Kleine Anfrage 4825
des Abgeordneten Carlo Clemens AfD
Verwaltungsvereinbarung für das Programmjahr 2025: Droht dem sozialen Wohnungsbau in NRW eine Hängepartie aufgrund des Ampel-Chaos?
Für den sozialen Wohnungsbau gewährt der Bund den Ländern zweckgebundene Finanzhilfen gemäß Artikel 104d GG. Im Programmjahr 2024 stehen für den sozialen Wohnungsbau (ohne „Junges Wohnen“) insgesamt 2,65 Milliarden Euro als Programmmittel zur Verfügung, davon 558.511.880 Euro für Nordrhein-Westfalen. Die Bundesmittel aus dem Programmjahr 2024 werden von den Ländern als Landesmittel für die einzelnen Fördermaßnahmen bis zum 31. Dezember 2025 bewilligt oder durch bindende Vorbescheide belegt. Bis zum 31. Dezember 2025 nicht durch Bewilligungen oder bindende Vorbescheide ausgeschöpfte Mittel aus dem Verpflichtungsrahmen des Bundes verfallen endgültig.
Die Verwaltungsvereinbarung für das Programmjahr 2025 würde bei vorliegendem Haushalt normalerweise zum Jahresbeginn 2025 geschlossen. Laut Auskunft des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung auf die mündliche Anfrage der AfD-Fraktion zur 78. Plenarsitzung (Vorlage 18/3284) hin kann erst die neue Bundesregierung auf der Grundlage eines Haushaltsgesetzes für 2025 wieder eine Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern schließen. Die entsprechend bereitgestellten Mittel könnten dann von den Ländern bis Ende 2026 ausgegeben werden.
Nach der Neuwahl des Deutschen Bundestages ist frühestens zur Jahresmitte mit einer neuen Verwaltungsvereinbarung für das Programmjahr 2025 zu rechnen. Dabei ist aber offen, wie hoch die damit bereitgestellten Mittel sein werden. Der neue Bundestag und die neue Bundesregierung sind nicht an die mittelfristigen Planungen der alten Bundesregierung gebunden.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Stand der durch Bewilligungen oder bindende Vorbescheide ausgeschöpften Mittel für den sozialen Wohnungsbau in NRW für das Programmjahr 2024 (bitte aufgliedern nach Mietwohnungen und Wohnheimplätzen, Modernisierungs-und Eigentumsmaßnahmen, Bindungsverlängerungen und -erwerben)?
- Bis wann rechnet die Landesregierung mit einer vollständigen Ausschöpfung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau aus dem Programmjahr 2024?
- Besteht nach Einschätzung der Landesregierung die Gefahr, dass es zu einem vorübergehenden Bewilligungsstopp im sozialen Wohnungsbau in NRW kommen könnte, sollten die Bundesmittel für 2025 erst deutlich verspätet, z.B. erst in der zweiten Jahreshälfte 2025, überwiesen werden?
- Prüft die Landesregierung im Falle einer deutlich verspäteten Überweisung der Bundesmittel für das Programmjahr 2025 eine Zwischenfinanzierung des sozialen Wohnungsbaus in NRW durch die NRW.Bank, um, falls erforderlich, einen drohenden Bewilligungsstopp vorübergehend zu kompensieren?
- Wie ist der aktuelle Stand der verbrauchten Mittel für die Städtebauförderung für das Programmjahr 2024 (bitte aufgliedern nach Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“)?
Carlo Clemens
Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 4825 mit Schreiben vom 7. Januar 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Stand der durch Bewilligungen oder bindende Vorbescheide ausgeschöpften Mittel für den sozialen Wohnungsbau in NRW für das Programmjahr 2024 (bitte aufgliedern nach Mietwohnungen und Wohnheimplätzen, Modernisierungs- und Eigentumsmaßnahmen, Bindungsverlängerungen und -erwerben)?
Der Ausschöpfungsgrad der für das Programmjahr 2024 eingeplanten Bundesfinanzhilfen nach Artikel 104d Grundgesetz (GG) ist abhängig vom Förderergebnis des Kalenderjahres 2024. Nach Bewilligungsschlusstermin am 30. November 2024 erfolgt derzeit die Aufbereitung und Feststellung des Förderergebnisses.
