Verbot von Oldtimer-Treffen: Wie steht die Landesregierung zu Oldtimern?

Kleine Anfrage
vom 29.06.2023

Kleine Anfrage 2033

des Abgeordneten Klaus Esser AfD

Verbot von Oldtimer-Treffen: Wie steht die Landesregierung zu Oldtimern?

3000 Oldtimer und zahlreiche Besucher sollten Ende Juni 2023 auf die Rüsselsheimer Mainwiesen kommen, was ihnen aber gerichtlich untersagt wurde. Ein Verbot zur Nutzung der Mainwiesen wurde angeordnet. Geklagt hatte unter anderem die Obere Naturschutzbehörde, die der grünen Regierungspräsidentin in Darmstadt unterstellt ist.1 War politisches Kalkül im Sinne des Zeitgeistes hier maßgebend oder war es eine zwingende Notwendigkeit? Fakt ist: 2023 gab es laut Kraftfahrt-Bundesamt 793.589 Oldtimer in Deutschland. Offenbar kam es in den letzten 10 Jahren zu einer Verdreifachung der Oldtimer-Zahlen in Deutschland.2 Diese Liebhaber-Fahrzeuge geraten mit dem von der EU beschlossenen Verbrenner-Aus ab dem Jahr 2035 ebenfalls in den Fokus der „Verkehrswende“-Apologeten, die alles der „Klimaneutralität“ unterordnen. Nach diesen Planspielen sollen zukünftig mit schlechterem Wirkungsgrad ausgestattete E-Fuels den Weiterbetrieb von Verbrennern ermöglichen. Diese auf Wasserstoff-Plänen beruhenden synthetischen Kraftstoffe haben Stand heute keinerlei Produktionsstätten in größerem Umfang.3 Wie viele andere Verbände nimmt auch die Oldtimer-Weltorganisation FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) die Entscheidung der EU ohne größeren Protest hin4 und wendet sich nicht deutlich gegen die Verbotspolitik, die ihre Mitglieder betrifft und die mit der Nutzung von E-Fuels bei alten Fahrzeugen – wie auch beim Heizungsgesetz – mögliche Zusatzkosten und Unsicherheiten für Oldtimer- und Autobesitzer mit sich bringt.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie steht die Landesregierung zu Oldtimer-Treffen in Nordrhein-Westfalen?
  2. Wie viele Oldtimer sind in NRW registriert? (Bitte Zahlen zur Entwicklung der letzten 10 Jahren wiedergeben)
  3. Wurden auch in NRW Oldtimer-Treffen in den letzten 10 Jahren verboten bzw. sind solche Verbote geplant?
  4. Betrachtet die Landesregierung Oldtimer als schützenswertes verkehrshistorisches Kulturgut, das es zu erhalten bzw. pflegen gilt?

Klaus Esser

 

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1 https:// www .focus.de/panorama/oldtimer_id_197032666.html

2 https:// www .zwischengas.com/de/news/KBA-Bestandszahlen-2022.html

3 https:// www .adac.de/verkehr/tanken-kraftstoff-antrieb/alternative-antriebe/synthetische-kraftstoffe/

4 https:// www .stern.de/auto/oldtimer–welche-folgen-das-verbrenner-aus-fuer-die-liebhaber-autos-hat-33350330.html


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2033 mit Schrei­ben vom 2. August 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie steht die Landesregierung zu Oldtimer-Treffen in Nordrhein-Westfalen?
  2. Betrachtet die Landesregierung Oldtimer als schützenswertes verkehrshistorisches Kulturgut, das es zu erhalten bzw. pflegen gilt?

Die Fragen 1 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Begriff „Oldtimer“ wird in § 2 Nummer 22 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung definiert. Demnach sind damit Fahrzeuge gemeint, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungs­zustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Jenseits dessen bewertet die Landesregierung privat organisierte Veranstaltungen dieser Art nicht.

  1. Wie viele Oldtimer sind in NRW registriert? (Bitte Zahlen zur Entwicklung der letz­ten 10 Jahren wiedergeben)

 

Oldtimer, Kfz und Anhänger
Bestand am 1. Januar des Jahres NRW
2013 65.883
2014 72.309
2015 80.085
2016 88.403
2017 97.743
2018 107.876
2019 119.446
2020 131.298
2021 144.333
2022 158.794
  1. Wurden auch in NRW Oldtimer-Treffen in den letzten 10 Jahren verboten bzw. sind solche Verbote geplant?

Oldtimer-Treffen können er­laubnis­pflichtig sein, wenn dabei die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden (§ 29 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung). Die Erteilung der Erlaubnis für solche Veranstaltungen wird unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte geprüft, einschließlich der Verkehrssicher­heit, des Lärmschutzes, der Verkehrslenkung und der Umweltauswirkungen. Der nordrhein-westfälischen Landesregierung ist nicht bekannt, ob innerhalb der letzten zehn Jahre Oldtimer-Treffen in Nordrhein-Westfalen von den zuständigen örtlichen Behörden verboten wurden. Ebenso wenig liegen Kenntnisse über geplante Verbote vor. Eine landesweite Regelung zu Oldtimer-Treffen existiert nicht und ist auch nicht geplant.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Klaus Esser