der Ülkücü-Bewegung und Ditib-Strukturen, zu Millî-Görüş-Strukturen und zu Strukturen der ATİB gibt.19 NRW-Innenminister Reul geht weiterhin davon aus, dass „türkisch-nationalistisch ausgerichtete Verbände im Hinblick auf ihre jeweiligen Zielgruppen unter den türkischstämmigen Einwohnern in NRW über ein deutlich wahrnehmbares Maß an politischer Einflussnahme und Mobilisierungsfähigkeit verfügen“ und „als Bestandteil dieser Imagepflege […] Kontakte zu deutschen Parteien suchen.“20

Der Leiter des Landesamts für Verfassungsschutz NRW, Burkhard Freier, sieht in den „Grauen Wölfen“ vor allem zwei Gefahren, „nämlich zum einen die Einflussnahme auf die in Nordrhein-Westfalen lebende türkische Community, weil sie durch eine verschleierte Taktik, durch Jugendorganisationen und durch ihre Einrichtungen einen leichten Zugang schafften. Zum anderen sehe man die Gefahr von Auseinandersetzungen zwischen dem türkischen Rechtsextremismus, also dem türkischen Nationalismus, und kurdischen Gruppen; so reichten bei Demonstrationen bereits ein „Wolfsgruß“ bzw. eine kleine Provokation aus, um die Gruppen gegeneinander aufzubringen.“21

III. Forderungen auf Bundesebene als Reaktion auf das Verbot der Grauen Wölfe in Frankreich

Bereits am 5. November 2020 forderte die AfD-Bundestagsfraktion in einer Pressemitteilung ein Verbot der Grauen Wölfe.22 Dieser Forderung schlossen sich die Grünen an. Man betrachte die Organisation als den verlängerten Arm Erdogans in Deutschland.23

Wie die „Welt“ aus Kreisen von CDU/CSU erfahren hat, will jetzt auch die Unionsfraktion auf Bundesebene ein Verbot der Grauen Wölfe in Deutschland vorantreiben.24 Danach soll ein Antrag eingebracht werden, wonach der Bundestag beschließen solle, dass die Bundesregierung ein Organisationsverbot zu prüfen habe. Laut Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland hat sich auch der Koalitionspartner SPD der Forderung bereits angeschlossen.25

Der Bundestag debattierte am Donnerstag, dem 19. November 2020, über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Verbot der Grauen Wölfe“.26 Nachdem man in Deutschland die Gefahr, die von den „Grauen Wölfen“ ausgeht, nun in allen Parteien erkannt hat (ohne jedoch entsprechend zu handeln), müssen den Worten der Solidarität mit Frankreich im Kampf gegen den Islamismus endlich Taten folgen. Die Landesregierung ist angehalten, das angeregte Organisationsverbot mit allen geeigneten Mitteln zu unterstützen.

IV. Der Landtag stellt fest:

  1. Auch migrantische Extremismen stehen in einem Widerspruch zu den Normen und Verfahrensregeln des demokratischen Rechtsstaats, weshalb diesen mit rechtsstaatlicher Härte und Intoleranz begegnet werden muss.
  2. Wir Deutschen sind nicht länger bereit, das Gebaren und die Bestrebungen migrantischer Nationalisten, die im Interesse fremder Mächte handeln und auf unserem Staatsgebiet Parallelgesellschaften entlang ethnisch-kultureller Bruchlinien befördern, zu dulden. In unserem Land gelten unsere demokratisch verfassten Regeln!

V. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. über die Landeszentrale für politische Bildung und das Innenministerium die Ausarbeitung von geeigneten Informationsmaterialien über die Ülkücü-Bewegung sicherzustellen;
  2. über die Landeszentrale für politische Bildung Angebote in Form von Seminaren, Broschüren, Veranstaltungen u.a zu dieser Thematik speziell für Schulen und kommunale Entscheidungsträger (z.B. Integrationsausschüsse und Ausländerbeiräte) zu entwickeln und anzubieten;
  3. in Abstimmung mit den Innenministern der Länder, gegenüber dem Bundesinnenminister, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten, das angestrebte Verbot der „Grauen Wölfe“ gemäß § 3 Vereinsgesetz mit allen geeigneten Mitteln zu unterstützen.

Markus Wagner
Nic Vogel
Andreas Keith

und Fraktion

 

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1 Vgl. Verfassungsschutzbericht 2019; S. 274-275

2 Vgl. VG München, Urteil vom 23.05.2019 – M 30 K 17.1230.

3 Gemäß der letzten veröffentlichten Mitgliederliste des ZMD aus dem Jahre 2016

4 Vgl. Deutscher Bundestag; Drucksache 19/21264

5 Vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article211605617/Zentralrat-der-Muslime-Seehofer-hofiert-National-Islamisten.html

6 Vgl. https://polizei.nrw/sites/default/files/2020-06/VS_Bericht_NRW_2019.pdf , S.192 ff.

7 Vgl. Lt. Drucksache 15/1797

8 Verhleiche Verfassungsschutzbericht NRW 2009; S.143 ff.

9 Vgl. Lt.-Drucksache 15/3266

10 Vgl. Lt.-Vorlage 17/2365; Teilnehmerliste, lfd. Nr. 18

11 Vgl. Verfassungsschutzbericht NRW 2019; S. 244 ff.

12 Vgl. https://www.tagesspiegel.de/politik/nach-islamistischen-attentaten-frankreich-will-rechtsextreme-tuerkische-graue-woelfe-verbieten/26582512.htm l?fbclid=IwAR2Y5epf8p5iD8gXhm Iw_y7013FqDy5Fku9R0x9zYfReZCCB7V_k DVFHaDQ

13 Vgl. https://deutsch.rt.com/international/108761-tuerkei-reagiert-auf-verbot-der-grauen-woelfe-in-
frankreich/?fbclid=IwAR2ppJLxgdwcB8JTxoA4x1MFwMDUWt26ub4itlQvXnnUkjRY9aG7hn2-so0

14 Vgl. https://deutsch.rt.com/europa/108590-frankreich-verbot-der-tuerkischen-rechtsextremen-grauen-woelfe-in-planung/

15 Vgl. https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2020/frankreich-graue-woelfe/

16 Vgl. https://taz.de/Verbot-in-Frankreich/!5722599/

17 Vgl. https://www.dw.com/de/deutsche-politiker-wollen-graue-w%C3%B6lfe-verbieten/a-45833069

18 Vgl. Lt.-Vorlage 17/1917

19 Vgl. APr 17/604; S.66

20 Vgl. Lt.-Vorlage 17/2652

21 Vgl. APr 17/802: S. 34

22 Vgl. https://www.presseportal.de/pm/130241/4754768

23 Vgl. https://www.rnd.de/politik/graue-wolfe-in-deutschland-grune-wollen-turkische-partei-ebenfalls-verbieten-VDDXD6FUXVEHXEIHXRFYWCMESI.html

24 Vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article219917728/Antrag-der-Union-Bundesregierung-soll-Graue-Woelfe-verbieten.html?fbclid=IwAR0FBvNoa1jvgPqOgo1EizcpXqG00YmXuu-l0wE0A_IWr3vAdM52G3iWo38

25 Vgl. https://www.rnd.de/politik/turkische-graue-wolfe-in-deutschland-verbot-der-rechtsextremen-partei-ruckt-naher-6YBWTL4HVFHMJBO6I42HFZ4DYE.html

26 Vgl. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw47-de-graue-woelfe-804216