Unterstützung der Bundesregierung bei Rückführungen in den Irak

Kleine Anfrage
vom 22.01.2021

Kleine Anfrage 4863der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 22.01.2021

 

Unterstützung der Bundesregierung bei Rückführungen in den Irak

Wie eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag ergeben hat, gehört die Optimierung der Rückübernahmeverfahren mit dem Irak zu den zentralen Anliegen der Bundesregierung. Aus deren Sicht seien hierfür verlässliche Verfahrensabsprachen erforderlich, um die sich die Bundesregierung gegenüber der irakischen Regierung bemühe. Im Rahmen laufender Gespräche mit dieser gehe es bereits um die konkrete Planung weiterer Rückführungsmaßnahmen.1

Die Zusammenarbeit mit der irakischen Regierung zur kurz- und mittelfristigen Ver-besserung der Lebensbedingungen im Irak diene dabei auch dazu, die Rückkehr von Binnenvertriebenen und von ins Ausland Geflüchteten in ihre Heimatregionen zu fördern.

Wie die Bundesregierung zudem ausführt, wurden Gespräche zu Rückführungsmaß-nahmen mit der Regierung des ehemaligen irakischen Ministerpräsidenten Abdul-Mahdi intensiv geführt und kontinuierlich auf allen Ebenen mit der seit Juni 2020 im Amt befindlichen irakischen Regierung von Ministerpräsident Al-Kadhimi fortgesetzt.

Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage richtigerweise darauf hin, dass ein Vollzug des Ausländerrechts und damit auch die Planung von zukünftigen Abschiebungen bei den Ländern liegen. Im Jahre 2020 (Stand: 17. November 2020) haben die Länder sechs Personen in den Irak abgeschoben.

Wie die Antwort auf die Große Anfrage 212 ergeben hat, lebten mit Stand vom 31. Dezember 2019 insgesamt 83.935 irakische Staatsbürger in NRW, darunter 48.615 Personen mit einem zeitlich befristeten Aufenthaltsstatus und 18.165 Personen ohne Aufenthaltstitel.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele irakische Staatsbürger leben aktuell in Nordrhein-Westfalen? (Bitte differenziert nach Aufenthaltsstatus auflisten, analog zur Anlage 4 der Großen Anfrage 21)
  2. Wie stuft die Landesregierung bezüglich der Möglichkeit einer Abschiebung von Gefährdern und Relevanten Personen die aktuelle Sicherheitslage im Irak ein?
  3. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit einer verstärkten Förderung und Nutzung des Bund-Länderprogramms REAG/GARP im Zusammenhang mit dem Irak?
  4. In welcher Form unterstützt die Landesregierung die Initiativen der Bundesregierung bezüglich einer Optimierung von Rücknahmeverfahren und diesbezüglicher Verhandlungen mit staatlichen Stellen im Irak?
  5. Wie hoch schätzt die Landesregierung, im Falle erfolgreicher Verhandlungen mit staatlichen Stellen im Irak, das potentielle Personenpotential für eine freiwillige Rückkehr in den Irak bzw., im Falle von ausreisepflichtigen Personen, für zwangsweise Rückführungsmaßnahmen ein?

Gabriele Walger-Demolsky

 

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1 Vgl. Bt.-Drucksache 19/24805

2 Vgl. Lt.-Drucksache 17/10695, Anlage 4


Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 4863 mit Schreiben vom 22. Februar 2021 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele irakische Staatsangehörige leben aktuell in Nordrhein-Westfalen? (Bitte differenziert nach Aufenthaltsstatus auflisten, analog zur Anlage 4 der Großen Anfrage 21)

Da sich die Frage mit den in der Anlage aufgeführten statistischen Daten aus dem Ausländerzentralregister (AZR) beantworten lässt, ist hier eine statistische Sonderauswertung wie sie für die Beantwortung der Großen Anfrage 21 erforderlich war, nicht geboten. Vor diesem Hintergrund verbietet sich auch ein Vergleich der statistischen Zahlen dieser Antwort mit denen aus der Beantwortung der Großen Anfrage 21 (LT-Drs. 17/10695).

Im Übrigen wird auf die Anlage verwiesen.

  1. Wie stuft die Landeregierung bezüglich der Möglichkeit einer Abschiebung von Gefährdern und Relevanten Personen die aktuelle Sicherheitslage im Irak ein?

Die Entscheidung, ob sich aus der Sicherheitslage im Irak Abschiebungshindernisse ergeben, obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen des Asylverfahrens. Die Landesregierung orientiert sich im Übrigen eng an der Lageeinschätzung des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums des Innern.

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit einer verstärkten Förderung und Nutzung des Bund-Länderprogramms REAG/GARP im Zusammenhang mit dem Irak?

Die Landesregierung beteiligt sich sowohl in gestaltender als auch in finanzieller Hinsicht als Projektpartner im Rahmen des Bund-Länderprogrammes REAG/GARP. Das Programm ist auf die finanzielle und organisatorische Unterstützung von freiwillig Rückkehrenden ausgerichtet. Unter der Voraussetzung der Mittellosigkeit können freiwillige Ausreisen in den Irak in Form von übernommenen Reisekosten, einer finanziellen Unterstützung für die Reise sowie einer einmaligen finanziellen Starthilfe gefördert werden. Auch im Jahr 2020 zählten Irakerinnen und Iraker zu den Staatsangehörigen, welche am häufigsten eine solche Förderung in Anspruch genommen haben (683 bundesweit, davon 235 aus NRW). Die weitere Nutzung bleibt sowohl künftigen Entwicklungen als auch individuellen Entscheidungen von potentiell Rückkehrwilligen vorbehalten.

  1. In welcher Form unterstützt die Landesregierung die Initiativen der Bundesregierung bezüglich einer Optimierung von Rücknahmeverfahren und diesbezüglicher Verhandlungen mit staatlichen Stellen im Irak?

Verhandlungen mit ausländischen Staaten zu Fragen der Rückübernahme ausreisepflichtiger Staatsangehöriger und zu Modalitäten der Passersatzpapierbeschaffung liegen in der Zuständigkeit des Bundes. Nordrhein-Westfalen beteiligt sich an der Planung und Durchführung von Rückführungsmaßnahmen im Rahmen der erzielten Vereinbarungen.

  1. Wie hoch schätzt die Landesregierung, im Falle erfolgreicher Verhandlungen mit staatlichen Stellen im Irak, das potenzielle Personenpotenzial für eine freiwillige Rückkehr in den Irak bzw., im Falle von ausreisepflichtigen Personen, für zwangsweise Rückführungsmaßnahmen ein?

Die freiwillige Rückkehr beruht nicht zuletzt auf einer individuellen Entscheidung, welche durch äußeren Anreiz bietende Faktoren (z.B. verbesserte Start- bzw. Lebensbedingungen im Irak) beeinflusst sein kann, jedoch nicht muss. Die Auswirkungen lassen sich vor diesem Hintergrund nicht prognostizieren.

Auch in Bezug auf die Rückführungen ist eine seriöse Einschätzung nicht möglich. Welche Ausreisepflichtigen für eine Rückführung in Betracht kommen, hängt entscheidend von der Frage ab, welcher Personenkreis tatsächlich rückführbar ist. Hier kommt es vor allem auf die Haltung der irakischen Seite an. Aber auch das Vorliegen gültiger Reisedokumente oder individuelle, in der Person liegende Gründe spielen in diesem Zusammenhang eine Rolle.

 

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