Unterbringungssituation von Asylsuchenden in Landeseinrichtungen

Kleine Anfrage
vom 12.10.2020

Kleine Anfrage 4554der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 12.10.2020

 

Unterbringungssituation von Asylsuchenden in Landeseinrichtungen

Die Landesregierung informierte am 18. August 2020 im Integrationsausschuss im Rahmen eines Berichts über das Infektionsgeschehen in den Unterbringungseinrichtungen des Landes.1 Nach dieser Darstellung gab es am 29. Juli 2020 insgesamt noch acht festgestellte Infektionen. Wie dem Bericht zu entnehmen ist, verfolgt die Landesregierung das Ziel, „alle Landeseinrichtungen zu maximal 65 Prozent ihrer Gesamtkapazität zu belegen und in den Einrichtungen gesonderte Bereiche für gesunde Personen, Infizierte sowie für Kontakt- und Verdachtsfälle vorzuhalten“.

Die aktiven Plätze in den EAE und ZUE waren zum damaligen Zeitpunkt zu 36 Prozent belegt. Durch eine Aktivierung von Stand-by-Einrichtungen, durch temporäre Neuanmietungen und durch die zeitweise Nutzung von Jugendherbergen (bis zum 31. Dezember 2020) wurde die Belegungssituation weiter entspannt.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie hat sich das Infektionsgeschehen in den Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW seit dem 29. Juli 2020 entwickelt? (Bitte auflisten analog zur Aufstellung in der Vorlage 17/3745)
  2. Wie viele der seit dem 01. Mai 2020 als infiziert registrierten Personen waren bzw. sind erkrankt?
  3. Wie sind Einzelpersonen aktuell in Unterbringungseinrichtungen des Landes untergebracht? (Bitte Anzahl/Anteil der Unterbringungen in Einzel- bzw. Mehrbettzimmern, aufgeschlüsselt nach Standort, nennen)
  4. In welchem Umfang gibt es aktuell Überlegungen, die Belegungssituation in den Unterbringungseinrichtungen des Landes wieder zu verändern?
  5. Inwiefern gilt weiterhin die Planung einer Wiederfreigabe der temporär genutzten Jugendherbergen für ihre originäre Nutzung zum 01. Januar 2021?

Gabriele Walger-Demolsky

 

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1 Vgl. Lt.-Vorlage 17/3745


Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 4554 mit Schreiben vom 20. November 2020 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.

  1. Wie hat sich das Infektionsgeschehen in den Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW seit dem 29. Juli 2020 entwickelt? (Bitte auflisten analog zur Aufstellung in der Vorlage 17/3745)
  2. Wie viele der seit dem 01. Mai 2020 als infiziert registrierten Personen waren bzw. sind erkrankt?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Eine differenzierte Erfassung zwischen asymptomatischer und symptomatischer Infektion erfolgt nicht.

Bei den täglichen Meldungen der Bezirksregierungen an das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) über das aktuelle Infektionsgeschehen in den Aufnahmeeinrichtungen handelt es sich um sich dynamisch verändernde Zahlen, die immer lediglich die Situation zum jeweiligen Stichtag abbilden. Die Gesamtanzahl der Infizierten kann nicht kumuliert ausgewiesen werden, da die Dauer der Infektion der einzelnen Bewohner, der Genesungszeitpunkt oder Transfers statistisch nicht erfasst wurden. Im Folgenden ist die Infektionslage für jeden Mittwoch seit dem 05. August 2020 aufgeführt:

  1. August: 4 Bewohnerinnen/Bewohner
EAE Essen 3
ZUE Neuss 1
  1. August: 3 Bewohnerinnen/Bewohner
ZUE Ibbenbüren 1
ZUE Neuss 1
EAE Unna 1
  1. August: 4 Bewohnerinnen/Bewohner
ZUE Weeze 1
EAE Unna 1
ZUE Neuss 1
ZUE Ibbenbüren 1
  1. August: 2 Bewohnerinnen/Bewohner
ZUE Weeze 1
ZUE Ibbenbüren 1
  1. September: 7 Bewohnerinnen/Bewohner
EAE Bielefeld 6
EAE Bonn 1
  1. September: 7 Bewohnerinnen/Bewohner
EAE Bielefeld 6
ZUE Viersen 1
  1. September: 9 Bewohnerinnen/Bewohner
ZUE Viersen 1
EAE Unna 2
EAE Bielefeld 6
  1. September: 6 Bewohnerinnen/Bewohner
EAE Mönchengladbach 1
EAE Unna 2
EAE Bielefeld 1
ZUE Borgentreich 2
  1. September: 9 Bewohnerinnen/Bewohner
EAE Bielefeld 2
ZUE Borgentreich 3
EAE Bonn 3
ZUE Sankt Augustin 1
  1. Oktober: 10 Bewohnerinnen/Bewohner
EAE Bielefeld 1
EAE Essen 3
EAE Bonn 6
  1. Oktober: 17 Bewohnerinnen/Bewohner
EAE Bielefeld 1
ZUE Rüthen 1
EAE Unna 3
DJH Bad Honnef 3
ZUE Düren 1
EAE Bonn 6
EAE Mönchengladbach 2
  1. Oktober: 21 Bewohnerinnen/Bewohner
EAE Mönchengladbach 2
ZUE Rüthen 1
ZUE Wegberg 1
ZUE Düren 1
EAE Bonn 3
EAE Unna 5
ZUE Borgentreich 2
EAE Bielefeld 6

 

  1. Wie sind Einzelpersonen aktuell in Unterbringungseinrichtungen des Landes untergebracht? (Bitte Anzahl/Anteil der Unterbringungen in Einzel- bzw. Mehrbettzimmern, aufgeschlüsselt nach Standort, nennen)

Im Landessystem befinden sich aktuell 4.979 alleinreisende Personen (Stand 26.10.2020).

