Verkehrs-Chaos rund um Aachen: Was tut das Land?

Kleine Anfrage
vom 27.11.2023

Kleine Anfrage 2957

des Abgeordneten Klaus Esser AfD

Verkehrs-Chaos rund um Aachen: Was tut das Land?

Derzeit gibt es mehrere Umleitungsstrecken in Aachen, die aufgrund von Bauarbeiten oder Sperrungen eingerichtet wurden. Eine Teilsperrung der A 544 ist derzeit in Kraft, die den stadtauswärts führenden Verkehr von den Anschlussstellen Europaplatz und Rothe Erde weiträumig umleitet.1 Die Stadt Aachen hat Umleitungsstrecken für den stadtauswärts verlaufenden Verkehr vorgesehen. Was aber tut das Land NRW, insbesondere auf den Strecken L 221, L 222, L 223, L 136 und L 235?

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Das Verkehrsaufkommen in Teilen von Aachen hat sich nach der Teilsperrung der A 544 offenbar nahezu verdoppelt. Welche Erkenntnisse zu den Verkehrsbelastungen hat das Land für die Strecken der anliegenden L 221, L 222, L 223, L 136 und L 235?
  2. Welche kurzfristigen Maßnahmen zur Verkehrsentlastung plant das Land dort in nächster Zeit?
  3. Wie bewertet das Land die erhöhte Nutzung der Ausweichstraßenabschnitte durch schwere Lkw (über 3,5 t)?
  4. Welches Ausmaß hat das Lkw-Aufkommen auf den oben benannten Strecken, die durch die Teilsperrung der A 544 einer höheren Belastung ausgesetzt sind? (Bitte prozentualen Anteil benennen)

Klaus Esser

 

MMD18-6998

 

1 https://www.aachener-zeitung.de/lokales/aachen/a544-verkehr-auf-umleitung-in-aachen-haaren-verdoppelt_aid-102022263


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2957 mit Schrei­ben vom 12. Januar 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Das Verkehrsaufkommen in Teilen von Aachen hat sich nach der Teilsperrung der A 544 offenbar nahezu verdoppelt. Welche Erkenntnisse zu den Verkehrsbelastun­gen hat das Land für die Strecken der anliegenden L 221, L 222, L 223, L 136 und L 235?

Innerhalb des Aachener Autobahnringes ist überwiegend die Stadt Aachen Baulastträger für die Bundes- und Landesstraßen. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat keine aktuellen Erkenntnisse zu den angesprochenen Strecken.

Zwischen den Beteiligten sind verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflus­ses (Bussonderspuren und Vorrangschaltung, Optimierung verkehrsabhängige Signalsteue­rung, Informationstafeln im Straßennetz) abgestimmt. Diese sind zum Teil bereits umgesetzt bzw. befinden sich in der Umsetzung. Die Kostentragung hierfür erfolgt durch die Autobahn GmbH des Bundes (AdB).

  1. Welche kurzfristigen Maßnahmen zur Verkehrsentlastung plant das Land dort in nächster Zeit?

Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wurden u. a. mit dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen abgestimmt, von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde angeordnet und wurden bzw. werden im Auftrag und zu Lasten der AdB umgesetzt.

Zur weitgehenden Vermeidung von baustellenbedingten Verkehrsstörungen hat der Landes-betrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 alle aus seiner Sicht erforderlichen Sa­nierungen im abgestimmten Umleitungsnetz ausgeführt. Weitere kurzfristige Maßnahmen zur Verkehrsentlastung sind planmäßig nicht vorgesehen.

Die AdB hat ein Monitoring für die kritischen Knotenpunkte und Streckenabschnitte zugesagt. Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden werden dieses Monitoring eng begleiten. Es wird angestrebt, ab dem Zeitpunkt der Vollsperrung die Verkehrsabläufe mit straßenverkehrsrecht­lichen Anpassungen kontinuierlich zu optimieren.

  1. Wie bewertet das Land die erhöhte Nutzung der Ausweichstraßenabschnitte durch schwere Lkw (über 3,5 t)?

Das klassifizierte Straßennetz von Bundes- und Landesstraßen ist grundsätzlich zur Auf­nahme und Führung aller Verkehrsarten uneingeschränkt nutzbar; dies gilt auch für Umlei-tungsverkehre.

Die Beanspruchung des Straßenoberbaus wird durch die umleitungsbedingte Verkehrszu­nahme steigen. Hierdurch werden Substanz und Gebrauchsfähigkeit des Straßenoberbaus der mehrbelasteten Straßen frühzeitiger altern, so dass deren Sanierung zeitlich früher erfor­derlich und ggfs. auch aufwändiger werden.

Bundes- und Landesstraßen dienen nach den jeweiligen Straßengesetzen dem Gemeinge­brauch. Zusätzliche Einschränkungen des Gemeingebrauchs führen zu Verdrängungen von Verkehren auf im Zweifel weniger geeignete Straßenzüge im nachgeordneten Netz. Als Er­gebnis des kürzlich durchgeführten maßnahmenbedingten Informations- und Abstimmungs­prozesses sind konkrete Anordnungen durch die Straßenverkehrsbehörden derzeit nicht vor­gesehen.

  1. Welches Ausmaß hat das Lkw-Aufkommen auf den oben benannten Strecken, die durch die Teilsperrung der A 544 einer höheren Belastung ausgesetzt sind? (Bitte prozentualen Anteil benennen)

Nach der letzten Straßenverkehrszählung (SVZ 2021) hat die A 544 im Abschnitt mit der Haar-bachtalbrücke wochentags eine Schwerverkehrs-Belastung von ca. 3.200 Kfz/24h. Diese An­zahl von Lkw wird sich abhängig vom Quell- und Zielort auf die angesprochenen Landesstra­ßen und auf die B 57 bzw. B 258 verteilen.

Daten zur prozentualen Belastung der angesprochenen Landesstraßen sind auf Grundlage der SVZ 2021 – veröffentlicht von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im März 2023 – bekannt. Welche Zusatzbelastungen aus der Sperrung folgen, ist im Rahmen der Verkehrs­untersuchung der AdB nicht untersucht worden. Sie können deshalb nicht ausgewiesen wer­den.

 

MMD18-7719

Beteiligte:
Klaus Esser