Verflechtungen der Grünen Jugend NRW und der Jusos NRW mit der linksextremen Mischszene um das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“

Kleine Anfrage
vom 09.09.2021

Kleine Anfrage 5973des Abgeordneten Markus Wagner vom 09.09.2021

 

Verflechtungen der Grünen Jugend NRW und der Jusos NRW mit der linksextremen Mischszene um das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“

Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5661, Drs. 17/14794, geht hervor, dass bei der Demonstration gegen das in der parlamentarischen Beratung befindliche Versammlungsgesetz am Samstag, dem 26. Juni 2021, zahlreiche (Gewalt-)Straftaten verübt worden sind. Bei insgesamt 328 Teilnehmern der Versammlung mussten die Personalien zur Strafverfolgung festgestellt werden. 42 der 84 Trägergruppen des verantwortlichen Bündnisses werden gegenwärtig mit unterschiedlichen Verdachtsgraden vom „Verfassungsschutz“ als linkextreme Bestrebungen bearbeitet. Die Gesamtheit der Versammlungsteilnehmer habe laut Landesregierung eine linksextremistisch dominierte Mischszene abgebildet.

Die gesamten Landesverbände (!) der Grünen Jugend NRW und der Jusos NRW sind demnach Träger eines Bündnisses, in dem 42 von 84 Trägern mit unterschiedlichem Verdachtsgrad als linksextrem eingestuft werden, und das eine mehrfach eskalierte Demonstration mit hunderten Extremisten und mutmaßlichen Straftätern durchgeführt hat, auf der hunderte Teilnehmer ohne Widerspruch „Bull**schw*****, raus aus der Demo!“ skandierten. Grüne Jugend NRW und Jusos NRW waren offenkundig in einem eigenen Block zwischen der linksextremen Interventionistischen Linken (IL) und der militant-linksextremen Antifa vor Ort und auch mit einem eigenen Redebeitrag an der Abschlusskundgebung beteiligt.

Da der „Verfassungsschutz“ diese Demonstration des Bündnisses als eine linksextremistisch dominierte Mischszene eingestuft hat, bestünde laut Drucksache 17/12255 die Möglichkeit, diese Mischszene auch als solche zu beobachten.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie stellt sich die Bündnisstruktur (insbesondere: institutionelles Gepräge, formelle und informelle Hierarchien, Machtzentrum, Machtperipherie) von „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ dar?
  2. Wird die linksextrem dominierte Mischszene um das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ nun durch den Verfassungsschutz als solche beobachtet?
  3. Hat das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ bis zum Zeitpunkt der Anfrage bei Behörden des Landes NRW Fördermittel beantragt und/oder erhalten?
  4. Haben einzelne der 84 Träger des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ bis zum Zeitpunkt der Anfrage bei Behörden des Landes NRW Fördermittel beantragt und/oder erhalten?
  5. Wie bewertet es der „Verfassungsschutz“, dass die gesamten Landesverbände (!) der Grünen Jugend NRW und der Jusos NRW Träger eines Bündnisses sind, in dem 42 von 84 Trägern mit unterschiedlichem Verdachtsgrad als linksextrem eingestuft werden, und das eine mehrfach eskalierte Demonstration mit hunderten Extremisten und mutmaßlichen Straftätern durchgeführt hat, auf der hunderte Teilnehmer ohne Widerspruch „Bull**schw*****, raus aus der Demo!“ skandierten, vor dem Hintergrund, dass die Grüne Jugend NRW und die Jusos NRW offenkundig in einem eigenen Block zwischen der linksextremen Interventionistischen Linken (IL) und der militant-linksextremen Antifa vor Ort und auch mit einem eigenen Redebeitrag an der Abschlusskundgebung beteiligt waren?

