Versorgungsengpässe bei Feuerwehren und Rettungsdiensten?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 182
der Abgeordneten Andreas Keith und Markus Wagner vom 20.07.2022

 

Versorgungsengpässe bei Feuerwehren und Rettungsdiensten?

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen ist nach Ansicht von Innenminister Reul gut auf mögliche Versorgungsengpässe oder Stromausfälle vorbereitet. „Wir haben uns schon früh mit der Frage beschäftigt, wie wir hier den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherstellen können”, sagte Minister dem „Kölner Stadt-Anzeiger” (Ausgabe am Dienstag). So seien die neun eigenen Tankstellen technisch so erweitert worden, dass sie auch mit Notstrom betrieben werden können. Zusätzlich werden im Herbst 40 mobile Tanks mit einem Volumen von bis zu 400.000 Litern landesweit verteilt.

Bei einem möglichen Hackerangriff auf die Polizei will der Innenminister, dass seine Beamten auf Satellitentelefone umsteigen können. 123 neue Exemplare werden demnach derzeit angeschafft. Das Innenministerium erhält 14 Satellitentelefone für die Kommunikation in besonderen Notlagen. Notstromaggregate sollen die Versorgung für mindestens 72 Stunden sicherstellen.1

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie sind die Feuerwehren, Rettungsdienste bzw. der Katastrophenschutz auf mögliche Versorgungsengpässe oder Stromausfälle vorbereitet? (Bitte aufschlüsseln nach Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz)
  2. Wie viele „mobile Tankstellen“ bzw. eigene Tankstellen wurden für die Feuerwehren, Rettungsdienste bzw. den Katastrophenschutz angeschafft? (Bitte aufschlüsseln nach Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz)
  3. Wie viele Satellitentelefone wurden für die Feuerwehren, Rettungsdienste bzw. den Katastrophenschutz beschafft? (Bitte aufschlüsseln nach Berufsfeuerwehr, Rettungsdienste und Katastrophenschutz)
  4. Inwiefern sind alle Einsatzkräfte (sprich: Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) gleichermaßen gegen Hackerangriffe geschützt?
  5. Inwiefern können bei einem Versorgungsengpass bzw. Stromausfall, der länger als 72 Stunden andauert, die kommunikativen Schnittstellen zwischen Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz gewährleistet werden?

Andreas Keith
Markus Wagner

 

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1 https://www.ksta.de/nrw/notstrom–tanks-und-neue-satellitentelefone-fuer-polizei-39823766


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 182 mit Schreiben vom 17. August 2022 im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie sind die Feuerwehren, Rettungsdienste bzw. der Katastrophenschutz auf mögliche Versorgungsengpässe oder Stromausfälle vorbereitet? (Bitte aufschlüsseln nach Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz)
  2. Wie viele „mobile Tankstellen“ bzw. eigene Tankstellen wurden für die Feuerwehren, Rettungsdienste bzw. den Katastrophenschutz angeschafft? (Bitte aufschlüsseln nach Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz)
  3. Wie viele Satellitentelefone wurden für die Feuerwehren, Rettungsdienste bzw. den Katastrophenschutz beschafft? (Bitte aufschlüsseln nach Berufsfeuerwehr, Rettungsdienste und Katastrophenschutz)
  4. Inwiefern sind alle Einsatzkräfte (sprich: Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) gleichermaßen gegen Hackerangriffe geschützt?
  5. Inwiefern können bei einem Versorgungsengpass bzw. Stromausfall, der länger als 72 Stunden andauert, die kommunikativen Schnittstellen zwischen Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz gewährleistet werden?

Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Unterhaltung von den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehren ist gemäß § 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) Aufgabe der Gemeinden. Dies können rein ehrenamtliche Freiwillige Feuerwehren, Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften oder Berufsfeuerwehren sein.

Die Kreise unterhalten gemäß § 4 BHKG Einheiten und Einrichtungen für den Brandschutz und die Hilfeleistung, soweit ein überörtlicher Bedarf besteht. Ebenso wie die kreisfreien Städte treffen sie ferner die erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung der Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen und unterhalten eine einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst. Die anerkannten Hilfsorganisationen wirken in den Einheiten des Katastrophenschutzes der Kreise und kreisfreien Städte gemäß § 18 BHKG mit bzw. unterhalten diese.

Nach § 6 des Rettungsgesetzes (RettG NRW) sind die Kreise und die kreisfreien Städte Träger des Rettungsdienstes und – genau wie große kreisangehörige Städte – Träger von Rettungswachen.

Zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehren, der Leitstellen, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes gehört es grundsätzlich auch, bei Versorgungskrisen oder Hackerangriffen möglichst lange handlungsfähig zu bleiben. Hierfür entsprechende Vorsorge zu treffen, obliegt den Gemeinden, Kreisen, kreisfreien Städte und Hilfsorganisationen im Rahmen ihrer jeweiligen allgemeinen Aufgaben.

Art und Umfang dieser Vorsorge liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich der einzelnen Akteure.

Die Polizei Nordrhein-Westfalen trifft mit einem umfassenden Informationssicherheitsmanagement alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz gegen sog. Hackerangriffe, welche regelmäßig oder anlassbezogen überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Als Grundlage der Maßnahmen zur Informationssicherheit verweise ich im Übrigen auf die Vorlage 17/4780 des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 8. März 2021, mit der ein umfassender Bericht über die Informationssicherheit der Landesverwaltung an den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation vorgelegt wurde.

Das Ministerium des Innern hat zur Unterstützung der Aufgabenträger vor Ort gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden im Juli 2021 eine Handlungshilfe „Krisenmanagement ohne Strom“ herausgegeben. Sie wurde in einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände, der Feuerwehren, der anerkannten Hilfsorganisationen und des Landes erarbeitet und enthält Hinweise und Empfehlungen zur Aufrechterhaltung der organisatorischen und personellen Handlungsfähigkeit, der Kommunikationsfähigkeit und der technischen Betriebsbereitschaft bei einem lang andauernden Stromausfall. Die Hinweise lassen sich sinngemäß auch auf andere Szenarien übertragen.

Unter diese Vorsorge fallen auch Maßnahmen zur Sicherung der Treibstoffversorgung und zur Aufrechterhaltung der Kommunikationsfähigkeit im Krisenfall.

Das Land hält dafür Satellitentelefone in seinem Lagezentrum, beim Krisenstab der Landesregierung und bei den Krisenstäben der Bezirksregierungen vor. Mit Stand April 2021 waren etwa die Hälfte der Katastrophenschutzbehörden ebenfalls über Satellitentelefonie erreichbar. Eine Aktualisierung dieser Angaben erfolgt derzeit.

Das Land hat zudem die Ausstattung aller Einheitlichen Leitstellen mit dem satellitengestützten Modularen Warnsystem MoWaS finanziert, über das bei Störungen anderer Kommunikationswege Informationen ausgetauscht werden können.

Zudem steht allen in den Fragestellungen genannten Akteuren der Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zur Verfügung, der derzeit technisch so aufgestellt wird, dass auch bei länger anhaltenden Stromausfällen der Betrieb gewährleistet ist.

Über den konkreten Stand der Vorsorgemaßnahmen in den Feuerwehren, den Katastrophenschutzeinheiten und den Rettungsdiensten liegen der Landesregierung im Einzelnen keine Informationen vor, da sie in kommunaler Selbstverwaltung erfolgen.

 

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