Kleine Anfrage 4956der Abgeordneten Andreas Keith und Markus Wagner vom 05.02.2021
Verschleierung von Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln?
Im Jahre 2018 hatte der Kölner Erzbischof und Kardinal Rainer Maria Woelki ein unabhängiges Gutachten zum Umgang mit sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln in Auftrag gegeben. Bis heute hält der Erzbischof dieses Gutachten unter Verschluss. Zudem wird Kardinal Woelki Vertuschung in einem Missbrauchsfall aus den Siebzigerjahren vorgeworfen.1
Der Erzbischof kündigte nun an, eine unabhängige Kommission einsetzen zu wollen, die insbesondere das Gutachten erhalten und dann gemeinsam mit der Landesregierung über das weitere
Vorgehen in dieser Angelegenheit entscheiden solle.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Inwiefern sind der Landesregierung die Inhalte des im Jahre 2018 in Auftrag gegebenen Gutachtens zum Umgang mit sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln bekannt?
- Wie plant die Landesregierung mit dem unabhängigen Gutachten umzugehen?
- In wie vielen Fällen hat die Landesregierung Kenntnis von sexualisierter Gewalt an Kindern durch Mitarbeiter und Angehörige der römisch-katholischen Kirche in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahre 1946 erlangen können? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Delikten)
- In wie vielen Fällen sind daraufhin Ermittlungen gegen die unter Frage 3 gestellten Mitarbeiter und Angehörigen der römisch-katholischen Kirche eingeleitet worden?
- Gegen wie viele Tatverdächtige konnten aufgrund einer Verjährung der entsprechenden Straftaten keine Ermittlungen mehr eingeleitet werden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Delikten und Verjährungszeitpunkt)
Andreas Keith
Markus Wagner
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4956 mit Schreiben vom 10. März 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten, dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und dem Minister des Innern beantwortet.
- Inwiefern sind der Landesregierung die Inhalte des im Jahre 2018 in Auftrag gegebenen Gutachtens zum Umgang mit sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln bekannt?
- Wie plant die Landesregierung mit dem unabhängigen Gutachten umzugehen?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Der Landesregierung liegt das 2018 in Auftrag gegebene Gutachten nicht vor. Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat berichtet, der Inhalt des Gutachtens sei seiner Behörde bekannt. Eine in diesem Zusammenhang veranlasste Prüfung dauere an.
Die Landesregierung beabsichtigt nicht, dieser Prüfung vorzugreifen. Auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 1556 (Drucksache 17/4093) wird ergänzend verwiesen.
- In wie vielen Fällen hat die Landesregierung Kenntnis von sexualisierter Gewalt an Kindern durch Mitarbeiter und Angehörige der römisch-katholischen Kirche in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahre 1946 erlangen können? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Delikten)
- In wie vielen Fällen sind daraufhin Ermittlungen gegen die unter Frage 3 gestellten Mitarbeiter und Angehörigen der römisch-katholischen Kirche eingeleitet worden?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen erforderte eine Auswertung sämtlicher Vorgänge der angesprochenen Art von Hand. Dies ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
- Gegen wie viele Tatverdächtige konnten aufgrund einer Verjährung der entsprechenden Straftaten keine Ermittlungen mehr eingeleitet werden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Delikten und Verjährungszeitpunkt)
Zahlen zu Verfahren, in denen wegen Verjährung Ermittlungen nicht mehr aufgenommen wurden, liegen der Landesregierung nicht vor. Die Auswertung aller möglicherweise in Frage kommenden Ermittlungsakten, soweit diese nicht wegen Ablaufs der Aufbewahrungsfristen ohnehin schon vernichtet sind, müsste durch die Staatsanwaltschaften von Hand erfolgen und ist mit einem für die Strafrechtspflege vertretbarem Verwaltungsaufwand und in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten.