Kleine Anfrage 5580
des Abgeordneten Carlo Clemens AfD
Verteilung der Mittel für Städtebauförderung in NRW im Hinblick auf gleichwertige Lebensverhältnisse auch in strukturschwachen Regionen
Die Städtebauförderung ist seit Jahrzehnten ein zentrales Instrument der Landes- und Kommunalpolitik, um die Lebensqualität in Nordrhein-Westfalen zu verbessern und auf die Herausforderungen moderner Stadtentwicklung zu reagieren. Mit einem Gesamtvolumen von mehr als 350 Millionen Euro jährlich, finanziert aus Mitteln des Bundes und des Landes, werden zahlreiche Projekte unterstützt, die von der Gestaltung öffentlicher Räume über Maßnahmen des Denkmalschutzes bis hin zur Klimaanpassung reichen.
Angesichts von Herausforderungen wie den zunehmenden regionalen Disparitäten, dem industriellen Strukturwandel, der Schwächung der Handelsfunktion der Städte oder auch den Folgen des Klimawandels stehen sowohl die Kommunen als auch die Landesregierung vor der Aufgabe, die Ziele und Mittel der Städtebauförderung weiterzuentwickeln. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, wie die Fördermittel nicht nur effizient, sondern auch räumlich treffsicher und gerecht sowie langfristig wirksam und nachhaltig eingesetzt werden können, um regionale Unterschiede zu verringern. Die Ausrichtung der Fördermaßnahmen auf gezielte Investitionen in strukturschwache Regionen, auf soziale und ökologische Belange sowie die Wirksamkeit der Städtebauförderung sind regelmäßig zu prüfen.
Die Städtebauförderung in NRW schlägt sich im Haushaltsplan im Kapitel 08500 nieder. Hier sind für 2025 Ausgaben in Höhe von 365,1 Millionen Euro geplant. Davon entfallen 345,1 Millionen Euro auf die vom Bund kofinanzierte Städtebauförderung mit den Programmbereichen Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt und Wachstum und nachhaltige Erneuerung, die auf revolvierenden Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern basiert. Diese Mittel aus der Städtebauförderung werden auch für Denkmalschutzmaßnahmen eingesetzt. Die Denkmalschutzförderung bewahrt kulturelles Erbe, stärkt das Zugehörigkeitsgefühl der Menschen und schafft einzigartige Standortattraktivitäten, womit insbesondere in strukturschwachen Regionen die raumbezogene Identität und die wirtschaftliche Entwicklung gefördert werden.
Im Sinne von Effektivität, sozialer Gerechtigkeit und Zukunftsfähigkeit der Fördermaßnahmen besteht Informationsbedarf im Hinblick auf die Kriterien und die Transparenz bei der Verteilung der Städtebaufördermittel sowie im Hinblick auf die gezielte Unterstützung strukturschwacher Regionen. Davon abgesehen wird Auskunft verlangt über die Höhe der tatsächlichen Ausgaben für den seit 2020 in die Städtebauförderung integrierten Denkmalschutz und die Anpassung der Städtebauförderung an die Herausforderungen des Klimawandels.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Nach welchen transparenten Kriterien wird entschieden, welche Kommunen in welchem Umfang jeweils Fördermittel im Rahmen der Städtebauförderung erhalten?
- Werden gekennzeichnete „strukturschwache Regionen“ von Seiten der Landesregierung im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP) oder der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) identifiziert bzw. gibt es ein weiteres Klassifizierungssystem?
- Inwiefern bzw. mit welchen konkreten Maßnahmen wird bei der Verteilung der Städtebaufördermittel ein besonderer Fokus auf strukturschwache Regionen gelegt, um regionale Disparitäten zu reduzieren?
- Wie hoch waren die in NRW tatsächlich getätigten Ausgaben für Maßnahmen des Denkmalschutzes im Rahmen der Städtebauförderung in den Haushaltsjahren 2020 bis 2023 (gemeint sind nicht die Ausgaben aus dem fortwirkenden Verpflichtungsrahmen des im Jahr 2020 eingestellten Programms Städtebaulicher Denkmalschutz, sondern die Ausgaben innerhalb der allgemeinen Städtebauförderung, in die die Denkmalförderung seitdem integriert ist; bitte nach Regierungsbezirken sowie nach Bundes- und Landesanteil aufschlüsseln)?
- Wie plant die Landesregierung, die Städtebauförderung an die Herausforderungen des Klimawandels anzupassen, insbesondere in Bezug auf Hochwasserschutz respektive hochwasserresistente Bauweisen?
