Veranstaltungen zum Fastenbrechen an Universitäten in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage
vom 06.05.2024

Kleine Anfrage 3794

des Abgeordneten Professor Dr. Daniel Zerbin AfD

Veranstaltungen zum Fastenbrechen an Universitäten in Nordrhein-Westfalen

Am Abend des 09. April 2024 endete der Fastenmonat Ramadan für Menschen muslimischen Glaubens.1 Der Ramadan ist der islamische Fastenmonat und zählt zu den fünf Säulen des Korans. So sollen gläubige Muslime in diesem Zeitraum zwischen Morgendämmerung und Sonnenuntergang nichts essen oder trinken. Ausnahmen existieren für Kranke, Schwangere, Reisende und Kinder. Ausgelassene Tage können dabei nachgeholt werden.2

Das abendliche Fastenbrechen wird auch an der Ruhr Universität Bochum durchgeführt.3 Aufgrund der großen Nachfrage wurde es 2013 in die Mensa der Universität verlegt.4 Auch an anderen Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland wird das abendliche Fastenbrechen gefeiert. In der Universität Göttingen ist hierbei in diesem Jahr aufgefallen, dass auf den Bildern zum abendlichen Gebet zum Fastenbrechen in der staatlichen Universität, organisiert von der Mulimischen Hochschulgruppe Göttingen, die anwesenden Personen nach Geschlecht getrennt waren.5

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. In welchen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen wird eine Veranstaltung zum gemeinsamen Fastenbrechen abgehalten? (Bitte aufschlüsseln nach Hochschulen und Art der Veranstaltung)
  2. Seit wann werden in den unter Punkt 1. genannten Hochschulen derartige Veranstaltungen abgehalten?
  3. Sind der Landesregierung Veranstaltungen zum Fastenbrechen unter den Punkten 1. und 2. bekannt, in denen bei der Durchführung zwischen Geschlechtern getrennt wurde? (Bitte aufschlüsseln nach Hochschulen, Jahr der Veranstaltung und Art der Veranstaltung)
  4. Wie viele Oster- oder Weihnachtsgottesdienste sind der Landesregierung bekannt, welche an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen in den letzten 10 Jahren durchgeführt worden sind? (Bitte aufschlüsseln nach Hochschulen, Jahr der Veranstaltung und Art der Veranstaltung)
  5. Wie viele Chanukkafeste sind der Landesregierung bekannt, welche an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen in den letzten 10 Jahren durchgeführt worden sind? (Bitte aufschlüsseln nach Hochschulen, Jahr der Veranstaltung und Art der Veranstaltung)

Professor Dr. Daniel Zerbin

 

MMD18-9139

 

1 https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2024/04/fastenmonat-ramadan-endet-zuckerfest-muslime-fastenbrechen.html (abgerufen am 10.04.2024).

2 https://www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Meldungen/DE/ImDialog/informationen-ramadan-inhalt.html?nn=598134 (abgerufen am 10.04.2024).

3 https://twitter.com/FrankfurtZack/status/1775617556746768613/video/1

4 https://www.lokalkompass.de/bochum/c-kultur/ramadan-fastenbrechen-in-der-rub-mensa-mehr-als-700-teilnehmer-beim-6-interkulturellen-abendessen_a325220#gallery=null (abgerufen am 10.04.2024).

5 https://www.nius.de/gesellschaft/nach-maennern-und-frauen-getrennt-islamisches-gruppengebet-in-der-uni-goettingen/e80a0d05-0477-4396-90df-701a54167fee (abgerufen am 10.04.2024).


Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 3794 mit Schreiben vom 6. Juni 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 sowie die Fragen 4 bis 5 ge­meinsam beantwortet.

  1. In welchen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen wird eine Veranstaltung zum gemeinsamen Fastenbrechen abgehalten? (Bitte aufschlüsseln nach Hoch­schulen und Art der Veranstaltung)
  2. Seit wann werden in den unter Punkt 1. genannten Hochschulen derartige Veran­staltungen abgehalten?
  3. Sind der Landesregierung Veranstaltungen zum Fastenbrechen unter den Punk­ten 1. und 2. bekannt, in denen bei der Durchführung zwischen Geschlechtern ge­trennt wurde? (Bitte aufschlüsseln nach Hochschulen, Jahr der Veranstaltung und Art der Veranstaltung)

Die Hochschulen entscheiden eigenständig über die Nutzung verfügbarer Räume durch Mit­glieder und Angehörige der Hochschulen und durch hochschulische Gruppierungen. Dabei beachten die Hochschulen insbesondere die religiöse und weltanschauliche Neutralität. Die Nutzung von Räumlichkeiten ist in diesem Rahmen also für Gottesdienste und religiöse Feiern möglich.

Die Landesregierung hat keine Kenntnis, ob an Hochschulen Nordrhein-Westfalens entspre­chende Veranstaltungen stattgefunden haben und ob dabei eine Geschlechtertrennung er­folgte. Eine Berichtspflicht der Hochschulen über entsprechende Veranstaltungen und Feiern besteht nicht.

  1. Wie viele Oster- oder Weihnachtsgottesdienste sind der Landesregierung be­kannt, welche an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen in den letzten 10 Jahren durchgeführt worden sind? (Bitte aufschlüsseln nach Hochschulen, Jahr der Ver­anstaltung und Art der Veranstaltung)
  2. Wie viele Chanukkafeste sind der Landesregierung bekannt, welche an Hochschu­len in Nordrhein-Westfalen in den letzten 10 Jahren durchgeführt worden sind? (Bitte aufschlüsseln nach Hochschulen, Jahr der Veranstaltung und Art der Ver­anstaltung)

Auch über die Anzahl von Oster- oder Weihnachtsgottesdiensten, Chanukkafesten sowie an­dere regelmäßig oder unregelmäßig stattfindenden christlichen oder jüdischen Gottesdienste hat die Landesregierung keine Kenntnis.

 

MMD18-9522