Verkauf von Betonbruchstücken und großflächige Beschriftung der Fahrbahn: Wer profitiert von PR-Gags bei der Rahmedetalbrücke?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1726

des Abgeordneten Klaus Esser AfD

Verkauf von Betonbruchstücken und großflächige Beschriftung der Fahrbahn: Wer profitiert von PR-Gags bei der Rahmedetalbrücke?

Am 7. Mai soll die seit dem Dezember 2021 gesperrte Talbrücke Rahmede der A 45 bei Lüdenscheid gesprengt werden. Von der 450 Meter langen und 70 Meter hohen Brücken bleiben nach erfolgreicher Sprengung nur noch Betonbruchstücke und viel Aufräumarbeit. Der Lüdenscheider Bürgermeister will offenbar 10 Prozent des Brücken-Schutts in Steinchen-Form als Souvenir verkaufen. Der Erlös soll an einen „guten Zweck“ gehen. Neben dieser PR-Aktion wirft ein Bericht der BILD1 noch weitere Fragen auf, und zwar zur großflächigen Beschriftung der Talbrücke Rahmede. Ein Luftbild belegt, dass die Brückenfahrbahn großflächig beschriftet wurde. Auf der abgesperrten und zur Sprengung freigegebenen Brücke steht auf einer Länge von geschätzt 200 Metern: „Lasst uns Brücken bauen“. Eine Ukraine-Fahne samt Peace-Symbol sowie ein Hashtag wurden ebenfalls angebracht.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wer soll vom Erlös des Brückenschutts als Souvenir profitieren?
  2. Wem gehören die Überreste der Rahmedetalbrücke?
  3. Wer hat die zur Sprengung freigegebene Fahrbahn der Rahmedetalbrücke beschriftet?
  4. Auf wessen Veranlassung erfolgte die Beschriftung der Brücke?
  5. Welche Kosten hat die Beschriftung der Fahrbahn verursacht?

Klaus Esser

 

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1 https:// www .bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/sprengung-der-a45-bruecke-in-luedenscheid-wird-heikel-countdown-fuer-den-koloss-83559448.bild.html


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1726 mit Schrei­ben vom 10. Mai 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wer soll vom Erlös des Brückenschutts als Souvenir profitieren?
  2. Wem gehören die Überreste der Rahmedetalbrücke?
  3. Wer hat die zur Sprengung freigebene Fahrbahn der Rahmedetalbrücke beschrif­tet?
  4. Auf wessen Veranlassung erfolgte die Beschriftung der Brücke?
  5. Welche Kosten hat die Beschriftung der Fahrbahn verursacht?

Die Fragen 1-5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die zur Sprengung vorgesehene Talbrücke Rahmede ist Bestandteil der Bundesautobahn 45 und steht im Eigentum des Bundes. Diesem obliegt seit dem 01.01.2021 die Zuständigkeit für die Bundesautobahnen. Die damit verbundenen Aufgaben (Planung, Bau, Betrieb, Erhalt, Fi­nanzierung und vermögensmäßige Verwaltung) werden durch die Autobahn GmbH des Bun­des wahrgenommen.

Die Landesregierung verfügt über keine Informationen, die den Gegenstand der Kleinen An­frage betreffen.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Klaus Esser