Verwendungsnachweise für die Sportpauschale im Gemeindefinanzierungsgesetz

Kleine Anfrage
vom 31.10.2024

Kleine Anfrage 4702

der Abgeordneten Dr. Hartmut Beucker, Sven W. Tritschler und Andreas Keith AfD

Verwendungsnachweise für die Sportpauschale im Gemeindefinanzierungsgesetz

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Kommunen im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2024 u.a. eine Sportspauschale i.H.v. 69.864.900 Euro zur Verfügung. In Paragraph 18 des GFG wird ausgeführt, zu welchem Zweck genau die Mittel für die kommunale Sportinfrastruktur ausgegeben werden dürfen.

Wie bei der Verwendung von staatlichen Mitteln zwischen staatlichen Ebenen üblich, ist auch bei dieser Sportpauschale von bürokratischen Anfordernissen an die Kommunen über die Mittelverwendung auszugehen.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Hat das zuständige Ministerium zusätzlich zu dem Gesetz eine Förderrichtlinie zur Verwendung der Mittel erlassen?
  2. Welche Nachweise müssen die Kommunen über die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel gegenüber dem Land erbringen?
  3. Bis wann müssen die Kommunen die Nachweise erbringen?
  4. Wie oft kam es seit dem Jahr 2019 zu Rückforderungen des Landes gegenüber Kommunen, weil die die Mittel nicht vollständig verausgabt haben?
  5. Wie oft kam es seit dem Jahr 2019 zu Rückforderungen des Landes gegenüber Kommunen, weil die die Mittel nicht richtig verwendet haben?

Dr. Hartmut Beucker
Sven W. Tritschler
Andreas Keith

 

MMD18-11256


Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine An­frage 4702 mit Schreiben vom 25. November 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Hat das zuständige Ministerium zusätzlich zu dem Gesetz eine Förderrichtlinie zur Verwendung der Mittel erlassen?

Nein. Die Sportpauschale ist keine Zuwendung im Sinne des § 23 Landeshaushaltsordnung.

  1. Welche Nachweise müssen die Kommunen über die ordnungsgemäße Verwen­dung der Mittel gegenüber dem Land erbringen?

Keine. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

  1. Bis wann müssen die Kommunen die Nachweise erbringen?
    Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
  2. Wie oft kam es seit dem Jahr 2019 zu Rückforderungen des Landes gegenüber Kommunen, weil die die Mittel nicht vollständig verausgabt haben?

Nie. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

  1. Wie oft kam es seit dem Jahr 2019 zu Rückforderungen des Landes gegenüber Kommunen, weil die die Mittel nicht richtig verwendet haben?

Nie. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

 

MMD18-11577