Verwendungs- und Erschwerniszulagen

Kleine Anfrage
vom 12.10.2021

Kleine Anfrage 6029des Abgeordneten Markus Wagner vom 12.10.2021

 

Verwendungs- und Erschwerniszulagen

Innerhalb des breit gefächerten Aufgabenspektrums der Polizei stellen verschiedene Verwendungen eine besondere Belastung dar und/oder sie gehen mit einer herausragenden Verantwortung für sich selbst und andere einher, sodass es angemessen erscheint, diese Verwendungen mit entsprechenden, steuerfreien Zulagen zu vergüten und so attraktiver zu gestalten.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Sind im Einzelplan 03 des Haushaltsplans 2022 Zulagen für bestimmte Verwendungen (bitte differenzieren nach Verwendung in der Bereitschaftspolizei, für Tutoren von Kommissaranwärtern und für die Tätigkeit in Ermittlungskommissionen) vorgesehen?
  2. Wie viele Beamte fungieren gegenwärtig als Tutoren für Kommissaranwärter?
  3. Wie viele Polizeibeamte üben ihren Dienst derzeit bei der Bereitschaftspolizei aus?
  4. Ist in diesem Haushaltsplan die Einführung einer Zulage für IT-Experten bei der Polizei vorgesehen?
  5. Wie viele Stellen für IT-Experten sind in Kapitel 03 110 insgesamt enthalten?

Markus Wagner

 

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Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 6029 mit Schreiben vom 4. November 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.

  1. Sind im Einzelplan 03 des Haushaltsplans 2022 Zulagen für bestimmte Verwen­dungen (bitte differenzieren nach Verwendung in der Bereitschaftspolizei, für Tu­toren von Kommissaranwärtern und für die Tätigkeit in Ermittlungskommissio­nen) vorgesehen?

Die Zulagen für den Polizeibereich werden im Haushaltsplan nicht speziell ausgewiesen. Sie sind daher nicht in einer bestimmten Höhe für eine spezielle Verwendung vorgesehen, son­dern in den Personalausgaben mit enthalten.

Die Voraussetzungen der einzelnen Zulagen, ihre Höhe und der Empfängerkreis ergeben sich im Wesentlichen aus der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) NRW und dem Landesbe-soldungsgesetz NRW. Zulagen gibt es z. B. für den Dienst zu ungünstigen Zeiten, für Wech-selschichtdienst und Schichtdienst, für das Räumen und Vernichten von Munition, für Polizei­vollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte insgesamt und für besondere polizeiliche Ver­wendungen.

Ausnahmsweise bezifferbar ist aufgrund der Neuaufnahme im Rahmen der Haushaltsver­handlungen für das Jahr 2022 die Erschwerniszulage nach § 22b EZulV mit einem Budget i. H. v. 1.780.000 Euro. Diese Erschwerniszulage erhalten alle Beschäftigten der Polizei Nord­rhein-Westfalen, die mit den Belastungen der täglichen Auswerte- und Analysearbeit im Be­reich Kindesmissbrauch und Kinderpornografie konfrontiert sind. Auch diese Zulage wird im Haushaltsplan selbst nicht speziell ausgewiesen.

  1. Wie viele Beamte fungieren gegenwärtig als Tutoren für Kommissaranwärter?

Rund 7.300 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sind Tutorinnen bzw. Tutoren für die Aus­bildung im Laufbahnabschnitt II des Polizeivollzugsdienstes.

  1. Wie viele Polizeibeamte üben ihren Dienst derzeit bei der Bereitschaftspolizei aus?

In der Bereitschaftspolizei üben 2.610 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte ihren Dienst aus.

  1. Ist in diesem Haushaltsplan die Einführung einer Zulage für IT-Experten bei der Polizei vorgesehen?

Im Haushaltsplanentwurf 2022 ist die Einführung einer neuen Zulage für IT-Experten nicht vorgesehen.

  1. Wie viele Stellen für IT-Experten sind im Kapitel 03 110 insgesamt enthalten?

Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die im Kapitel 03 110 des Haushaltspla-nentwurfs 2022 für IT-Experten vorgesehenen (Plan-)Stellen bezieht. Insgesamt sind in dem Entwurf 148 (Plan-)Stellen für IT-Experten enthalten.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner