Vorbemerkung der Kleinen Anfrage 1965
Aufgrund des Siegs des türkischen Fußballclubs Galatasaray Istanbul über seinen Rivalen Fenerbahce Istanbul versammelten sich am Sonntagabend, den 4. Juni 2023, rund 200 Personen in Hamborn. Dabei kam es auf dem Vorplatz des Hamborner Amtsgerichts zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und Ruhestörungen. Die Personen bildeten unerlaubt Autokorsos, störten die Nachtruhe, zündeten illegale Pyrotechnik und begingen weitere Ordnungswidrigkeiten. Die Polizei Duisburg musste die Duisburger Straße Richtung Norden aus Sicherheitsgründen sperren. Dabei kam es auch dort zu Einschränkungen der DVG-Straßenbahnli-nie 903.1 Bereits vor einer Woche kam es zu ähnlichen Problemen durch türkischstämmige Fußballfans in Hamborn.2
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1964 mit Schreiben vom 10. Juli 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr beantwortet.
- Wie viele Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wurden im Rahmen dieser Ereignisse am 4. Juni 2023 in Hamborn von der Polizei registriert?
Nach derzeitigem Kenntnisstand wurden mit Sachzusammenhang zu vorgenannten Ereignissen zwei Strafverfahren eingeleitet. Ordnungswidrigkeiten wurden nicht festgestellt.
- Wie viele Polizisten waren aufgrund dieser Ereignisse am 4. Juni 2023 in Hamborn eingesetzt?
Die Einsatzlage wurde von 37 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten bewältigt.
- Inwiefern kam es zu Sachbeschädigungen? (Bitte nach Schadenshöhe aufschlüsseln.)
Nach aktuellem Erkenntnisstand liegen keine Hinweise auf Sachbeschädigungen vor.
- Wie lange war der Bus- und Bahnverkehr in welchen Fahrtrichtungen gesperrt?
Die Planung, Organisation und auch die Ausgestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Nordrhein-Westfalen ist nach § 3 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Kreise, kreisfreien Städte und einzelner kreisangehöriger Städte, also im vorliegenden Fall der Stadt Duisburg. Kurzfristige Sperrungen im Bus- und Straßenbahnverkehr auf einzelnen Linien in NRW werden vor diesem Hintergrund nicht mit dem für Verkehr zuständigen Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen abgesprochen oder im Nachhinein gemeldet.
Polizeiliche Absperrungen erfolgten für beide Fahrtrichtungen der Duisburger Straße für den Zeitraum von 22:06 Uhr bis 23:13 Uhr.
5. In welcher Form wurde ein (Schienen-)Ersatzverkehr geschaffen?
Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der Frage 4 verwiesen. Der Landesregierung liegen keine Informationen über die Einrichtung eines (Schienen-)Ersatzverkehrs vor.