Verwendung der vom Bund bereitgestellten Regionalisierungsmittel: Was tun mit ungenutzten Ausgabenresten?

Kleine Anfrage
vom 20.09.2023

Kleine Anfrage 2610

des Abgeordneten Klaus Esser AfD

Verwendung der vom Bund bereitgestellten Regionalisierungsmittel: Was tun mit ungenutzten Ausgabenresten?

Das Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Nahverkehrs trat 1993 in Kraft und übertrug den Bundesländern zunächst die Verantwortung für den ÖPNV und ab dem Jahre 1996 auch die für den SPNV. Im Gegenzug stellt der Bund seitdem den Ländern für diese Verkehrsbereiche die sogenannten Regionalisierungsmittel bereit, um sie zur Wahrnehmung der Aufgaben in diesen Bereichen mit ausreichenden Finanzmitteln auszustatten. Diese Regionalisierungsmittel wurden zwischenzeitlich immer wieder dynamisch den jeweiligen Rahmenbedingungen angepasst.

Neben der Deckung der laufenden Ausgaben dienen diese Mittel auch zur Bildung von Rücklagen und damit zur Sicherstellung eines langfristig sicheren und kontinuierlichen ÖPNV und SPNV.

Gemäß der Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/13101) auf eine Anfrage der AfD im März 2021 wurde immer stärker anwachsende Ausgabereste aus Regionalisierungsmitteln für 2018 bis 2020 festgestellt. Mittlerweile dürften auch Zahlen für 2021 und 2022 vorliegen, die bei der langfristigen Einordnung der öffentlichen Mittelverwendung von Interesse für Bürger und Steuerzahler sind.

Daher frage ich die Landesregierung:

  1. Wie hoch waren jeweils die zum Jahresende 2021 und 2022 insgesamt verbleibenden ungenutzten Regionalisierungsmittel für ÖPNV und SPNV (mit und ohne die bereits vorhandenen Rücklagen), die in Nordrhein-Westfalen erneut als Rücklagen angelegt werden konnten? (Bitte für jedes Jahr getrennt ausweisen)
  2. Wie hoch sind im Vergleich die Summen, die aus den Regionalisierungsmitteln des Bundes in diesen Jahren jeweils für ÖPNV- und SPNV-Projekte eingesetzt werden konnten? (Bitte für jedes Jahr getrennt ausweisen)
  3. Aus dem Haushaltsjahr 2016 wurden im Landeshaushalt bis dahin entstandene Ausgabereste in Höhe von 626.711.554,18 Euro bei den Regionalisierungsmitteln in das Haushaltsjahr 2017 übertragen (siehe Drs.17/3859), wobei sie in den Folgejahren weiter beträchtlich angewachsen sind. Warum wurde diese Fehlentwicklung nicht behoben, die offenbar auf dem Zuwendungsschlüssel beruht bzw. entsprechende Ausgabenreste aus Regionalisierungsmitteln erzeugt?
  4. Beabsichtigt die Landesregierung auf eine Anpassung des Zuwendungsschlüssels im Bund hinzuwirken?
  5. Bunkert die Landesregierung mit ungenutzten Regionalisierungsmitteln zinslos Geld des Bundes?

Klaus Esser

 

MMD18-6024


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2610 mit Schreiben vom 18. Oktober 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.

  1. Wie hoch waren jeweils die zum Jahresende 2021 und 2022 insgesamt verbleiben­den ungenutzten Regionalisierungsmittel für ÖPNV und SPNV (mit und ohne die bereits vorhandenen Rücklagen), die in Nordrhein-Westfalen erneut als Rücklagen angelegt werden konnten? (Bitte für jedes Jahr getrennt ausweisen)

Rest 2021: 1.034.124.273,08 Euro, Restezuwachs 154.604.682,55 Euro Rest 2022: 1.000.208.788,31 Euro, Resteabbau 33.915.484,77 Euro

  1. Wie hoch sind im Vergleich die Summen, die aus den Regionalisierungsmitteln des Bundes in diesen Jahren jeweils für ÖPNV- und SPNV-Projekte eingesetzt wer­den konnten? (Bitte für jedes Jahr getrennt ausweisen)

2021: 1.445.596.772,25 EUR
2022: 1.681.085.766,45 EUR

  1. Aus dem Haushaltsjahr 2016 wurden im Landeshaushalt bis dahin entstandene Ausgabereste in Höhe von 626.711.554,18 Euro bei den Regionalisierungsmitteln in das Haushaltsjahr 2017 übertragen (siehe Drs.17/3859), wobei sie in den Folge­jahren weiter beträchtlich angewachsen sind. Warum wurde diese Fehlentwick­lung nicht behoben, die offenbar auf dem Zuwendungsschlüssel beruht bzw. ent­sprechende Ausgabenreste aus Regionalisierungsmitteln erzeugt?

Anders als suggeriert handelt es sich um keine Fehlentwicklung. Die Reste resultieren insbe­sondere aus Verzögerungen im Bauablauf sowie der erforderlichen Vorhaltung für bereits be­willigte Maßnahmen, deren Fälligkeit in späteren Jahren ist, und spätere Investitionen.

  1. Beabsichtigt die Landesregierung auf eine Anpassung des Zuwendungsschlüs­sels im Bund hinzuwirken?

Eine Änderung des Verteilungsschlüssels zwischen den Ländern („Kieler Schlüssel“) wird der­zeit nicht angestrebt. Für die Bestandssicherung und den Ausbau des ÖPNV ist unabhängig davon allerdings eine deutliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel dringend erforderlich.

  1. Bunkert die Landesregierung mit ungenutzten Regionalisierungsmitteln zinslos Geld des Bundes?

Nein.

 

MMD18-6423

Beteiligte:
Klaus Esser