Verkehrsbehinderungen, Ruhestörungen und Ordnungswidrigkeiten in Hamborn durch türkischstämmige Fußballfans am 4. Juni 2023 – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 25.07.2023

Kleine Anfrage 2175

der Abgeordneten Markus Wagner und Klaus Esser AfD

Verkehrsbehinderungen, Ruhestörungen und Ordnungswidrigkeiten in Hamborn durch türkischstämmige Fußballfans am 4. Juni 2023 Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 10. Juli 2023, Drucksache 18/4963, auf unsere Kleine Anfrage vom 13. Juni 2023, Drucksache 18/4691, wurde unsere Frage 1

„Wie viele Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden im Rahmen dieser Ereignisse am 4. Juni 2023 in Hamborn von der Polizei registriert?“1

wie folgt beantwortet:

„Nach derzeitigem Kenntnisstand wurden mit Sachzusammenhang zu vorgenannten Ereignissen zwei Strafverfahren eingeleitet. Ordnungswidrigkeiten wurden nicht festgestellt.“2

Wir fragen daher erneut die Landesregierung:

  1. Welche Tätermerkmale weisen die Personen auf, gegen die zwei Strafverfahren eingeleitet wurden? (Bitte nach Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei deutschen Personen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Markus Wagner
Klaus Esser

 

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1 Antwort der Landesregierung vom 10.07.2023, Drucksache 18/4963.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 2175 mit Schreiben vom 18. August 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Welche Tätermerkmale weisen die Personen auf, gegen die zwei Strafverfahren eingeleitet wurden? (Bitte nach Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei deutschen Personen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Duisburg hat dem Ministerium der Justiz unter dem 31. Juli 2023 Folgendes berichtet:

„Aufgrund des Geschehens am 4. Juni 2023 in Duisburg-Hamborn wird hier ein Ermittlungs­verfahren gegen einen 22-jährigen namentlich bekannten Beschuldigten geführt, der sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt. Ein weiteres Verfahren wird gegen unbekannte Täter geführt.“

 

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