Verpflichtender Einbau von Abbiegeassistenzsystemen in LKW und Bussen zur Reduzierung von Unfallrisiken durch „tote Winkel“

Antrag
vom 15.01.2019

Antragder AfD-Fraktion vom 15.01.2019

 

Verpflichtender Einbau von Abbiegeassistenzsystemen in LKW und Bussen zur Reduzierung von Unfallrisiken durch „tote Winkel“

I. Ausgangslage

Die Zahl der Verkehrsunfälle, bei denen LKW und Busse Fahrradfahrer oder Fußgänger im sogenannten „toten Winkel“ erfassen, ist in NRW leicht rückläufig. Gleichwohl gibt es eine weiterhin hohe Zahl solcher Unfälle, die meist mit schweren Verletzungen oder gar tödlich enden, wie zuletzt in Essen1 oder Köln2. Besonders gefährdet sind dabei Kinder. Die Rückläufigkeit der Zahlen ist auf die freiwillige Nachrüstung von LKW und Lieferfahrzeugen zurückzuführen sowie die verstärkte Aufklärungs- und Präventionsarbeit durch die Polizei, die insbesondere an Schulen auf diese spezifische Verkehrsgefahr aufmerksam macht.

Abbiegeassistenzsysteme sind in jeden gängigen Nutzfahrzeugtyp einbaubar und technisch ausgereift. Sie warnen den Fahrer akustisch und optisch vor einer drohenden Gefahr, ohne jedoch eine Ablenkung darzustellen. Ein flächendeckender Einsatz solcher Systeme in LKW und Bussen könnte, gemeinsam mit anderen Hilfsmitteln, wie etwa einer Fresnellinse, einen wichtigen Beitrag dazu leisten, schwere Verkehrsunfälle zu vermeiden bzw. deren Häufigkeit zu verringern.

II. Der Landtag stellt daher fest:

1. Abbiegeassistenzsysteme stellen einen wertvollen Beitrag zur Verkehrssicherheit in NRW dar und sind insbesondere geeignet, schwere Verkehrsunfälle zu verhindern bzw. deren Anzahl zu vermindern.

2. Der Schutz von Fußgängern und Radfahrern, insbesondere von Kindern, die sich beispielsweise auf dem Schulweg befinden, hat im Rahmen der Verkehrspolitik besondere Priorität.

3. Abbiegeassistenzsysteme für LKW und Busse sind technisch ausgereift und in Serie einbaufähig. Die Kosten der Geräte und des Einbaus sind sowohl Kommunen, als auch kommunalen Betrieben und Gewerbetreibenden zumutbar und verhältnismäßig mit Blick auf die erreichte Sicherheitsverbesserung.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

1. im Bundesrat und zum Zwecke der Rechtsharmonisierung weitergehend auch auf europäischer Ebene auf eine entsprechende gesetzliche Verankerung eines verpflichtenden Einbaus von Abbiegeassistenzsystemen in LKW und Bussen hinzuwirken.

2. die entsprechenden Fahrzeugtypen des landeseigenen Fuhrparks mit Abbiegeassistenzsystemen auszustatten.

3. auf die Kommunen in NRW einzuwirken, entsprechende Nachrüstungen in Ihrem Fuhrpark und bei kommunalen Betrieben vorzunehmen.

4. den Kommunen für freiwillige Nachrüstungen eine Förderung bereitzustellen.

Nic Peter Vogel
Andreas Keith

und Fraktion

 

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1 https://www1.wdr.de/nachrichten/frau-von-muellwagen-ueberrrollt100.html

2 https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/kind-in-koeln-von-lkw-ueberrollt-100.html