Kleine Anfrage 2292
der Abgeordneten Andreas Keith, Zacharias Schalley und Klaus Esser AfD
Verkehrssicherheitsprogramm 2030
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Das nordrhein-westfälische Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 3,6 Millionen Euro für externe Berater, Gutachter und (Mei-nungs-)Forschungsaufträge ausgegeben.
In der Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 18/4472 listet die Landesregierung zwar die einzelnen Projekte des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr auf, für die externe Berater oder Gutachter beauftragt wurden. Sie bleibt allerdings Antworten zu z. B. einzelnen Kostenpunkten oder Auftragnehmern weiter schuldig.
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2292 mit Schreiben vom 13. September 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
- Welcher externe Berater hat den Zuschlag für das Projekt „Verkehrssicherheits-programm 2030“ erhalten?
Den Zuschlag hat das Büro Buffee GbR aus Wuppertal erhalten.
- Wie hoch waren die Kosten des externen Beraters für das o. g. Projekt?
Die Kosten beliefen sich auf 29.274,00 Euro brutto.
- Welche konkrete Tätigkeit hat der externe Berater im Zusammenhang mit dem o. g. Projekt übernommen?
Bei dem Verkehrssicherheitsprogramm NRW 2030 handelt es sich um eine Aktualisierung des Verkehrssicherheitsprogramms Nordrhein-Westfalen 2020. Der Auftragnehmer hat Sitzungen und Workshops mit Stakeholdern vorbereitet und durchgeführt. Außerdem wurde eine Analyse der Unfalldaten durchgeführt, deren Ergebnisse in die inhaltliche Weiterentwicklung des Programms eingeflossen sind.
- In welchen weiteren Projekten des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat der externe Berater seit 2017 entgeltlich mitgewirkt?
Das Büro Buffee GbR hat seit 2017 in keinem anderen Projekt des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW als externer Berater mitgewirkt.
- Welche konkreten Handlungen leitet die Landesregierung künftig aus dem Projekt „Verkehrssicherheitsprogramm 2030“ ab?
Das Verkehrssicherheitsprogramm NRW 2030 ist noch nicht veröffentlicht. Die von der Landesregierung beabsichtigten Handlungen werden dem Verkehrssicherheitsprogramm nach seiner Veröffentlichung zu entnehmen sein.