Kleine Anfrage 2280
des Abgeordneten Klaus Esser AfD
Verkehrssicherheit: Sind in Nordrhein-Westfalen vermehrt Minderjährige am Steuer unterwegs?
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Wenn sich Kinder und Jugendliche in einem Geländewagen eine Verfolgungsjagd mit der Polizei liefern, muss von einer massiven Verkehrsgefährdung ausgegangen werden. Dieser Vorfall ereignete sich am ersten Juli-Wochenende 2023 in Dortmund.1 Nur wenig Tage zuvor hatte ebenfalls in Dortmund eine Gruppe Minderjähriger einen BMW gestohlen und anschließend kaputt gefahren.2 Insofern liegen hier offenbar keine Einzelfälle vor, wobei die Vorfälle bisweilen auch einen tragischen Verlauf nehmen. Hier reicht allein der Verweis auf die Ereignisse rund um den Tod eines 17-Jährigen bei einer Verkehrskontrolle in Frankreich. Aus gutem Grund ist es in Deutschland Jugendlichen unter 18 Jahren nur unter bestimmten Umständen gestattet, alleine mit dem Auto zu fahren. Dazu wird eine Pkw-Sondergenehmigung benötigt, für die einige Hürden genommen werden müssen.3
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2280 mit Schreiben vom 12. September 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Für die Beantwortung der Frage 1 wurde der Tatvorwurf „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ bei allen minderjährigen Tatverdächtigen, für die Frage 2 bei strafmündigen Personen unter 18 Jahren in den Jahren 2020 bis 2022 zu Grunde gelegt. Eine Unterscheidung nach Verkehrsbeteiligungsarten erfolgt nicht.
Personenbezogene Daten dürfen aus datenschutzrechtlichen Aspekten nur für einen begrenzten Zeitraum suchfähig gespeichert werden. Zu Delikten minderjähriger Tatverdächtiger werden sie gemäß den geltenden Löschfristen nach drei Jahren gelöscht und liegen vor 2020 nicht vor.
- Wie viele Fälle von Minderjährigen am Steuer wurden in NRW in den letzten 10 Jahren registriert? (Bitte tabellarische Darstellung mit Zahl, Jahr sowie Ort)
9.727 minderjährige Personen waren im genannten Zeitraum des Fahrens ohne Fahrerlaubnis tatverdächtig.
- Welches Alter hatten die registrierten bzw. bei Verkehrskontrollen auffällig gewordenen Minderjährigen aus den letzten 10 Jahren in NRW? (Bitte nach Jahr und Alter aufschlüsseln)
8.974 strafmündige jugendliche Personen zwischen 14 und 17 Jahren waren im genannten Zeitraum des Fahrens ohne Fahrerlaubnis tatverdächtig.
- Welche Schäden wurden durch minderjährige Fahrer im Rahmen ihrer Spritztouren in NRW in den letzten 10 Jahren verursacht? (Bitte Schätzung oder konkrete Zahlen)
Erhebungen von Schadenssummen nach Verkehrsunfällen sind statistisch nicht obligatorisch und werden nicht flächendeckend durchgeführt. Eine valide Aussage zu durch minderjährige Fahrerinnen und Fahrer verursachten Schadenssummen ist daher nicht möglich.
- Wie viele Pkw-Sondergenehmigungen wurden in den letzten 10 Jahren an Jugendliche unter 18 Jahren in NRW erteilt? (ggf. nach Jahren aufschlüsseln)
Gemäß § 22 Ziff. 3b) der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung sind die 53 Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen für die Ausnahmeerteilung vom Mindestalter zuständig (sog. „Streckenführerschein“; z.B. für minderjährige Auszubildende, die ihre Ausbildungsstelle nicht anderweitig erreichen können). Hierzu liegen der Landesregierung daher keine Erkenntnisse vor.
Eine Erhebung der Daten ist innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.
- Wie gedenkt die Landesregierung die Verkehrsgefährdung durch Minderjährige am Steuer in NRW einzudämmen?
Die Landesregierung fördert in Kooperation mit weiteren Trägern der Verkehrssicherheitsar-beit das regelkonforme Verhalten von Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern. Dazu gehört die bereits ab dem Kindergartenalter einsetzende Verkehrserziehung, in der die Kinder über die Teilnahme am und die Gefahren im Straßenverkehr aufgeklärt werden.
Die Zielgruppen der Jugendlichen der Sekundarstufe 2 und der jungen Erwachsenen stehen im Mittelpunkt des Verkehrsunfallpräventionskonzepts „Crash Kurs NRW – Realität erfahren.
Echt Hart“ der Polizei Nordrhein-Westfalen und des Unterrichtskonzepts „Verantwortung stoppt Vollgas“. Es hat sich bewährt, diese Zielgruppe in die Konzeptumsetzung einzubinden und aktiv an der Verkehrssicherheitsarbeit zu beteiligen, um ihr das oftmals emotional gesteuerte Handeln und damit einhergehende Gefahren bewusst zu machen und Alternativen aufzuzeigen.
Die Entwicklung der Fallzahlen unterliegt einer kontinuierlichen Betrachtung, um Handlungsbedarfe frühzeitig zu erkennen.