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5973 mit Schreiben vom 14. Oktober 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen üb­rigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie stellt sich die Bündnisstruktur (insbesondere: institutionelles Gepräge, for­melle und informelle Hierarchien, Machtzentrum, Machtperipherie) von „Versamm­lungsgesetz NRW stoppen!“ dar?
  2. Wird die linksextrem dominierte Mischszene um das Bündnis „Versammlungsge­setz NRW stoppen!“ nun durch den Verfassungsschutz als solche beobachtet?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Die Vorbemerkung des Fragestellers verweist auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 5661, LT-Drs. 17/14794, die sich auf die Versammlung am 26.06.2021 in Düsseldorf bezog. Im Rah­men der ereignisbezogenen Beobachtung wurde die Demonstration vom nordrhein-westfäli­schen Verfassungsschutz als temporäre, anlassbezogen linksextremistisch dominierte Mischszene bewertet. Ausschlaggebend dafür waren die Teilnahme einer Vielzahl extremisti­scher Gruppierungen, die dabei festgestellten Transparente, Fahnen und Sprechchöre sowie die für die autonome Szene typischen Delikte, die zum Abbruch der Demonstration geführt haben. Damit überlagerten die extremistischen Positionen in der Außendarstellung das Anlie­gen eines zivildemokratischen Protests.

Aus der Bewertung dieses bisher singulären Ereignisses allein kann jedoch noch keine Aus­sage zu dem veranstaltenden Bündnis selbst abgeleitet werden. Dafür sind die Ziele, die hinter ihnen stehende Ideologie, die beteiligten und als extremistisch festgestellten Akteure sowie die Entwicklung des Bündnisses in seiner Gesamtheit zu untersuchen.

In der Gesamtbetrachtung unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus der im Wesentlichen stö­rungsfrei verlaufenen Versammlung des Bündnisses am 28.08.2021 in Düsseldorf schätzt der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stop­pen!“ als Mischszene ein. Diese wird derzeit jedoch nicht als extremistisch dominiert bewertet und deshalb auch nicht als solche vom Verfassungsschutz beobachtet. Die Beobachtung er­streckt sich allerdings weiterhin auf die bereits festgestellten und am Bündnis beteiligten Per­sonenzusammenhänge aus den Phänomenbereichen des Linksextremismus und des aus­landsbezogenen Extremismus.

  1. Hat das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“ bis zum Zeitpunkt der An­frage bei Behörden des Landes NRW Fördermittel beantragt und/oder erhalten?

Nein.

  1. Haben einzelne der 84 Träger des Bündnisses „Versammlungsgesetz NRW stop­pen!“ bis zum Zeitpunkt der Anfrage bei Behörden des Landes NRW Fördermittel beantragt und/oder erhalten?

Von den 84 genannten Trägern haben nachfolgende Träger für den Zeitraum vom 01.03.2021 bis 09.09.2021 Fördermittel beantragt und erhalten:

  • BUNDjugend NRW
  • GRÜNE JUGEND NRW
  • Jugendverband der Föderation Demokratischer Arbeitervereine (DIDF-Jugend)
  • Naturfreundejugend NRW
  • NRW Jusos
  • SJD – Die Falken, Landesverband NRW
  1. Wie bewertet es der „Verfassungsschutz“, dass die gesamten Landesverbände (!) der Grünen Jugend NRW und der Jusos NRW Träger eines Bündnisses sind, in dem 42 von 84 Trägern mit unterschiedlichem Verdachtsgrad als linksextrem ein­gestuft werden, und das eine mehrfach eskalierte Demonstration mit hunderten Extremisten und mutmaßlichen Straftätern durchgeführt hat, auf der hunderte Teilnehmer ohne Widerspruch „Bull**schw*****, raus aus der Demo!“ skandierten, vor dem Hintergrund, dass die Grüne Jugend NRW und die Jusos NRW offenkun­dig in einem eigenen Block zwischen der linksextremen Interventionistischen Lin­ken (IL) und der militant-linksextremen Antifa vor Ort und auch mit einem eigenen Redebeitrag an der Abschlusskundgebung beteiligt waren?

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz stellt für den Anlass der Demonstration „Ver­sammlungsgesetz NRW stoppen!“ am 26.06.2021 ein punktuelles Zusammenwirken extremis­tischer Gruppierungen mit der Grünen Jugend NRW und den Jusos NRW fest.

Dabei ist eine Übernahme extremistischer Positionen durch die beiden Organisationen aus Anlass der Opposition gegen das geplante Versammlungsgesetz NRW bisher nicht feststell­bar.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner