Kleine Anfrage 2176
der Abgeordneten Markus Wagner und Klaus Esser AfD
Verkehrsbehinderungen, Ruhestörungen und Ordnungswidrigkeiten in Hamborn durch türkischstämmige Fußballfans am 30. und 31. Mai 2023 – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 11. Juli 2023, Drucksache 18/4972, auf unsere Kleine Anfrage vom 13. Juni 2023, Drucksache 18/4691, wurde unsere Frage 1
„Wie viele Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden im Rahmen dieser Ereignisse am 30. und 31. Mai 2023 in Hamborn von der Polizei registriert?“1
wie folgt beantwortet:
„Im Rahmen vorgenannter Ereignisse wurden 23 Strafanzeigen und 27 Ordnungswidrigkeitsanzeigen gefertigt.“2
Wir fragen daher erneut die Landesregierung:
- Welche Tätermerkmale weisen die Personen auf, gegen die 23 Strafanzeigen und 27 Ordnungswidrigkeitsanzeigen gefertigt wurden? (Bitte nach Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei deutschen Personen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Markus Wagner
Klaus Esser
1 Antwort der Landesregierung vom 11.07.2023, Drucksache 18/4972.
2 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2176 mit Schreiben vom 29. August 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Welche Tätermerkmale weisen die Personen auf, gegen die 23 Strafanzeigen und 27 Ordnungswidrigkeitsanzeigen gefertigt wurden? (Bitte nach Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei deutschen Personen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
- Strafanzeigen
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Duisburg hat dem Ministerium der Justiz am 31.07.2023 wie folgt berichtet:
„Aufgrund der Ereignisse am 30. und 31. Mai 2023 in Duisburg-Hamborn werden bei der Staatsanwaltschaft Duisburg 22 Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte geführt. Da zunächst ein Vorgang bei der Polizei doppelt erfasst wurde, ist dort ursprünglich von 23 Strafanzeigen ausgegangen worden.
Sämtliche Beschuldigten sind männlichen Geschlechts. Bei acht der Beschuldigten handelt es sich um Jugendliche und Heranwachsende im Alter zwischen 14 und 21 Jahren. Die erwachsenen Beschuldigten sind zwischen 22 und 47 Jahren alt.
17 Beschuldigte sind deutsche Staatsbürger. Neun dieser Beschuldigten haben neben der deutschen auch die türkische Staatsbürgerschaft. Einer der Beschuldigten ist zusätzlich – neben der deutschen und türkischen Staatsbürgerschaft – im Besitz der irakischen Staatsbürgerschaft. Bei vier Beschuldigten handelt es sich um türkische Staatsbürger. Ein Beschuldigter ist britischer Staatsbürger.“
- Ordnungswidrigkeitenanzeigen
Zudem wurden 17 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Eine Betroffene ist weiblich, 28 Jahre alt und deutsche Staatsangehörige, alle anderen Betroffenen sind männlich. Diese sind zwischen 15 und 53 Jahren alt. Zehn Betroffene besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit; von diesen besitzen fünf zusätzlich die türkische Staatsangehörigkeit. Vier Betroffene verfügen über die türkische Staatsangehörigkeit, jeweils ein Betroffener besitzt die rumänische bzw. die bulgarische Staatsangehörigkeit.
Ergänzend wird mitgeteilt, dass aufgrund einer fehlerhaften Datenerfassung die in Tateinheit mit Straftatbeständen begangenen Ordnungswidrigkeiten gesondert als eigenständiges Delikt erfasst wurden. Somit reduzieren sich die Ordnungswidrigkeitenverfahren von 27 auf 17.