Grundsätzliche Vorgabe ist aufgrund der aktuellen Lage -sofern möglich- eine Belegung mit max. 4 Personen pro Zimmer. Durchschnittlich stellt sich die Zimmerbelegung für Einzelpersonen in den Unterbringungseinrichtungen wie folgt dar:

 

  Anteil der Unterbringung im Einzel-zimmer Anteil der Unterbringung im Mehrbett- zimmer Verhältnis im Regierungsbezirk
      I.      Regierungsbezirk
               Düsseldorf
Einzel- zimmer Mehrbett­zimmer

1

EAE Essen 0% 100%

2

EAE Mönchengladbach 7% 93%

3

ZUE Neuss 0% 100%

4

ZUE Ratingen 0% 100%

5

ZUE Rees I 4% 96%

6

ZUE Rees II 0% 100%

7

ZUE Rheinberg 6% 94%

8

ZUE Viersen 0% 100%

9

ZUE Weeze 40% 60%

10

ZUE Wuppertal 100% 0% 16% 84%

II.

Regierungsbezirk Münster

11

ZUE Dorsten 0% 100%

12

ZUE Ibbenbüren 8% 92%

13

ZUE Marl 0% 100%

14

ZUE Münster 22% 78%

15

ZUE Rheine 12,5% 87,5%

16

ZUE Schöppingen 0% 100% 7% 93%

III.

Regierungsbezirk Detmold

17

EAE Bielefeld (OTH) 77% 23%

18

EAE Bielefeld (SR) 38% 62%

19

DJH Bielefeld 50% 50%

20

ZUE Bad Salzuflen 70% 30%

21

ZUE Bad Driburg 39% 61%

22

ZUE Borgentreich 28% 72%

23

ZUE Herford 17% 83% 46% 54%

IV.

Regierungsbezirk Arnsberg

24

EAE Unna 21% 79%

25

ZUE Hamm 13% 87%

26

ZUE Möhnesee 12% 88%

27

ZUE Olpe mit DJH 5% 95%

28

ZUE Rüthen 10% 90%

29

ZUE Wickede 86% 14% 24,50% 75,50%

V.

Regierungsbezirk
Köln

30

EAE Köln 11% 89%

31

EAE Bonn 18% 82%

32

DJH Bad Honnef 32% 68%

33

DJH Bonn 26% 74%

34

DJH Hellenthal 60% 40%

35

ZUE Bonn 27% 73%

36

ZUE Düren 9% 91%

37

ZUE Schleiden 27% 73%

38

ZUE Wegberg 53% 47% 29% 71%

NRW insgesamt

24% 76%

 

  1. In welchem Umfang gibt es aktuell Überlegungen, die Belegungssituation in den Unterbringungseinrichtungen des Landes wieder zu verändern?

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Pandemielage und den stets dynamischen Veränderungen wird das bislang bewährte System in der Asylsteuerung fortgeführt. Es wird weiterhin das Ziel verfolgt, alle Landeseinrichtungen nur zu maximal 65 Prozent ihrer Gesamtkapazität zu belegen und in den Einrichtungen gesonderte Bereiche für gesunde Personen, Infizierte sowie für Kontakt- und Verdachtsfälle vorzuhalten. Die Einhaltung der vorgenannten Standards werden bei der Festlegung der zur Verfügung stehenden aktiven Platzkapazität in jeder einzelnen Einrichtung bereits berücksichtigt. Ebenfalls wird weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die Unterbringung von Angehörigen zu einer Risikogruppe gelegt und soweit möglich und notwendig eine gesonderte Unterbringung sichergestellt. Über die Vielzahl an getroffenen Maßnahmen und Konzepte der Landesregierung wird auf die Berichte an den Landtag (Vorlagen: 17/3272, 17/3328, 17/3345, 17/3417, 17/3418, 17/3419, 17/3477, 17/3478, 17/3745) sowie auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen 3732 (Drucksache 17/9905) und 3680 (Drucksache 17/9621) verwiesen.

  1. Inwiefern gilt weiterhin die Planung einer Wiederfreigabe der temporär genutzten Jugendherbergen für ihre originäre Nutzung zum 01. Januar 2021?

Die Landesregierung beobachtet die Entwicklung der Zugänge, des Infektionsgeschehens sowie die damit verbundenen Maßnahmen sehr genau, um darauf schnell und angemessen reagieren zu können. Das gilt auch für die Frage des Bedarfs weiterer Unterbringungskapazitäten. Die Jugendherbergen Biggesee (Olpe), Ratingen, Hellenthal, Bad Honnef und Tecklenburg werden nur noch bis Ende des Jahres 2020 für die Unterbringung von Asylsuchenden genutzt. Der Mietvertrag der Jugendherberge in Bielefeld läuft zum 28.02.2021 und der in Bonn zum 31.03.2021 aus.

 

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