- Bis wann rechnet die Landesregierung mit einer vollständigen Ausschöpfung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau aus dem Programmjahr 2024?
- Besteht nach Einschätzung der Landesregierung die Gefahr, dass es zu einem vorübergehenden Bewilligungsstopp im sozialen Wohnungsbau in NRW kommen könnte, sollten die Bundesmittel für 2025 erst deutlich verspätet, z.B. erst in der zweiten Jahreshälfte 2025, überwiesen werden?
Die Frage 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Nordrhein-Westfalen steht für eine starke und erfolgreiche Bau- und Wohnungspolitik, insbesondere in herausfordernden Zeiten. Das mehrjährige Wohnraumförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2023 bis 2027 umfasst ein Gesamtvolumen von 10,5 Milliarden Euro und trägt damit der erhöhten Nachfrage nach Mitteln der öffentlichen Wohnraumförderung Rechnung. Nachdem im Jahr 2024 ein Fördervolumen von insgesamt 2,7 Milliarden Euro eingeplant ist, sind für die Jahre 2025 bis 2027 jeweils 1,9 Milliarden Euro eingeplant.
Das mehrjährige Wohnraumförderprogramm sieht mit Blick auf das eingeplante Gesamtvolumen eine vollständige Ausschöpfung der Bundesfinanzhilfen entsprechend der Vorgaben der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes im Bereich des sozialen Wohnungsbaus 2024 (VV Sozialer Wohnungsbau 2024) vor. Demnach werden spätestens mit Abschluss des Förderjahres 2025 die Bundesfinanzhilfen vollständig durch landes-seitige Bewilligungen belegt sein.
Aufgrund der Mehrjährigkeit des Wohnraumförderprogramms und der entsprechenden Planungen auf Landesseite kann aus heutiger Sicht die Fortsetzung der öffentlichen Wohnraumförderung zunächst ohne Unterbrechung gewährleistet werden.
Im Übrigen steht das Volumen des Wohnraumförderprogramms 2023-2027 unter dem Vorbehalt der jährlich abzuschließenden Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern, mit denen die Inanspruchnahme und Verausgabung der Bundesfinanzhilfen geregelt wird, sowie der Verabschiedung der Haushalte des Landes und des Bundes.
- Prüft die Landesregierung im Falle einer deutlich verspäteten Überweisung der Bundesmittel für das Programmjahr 2025 eine Zwischenfinanzierung des sozialen Wohnungsbaus in NRW durch die NRW.Bank, um, falls erforderlich, einen drohenden Bewilligungsstopp vorübergehend zu kompensieren?
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung steht in engem Austausch mit der landeseigenen Förderbank, der NRW.BANK, um die Fortsetzung der öffentlichen Wohnraumförderung zunächst ohne Unterbrechung zu gewährleisten.
- Wie ist der aktuelle Stand der verbrauchten Mittel für die Städtebauförderung für das Programmjahr 2024 (bitte aufgliedern nach Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“)?
Im Rahmen der Städtebauförderung wurden für das Programmjahr 2024 insgesamt 421,5 Millionen Euro aus Bundes-, Landes- und EFRE-Mitteln bewilligt. Dem Land Nordrhein-Westfalen wurden die Bundesmittel im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2023/2024 zur Verfügung gestellt. Im Programmjahr 2024 wurden für das Programm „Lebendige Zentren“ 187,5 Millionen Euro (davon 69,9 Millionen Euro Bundesmittel), für das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ 123 Millionen Euro (davon 37,4 Millionen Euro Bundesmittel) und für das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ 111 Millionen Euro (davon 44,443 Millionen Euro Bundesmittel) bewilligt. Diese bewilligten Mittel beinhalten einen 7-jährigen Verpflichtungsrahmen, bestehen also aus einem Ansatz an Ausgabemitteln 2024 und Verpflichtungsermächtigungen mit Fälligkeit in den Haushaltsjahren 2025 bis 2030.