Carlo Clemens
Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 5580 mit Schreiben vom 12. Juni 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr beantwortet.
- Nach welchen transparenten Kriterien wird entschieden, welche Kommunen in welchem Umfang jeweils Fördermittel im Rahmen der Städtebauförderung erhalten?
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt auf Antrag Zuwendungen für die Umsetzung des Städtebauförderprogrammes nach
- Maßgabe der Förderrichtlinie,
- den Verwaltungsvereinbarungen Städtebauförderung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern in der jeweils geltenden Fassung, sofern Bundesfinanzhilfen in Anspruch genommen werden,
- den Grundsätzen der §§ 136 bis 191 des besonderen Städtebaurechts des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der jeweils geltenden Fassung, im Folgenden BauGB,
- den §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158) in der jeweils geltenden Fassung, im Folgenden LHO, sowie den Verwaltungsvorschriften (Teil II – VV für Zuwendungen an Gemeinden – VVG) zu § 44 der Landeshaushaltsordnung vom 6. Juni 2022 (MBl. NRW. S. 445) in der jeweils geltenden Fassung, im Folgenden VVG zu § 44 LHO, soweit auf diese Bezug genommen wird und
- den Bestimmungen der Europäischen Union, sofern Finanzmittel aus den Europäischen Strukturfonds in Anspruch genommen werden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
- Werden gekennzeichnete „strukturschwache Regionen“ von Seiten der Landesregierung im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP) oder der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) identifiziert bzw. gibt es ein weiteres Klassifizierungssystem?
- Inwiefern bzw. mit welchen konkreten Maßnahmen wird bei der Verteilung der Städtebaufördermittel ein besonderer Fokus auf strukturschwache Regionen gelegt, um regionale Disparitäten zu reduzieren?
Die Frage 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Städtebauförderung sind Gebietsabgrenzungen aus anderen Programmkulissen fremd. Die Gewährung von Finanzmitteln erfolgt auf der Grundlage der Kriterien in der Antwort zu Frage 1.
Kommunen mit einer überdurchschnittlichen Arbeitslosenquote und/ oder in schwieriger Haushaltslage erhalten eine höhere Förderquote.
- Wie hoch waren die in NRW tatsächlich getätigten Ausgaben für Maßnahmen des Denkmalschutzes im Rahmen der Städtebauförderung in den Haushaltsjahren 2020 bis 2023 (gemeint sind nicht die Ausgaben aus dem fortwirkenden Verpflichtungsrahmen des im Jahr 2020 eingestellten Programms Städtebaulicher Denkmalschutz, sondern die Ausgaben innerhalb der allgemeinen Städtebauförderung, in die die Denkmalförderung seitdem integriert ist; bitte nach Regierungsbezirken sowie nach Bundes- und Landesanteil aufschlüsseln)?
Maßnahmen des Denkmalschutzes können in den drei Programmen der Städtebauförderung eine Rolle spielen, werden jedoch zahlenmäßig nicht erfasst. Wie in der Antwort zur Kleinen Anfrage 5107 und oben in Frage 1 bereits erläutert geht es bei den Programmen der Städte-bauförderung im Wesentlichen um die Behebung städtebaulicher Missstände.
Von 2009 bis 2019 bestand in der Städtebauförderung der Länder und des Bundes ein gesondertes Teilprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“. Dieses gesonderte Teilprogramm wurde – zur Reduzierung der Programmvielfalt und damit aus Vereinfachungsgründen – aufgegeben. Im Zuge der allgemeinen Städtebauförderung sind auch Maßnahmen des Denkmalschutzes förderfähig, sofern die Grundkriterien erfüllt sind.
Daneben gibt es ein landeseigenes Denkmalförderprogramm, welches im Kapitel 08 510 veranschlagt ist.
- Wie plant die Landesregierung, die Städtebauförderung an die Herausforderungen des Klimawandels anzupassen, insbesondere in Bezug auf Hochwasserschutz respektive hochwasserresistente Bauweisen?
Mit der Neufassung der Städtebauförderrichtlinie 2023 ist die Umsetzung von Maßnahmen des Klimaschutzes oder zur Anpassung an den Klimawandel innerhalb einer Gesamtmaßnahme verpflichtende Fördervoraussetzung geworden. Erschließungsmaßnahmen sind so zu konzipieren, dass sie einen Beitrag zum Schutz vor Naturgefahren und schädlichen Umwelteinwirkungen leisten.