Kleine Anfrage 3364der Abgeordneten Markus Wagner und Andreas Keith vom 29.01.2020
Vandalismus an Kirchen
Aus einem aktuellen Bericht des Innenministers für den Innenausschuss – auf Antrag der AfD-Fraktion – geht hervor, dass im Jahre 2019 insgesamt 355 Fälle von Sachbeschädigungen an Kirchen in Nordrhein-Westfalen polizeilich registriert worden sind.1
Wir fragen daher die Landesregierung:
1. Wie viele dieser bekannt gewordenen Straftaten konnten aufgeklärt werden?
2. Was ist im Rahmen dieser unter Ziffer 1. erfragten aufgeklärten Fälle über die Tatverdächtigen bekannt geworden? (Bitte insbesondere hinsichtlich Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit prozentual aufschlüsseln)
3. Haben ermittelte Tatverdächtige derartige Sachbeschädigungen an Kirchen aus politischen und/oder religiös motivierten Motiven heraus begangen? (Wenn, ja: Bitte nach den Phänomenbereichen der PMK aufschlüsseln)
4. Wie viele Sachbeschädigungen an Kirchen sind in NRW in den Vorjahren registriert worden? (Bitte von 2010 bis 2018 angeben)
5. Welche Konfessionen waren, in welchem Umfang von den Sachbeschädigungen an Gotteshäusern betroffen?
Markus Wagner
Andreas Keith
1 Vgl. Vorlage 17/2914 A 09, S. 3.
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 27.02.2020
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3364 mit Schreiben vom 27. Februar 2020 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Regeln erstellt.
Eine differenzierte Erfassung der Tatörtlichkeiten erfolgt erst seit dem 01.01.2018. PKS – Daten zur Tatörtlichkeit „Kirche“ liegen daher erst ab diesem Datum vor.
1. Wie viele dieser bekannt gewordenen Straftaten konnten aufgeklärt werden?
Im Berichtsjahr 2018 wurden von 400 Straftaten 60 Fälle (AQ 15,0%) und im Jahr 2019 56 der 355 Straftaten (AQ 15,8%) aufgeklärt.
2. Was ist im Rahmen dieser unter Ziffer 1. erfragten aufgeklärten Fälle über die Tatverdächtigen bekannt geworden? (Bitte insbesondere hinsichtlich Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit prozentual aufschlüsseln)
Nachfolgend sind Daten zu den Tatverdächtigen von Sachbeschädigungen an Kirchen der Jahre 2018 und 2019 insgesamt dargestellt.
Tatverdächtige von Sachbeschädigungen mit Tatörtlichkeit Kirche |
|||
Jahr |
Tatverdächtige |
||
insgesamt |
nichtdeutsche |
in % |
2018 |
95 |
12 |
12,63 |
2019 | 78 |
9 |
11,54 |
In der Anlage sind Angaben zu Alter und Geschlecht der Tatverdächtigen aufgeführt.
3. Haben ermittelte Tatverdächtige derartige Sachbeschädigungen an Kirchen aus politischen und/oder religiös motivierten Motiven heraus begangen? (Wenn, ja: Bitte nach den Phänomenbereichen der PMK aufschlüsseln)
Die statistische Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität“ (PMK) erfolgt bundesweit einheitlich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“.
Der PMK werden demnach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie
- den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten;
- sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben;
- durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden;
- gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.
Darüber hinaus gehören Straftaten gemäß §§ 80a-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a oder 241a StGB als Staatsschutzdelikte zur PMK, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann.
Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungszusammenhangs (Motiv) einem oder mehreren Themenfeldern zugeordnet.
Datenquelle zur Beantwortung der Frage ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität (KPMD-PMK).
Der Fallzahlenabgleich mit dem Bundeskriminalamt ist für das Jahr 2019 noch nicht abgeschlossen. Demnach kann es noch zu geringfügigen Abweichungen kommen, weshalb die in diesem Bericht angegebenen Fallzahlen für das Jahr 2019 als vorläufige Zahlen zu betrachten sind.
Von den ermittelten Straftaten waren im Jahr 2019 insgesamt zwei aufgeklärte Straftaten politisch motiviert. Die beiden Straftaten entfallen auf die Phänomenbereiche PMK-rechts und PMK-nicht zuzuordnen.
Für das Jahr 2018 war es eine Straftat aus dem Phänomenbereich PMK-rechts.
4. Wie viele Sachbeschädigungen an Kirchen sind in NRW in den Vorjahren registriert worden? (Bitte von 2010 bis 2018 angeben)
Daten zur Tatörtlichkeit „Kirche“ werden erst seit dem Berichtsjahr 2018 in der PKS erfasst.
5. Welche Konfessionen waren, in welchem Umfang von den Sachbeschädigungen an Gotteshäusern betroffen?
In der PKS erfolgt keine Erfassung der Konfessionen.