Kleine Anfrage 1099
der Abgeordneten Klaus Esser und Markus Wagner vom 20.01.2023
Verkehrsstörungen und brennende Barrikaden in der Silvesternacht in NRW
Die Silvesternacht 2022 beschäftigte Polizei und Feuerwehr bundesweit. Unfälle mit Feuerwerk und Angriffe auf Sicherheitskräfte ereigneten sich auch in NRW: Im Ruhrgebiet wurden Einsatzkräfte mit Böllern beworfen, bedrängt und beleidigt. Bei einem Einsatz in Oberhausen zogen sich fünf Polizisten Verletzungen zu. In Hagen errichteten teils vermummte Jugendliche Barrikaden, die sie anzündeten. In der Düsseldorfer Altstadt sowie in Köln waren Sicherheitskräfte in der Silvesternacht im Dauereinsatz.1
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie viele gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr ereigneten sich in den Städten und Kreisen des Landes in der Silvesternacht des 31.12.2022 zum 01.01.2023? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiligen Kreis, Sach- sowie etwaiger Personenschäden)
- In welchen Städten und Kreisen des Landes mussten brennende Barrikaden, Mülltonnen oder sonstige Straßenblockaden geräumt werden? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Kreis, Dauer der Verkehrsbeeinträchtigung, Sach- sowie etwaiger Personenschäden)
- Wer war für die Verkehrsbeeinträchtigungen durch Barrikaden oder sonstigen Unrat verantwortlich? (Bitte aufschlüsseln nach Delikten sowie ermittelten Tatverdächtigen)
- Welche Schäden an Verkehrswegen, Fahrzeugen oder Personen wurden durch die Verkehrsstörungen bzw. Blockaden verursacht?
- Welche Kosten verursachten die Räumungen bzw. Behebungen der Verkehrsstörungen in NRW in der Silvesternacht?
Klaus Esser
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Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1099 mit Schreiben vom 27. Februar 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz und dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr beantwortet.
- Wie viele gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr ereigneten sich in den Städten und Kreisen des Landes in der Silvesternacht des 31.12.2022 zum 01.01.2023? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiligen Kreis, Sach- sowie etwaiger Personenschäden)
Datenbasis zur Beantwortung von statistischen Fragestellungen der Kriminalitätsentwicklung ist grundsätzlich die Polizeiliche Kriminalstatistik. Die bundeseinheitlichen Erfassungsrichtlinien der Polizeilichen Kriminalstatistik sehen eine Erfassung erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen vor. Bis zu deren Abschluss sowie der entsprechenden Erfassung vergeht regelmäßig einige Zeit. Insoweit sind valide statistische Daten erst nach Abschluss der Ermittlungen zu erwarten. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass sich während der Ermittlungen regelmäßig Veränderungen im Verfahrensstatus Einzelner oder hinsichtlich der Anzahl der Tatverdächtigen ergeben.
Hilfsweise wurden die Eintragungen im Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei NRW auf relevante Sachverhalte geprüft. Für den Zeitraum 31.12.2022, 18:00 Uhr bis 01.01.2023, 06:00 Uhr, wurden in den 47 Kreispolizeibehörden insgesamt 30 Strafanzeigen gemäß § 315b StGB – Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr – erfasst.
- In welchen Städten und Kreisen des Landes mussten brennende Barrikaden, Mülltonnen oder sonstige Straßenblockaden geräumt werden? (Bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Kreis, Dauer der Verkehrsbeeinträchtigung, Sach- sowie etwaiger Personenschäden)
Vorfall in Bochum
In Bochum bereiteten mehrere Personen Hindernisse auf Straßen und Schienen und zündeten
zwei Altpapier-Container an.
Vorfall in Duisburg
In Duisburg errichtete eine größere Gruppe von Personen eine Barrikade auf der Straße und
setzte diese in Brand.
Vorfall in Hagen
In Hagen wurden von der Feuerwehr mehrere brennende Mülltonnen gelöscht, die sich auf
der Straße befanden.
3. Wer war für die Verkehrsbeeinträchtigungen durch Barrikaden oder sonstigen Unrat verantwortlich? (Bitte aufschlüsseln nach Delikten sowie ermittelten Tatverdächtigen)
Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz findet eine gesonderte statistische Erfassung von Ermittlungsverfahren wegen in der Silvesternacht verübter Straftaten nicht statt. Eine Beantwortung der Frage 3 setzte daher eine händische Auswertung aller seit dem 1. Januar 2023 eingegangenen Verfahren voraus und wäre mit einem für die Strafrechtspflege vertretbarem Aufwand nicht zu leisten. Verantwortliche für Verkehrsbeeinträchtigungen im Sinne der Fragestellung können auch auf der Grundlage der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage gleichwohl eingeholten Berichte der Generalstaatsanwältin und der Generalstaatsanwälte des Landes nicht benannt werden.
4. Welche Schäden an Verkehrswegen, Fahrzeugen oder Personen wurden durch die Verkehrsstörungen bzw. Blockaden verursacht?
Das zu Frage 3 Ausgeführte gilt entsprechend. Soweit in den für die Beantwortung der Kleinen Anfrage eingeholten Berichten des staatsanwaltschaftlichen Geschäftsbereichs des Ministeriums der Justiz Schäden im Sinne der Fragestellung mitgeteilt wurden, stehen ein Schaden von 825,04 Euro für jeweils vier durch Brand zerstörte Mülltonnen bzw. Müllcontainer und ein geschätzter Schaden am Personenkraftwagen einer Privatperson von etwa 4.000,00 Euro sowie die Beschädigung von Straßenbelag und die Zerstörung eines E-Scooters zur Erörterung.
- Welche Kosten verursachten die Räumungen bzw. Behebungen der Verkehrsstörungen in NRW in der Silvesternacht?
Erkenntnisse zu Kosten, welche durch Räumungen bzw. Behebung von Verkehrsstörungen in der Silvesternacht verursacht wurden, liegen nicht vor.