Kleine Anfrage 2203
der Abgeordneten Markus Wagner und Klaus Esser AfD
Verfolgungsjagd in Bad Salzuflen – 19-Jähriger angeschossen und schwer verletzt – Was war da los? – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 13. Juli 2023, Drucksache 18/5007, auf unsere Kleine Anfrage vom 13. Juni 2023, Drucksache 18/4693, wurde unsere gestellte Frage 2
„Warum waren die Bodycams der Einsatzkräfte nicht eingeschaltet?“1 wie folgt beantwortet:
„Hierzu hat mir das Ministerium der Justiz mit Schreiben vom 29.06.2023 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:
‚Dem Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Detmold vom 21.06.2023 zufolge war lediglich eine Body-Cam, die keinem der Polizeikräfte zugeordnet werden kann, für zwei Sekunden eingeschaltet. Sie zeige allerdings kein tatrelevantes Filmmaterial. Die übrigen Body-Cams seien während des gesamten Einsatzes nicht aktiviert gewesen, ohne dass die Gründe hierfür – jedenfalls zurzeit – bekannt seien.‘“2
Auf unsere Frage 3
„Wie oft kam es seit 2015 bis heute in NRW zum Straftatbestand „Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis“? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln.)“3
teilte die Landesregierung mit, die Anzahl der Delikte „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ von 31.421 im Jahre 2015 auf 5.106 mit Stand vom 15.06.2023 gesunken ist.4
Darüber hinaus teilte die Landesregierung auf Frage 4
„Wie viele sogenannte „Verfolgungsjagden“ im Straßenverkehr hat es seit 2015 in NRW durch die Polizei gegeben? (Bitte nach Jahr und Ort aufschlüsseln.)“5 mit, dass die Einsatzzahlen der Einsatzanlassart „Verfolgungsfahrt“ von 516 Fällen im Jahre 2015 auf 606 Fälle mit Stand vom 15.06.2023 gestiegen ist.6
Wir fragen daher erneut die Landesregierung:
- Warum kann die Body-Cam, die für zwei Sekunden eingeschaltet war, keiner der Polizeikräfte zugeordnet werden?
- Welche Gründe liegen aus Sicht der Landesregierung vor, die einen Rückgang der Fallzahlen an Delikten „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ seit dem Jahre 2015 bis zum Stichtag 15.06.2023 erklären?
- Welche Gründe liegen aus Sicht der Landesregierung vor, die einen Anstieg der Fallzahlen an Delikten mit der Einsatzanlassart „Verfolgungsfahrt“ seit dem Jahre 2015 bis zum Stichtag 15.06.2023 erklären?
Markus Wagner
Klaus Esser
1 Antwort der Landesregierung vom 13.07.2023, Drucksache 18/5007.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
4 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 13.07.2023, Drucksache 18/5007.
5 Ebenda.
6 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 13.07.2023, Drucksache 18/5007.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2203 mit Schreiben vom 25. August 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Warum kann die Body-Cam, die für zwei Sekunden eingeschaltet war, keiner der Polizeikräfte zugeordnet werden?
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Detmold hat dem Ministerium der Justiz hierzu unter dem 4. August 2023 berichtet, die Body-Cam, die für zwei Sekunden eingeschaltet gewesen sei, stamme aus dem Bestand der Kreispolizeibehörde Herford. Sie könne keinem der Beamten zugeordnet werden, weil bei der Kreispolizeibehörde Herford – im Gegensatz zur Kreispolizeibehörde Lippe – nicht erfasst werde, welcher Beamte bzw. welche Beamtin sich mit welcher Body-Cam ausrüstet.
Grundsätzlich sollte bei der Polizei Nordrhein-Westfalen die Ausgabe bedeutsamer Ausstattungsgegenstände landesweit individuell dokumentiert werden. Die Kreispolizeibehörde Herford hat diesen Sachverhalt zum Anlass genommen, eine entsprechende Regelung in Form einer Dienstanweisung zu veranlassen, so dass eine personenscharfe Zuordnung der Bodycams möglich ist.
- Welche Gründe liegen aus Sicht der Landesregierung vor, die einen Rückgang der Fallzahlen an Delikten „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ seit dem Jahre 2015 bis zum Stichtag 15.06.2023 erklären?
Die Anzahl der jährlich im Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei erfassten Vorgänge „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ stieg von 2015 bis 2019 an. Ein ab 2019 festzustellender Rückgang der Vorgangszahlen korrespondiert mit der ab 2019 rückläufigen Zahl der erfassten Verkehrsunfälle. Für diesen Rückgang können Pandemie bedingte Effekte, z. B. ein Zusammenhang mit dem verminderten Verkehrsaufkommen, angenommen werden.
Im Rahmen von anlassunabhängigen sowie anlassbezogenen Verkehrskontrollen wird grundsätzlich das Vorhandensein einer gültigen Fahrerlaubnis überprüft und mit den polizeilichen Datenbeständen abgeglichen. Straftaten im Straßenverkehr, wie beispielsweise das „Fahren ohne Fahrerlaubnis“, werden durch die Polizei Nordrhein-Westfalen konsequent verfolgt und zur Anzeige gebracht.
- Welche Gründe liegen aus Sicht der Landesregierung vor, die einen Anstieg der Fallzahlen an Delikten mit der Einsatzanlassart „Verfolgungsfahrt“ seit dem Jahre 2015 bis zum Stichtag 15.06.2023 erklären?
Der Landesregierung liegen derzeit keine Informationen vor, die auf eine mögliche Erklärung für die gestiegene Anzahl der Verfolgungsfahrten schließen lassen. Die Polizei Nordrhein-Westfalen wird jedoch die Entwicklung dieser Zahlen im Auge behalten, um zu prüfen, ob es sich lediglich um einen temporären Anstieg der Einsatzanlässe „Verfolgungsfahrten“ handelt oder ob sich dieser Trend auch zukünftig fortsetzen wird. Bei der Anzahl der Verfolgungsfahrten handelt es sich um eine rein quantitative Auswertung.