Vielfacher Sozialbetrug durch Asylbewerber

Kleine Anfrage
vom 23.08.2017

Kleine Anfrage vom 23.08.2017
der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD

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Nach Aussage des niedersächsischen Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter e. V. hat es in der Bundesrepublik Deutschland vielfachen Sozialbetrug durch Asylbewerber gegeben. So verfolge etwa eine Sonderkommission in Braunschweig allein mehr als 300 Fälle in Niedersachsen, in denen sich Asylbewerber offenbar mehrfach registrieren ließen, um sich Sozialleistungen zu erschleichen. Die Täter seien bundesweit aktiv gewesen. So würden bei der Registrierung lediglich Porträtfotos aufgenommen, nicht jedoch Fingerabdrücke genommen. Dies habe es möglich gemacht, dass sich Täter mehrfach registrieren ließen, sich dabei fiktive Vor- und Zunamen ausdachten, andere Geburtstage angaben, ihr Äußeres veränderten und so Scheinidentitäten

schafften. Anschließend seien diese „Personen“ unterschiedlichen Gemeinden zugeteilt worden, und hätten mehrfach Sozialleistungen erhalten.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Fälle von Sozialbetrug durch Asylbewerber gab es nach Kenntnis der Landesregierung in den vergangenen zwölf Monaten in Nordrhein-Westfalen, gegebenenfalls aufgeschlüsselt nach Art des Sozialbetrugs und damit in Zusammenhang stehenden Straftaten, Schadenssumme, Strafmaß und Herkunft der Straftäter?
  2. Wie viele Ermittlungsverfahren in Bezug auf Sozialbetrug durch Asylbewerber sind nach Kenntnis der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen derzeit anhängig, gegebenenfalls aufgeschlüsselt nach Art des Sozialbetrugs und damit in Zusammenhang stehenden Straftaten, Schadenssumme, soweit bekannt, und Herkunft der Beschuldigten?
  3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Verhinderung von Sozialbetrug durch Asylbewerber in der Vergangenheit getroffen bzw. welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung, hier künftig zu treffen?
  1. Wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden auf Landesebene dar?
  2. Wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in anderen Bundesländern bzw. auf Bundesebene dar?

Gabriele Walger-Demolsky

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 221 im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz wie folgt:

Vorbemerkung der Landesregierung:

Während eines laufenden Asylverfahrens haben Asylbewerber einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). In Nordrhein-Westfalen ist die Zuständigkeit für die Durchfüh­rung des AsylbLG geteilt. Für die Dauer der Unterbringung in einer Landeseinrichtung (vgl. § 44 Abs. 1 AsylG) liegt die Zuständigkeit für die Durchführung des AsylbLG beim Land. Nach Zuweisung sind die Kom­munen für die Durchführung des AsylbLG als pflichtige Selbstverwal­tungsaufgabe zuständig.

 

  1. Wie viele Fälle von Sozialbetrug durch Asylbewerber gab es nach Kenntnis der Landesregierung in den vergangenen zwölf Monaten in Nordrhein-Westfalen, gegebenenfalls aufgeschlüsselt nach Art des Sozialbetrugs und damit in Zusammenhang stehenden Strafta­ten, Schadenssumme, Strafmaß und Herkunft der Straftäter?

Datenbasis für die Beantwortung der Frage ist die Polizeiliche Kriminal­statistik (PKS). Die Erfassung von Daten erfolgt nach bundeseinheitli­chen Richtlinien.

Im Jahr 2016 wurden in Nordrhein-Westfalen 409 Fälle des Sozialleistungsbetrugs durch Asylbewerber in der PKS erfasst. Die Tatverdächti­gen stammen überwiegend aus Marokko, Algerien, Irak, Syrien und Iran. Die Schadensumme betrug 643.481,00 Euro.

Daten zum Ausgang von Strafverfahren werden in der PKS nicht erfasst. Diese können innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht beschafft werden.

 

  1. Wie viele Ermittlungsverfahren in Bezug auf Sozialbetrug durch Asylbewerber sind nach Kenntnis der Landesregierung in Nord­rhein-Westfalen derzeit anhängig, gegebenenfalls aufgeschlüsselt nach Art des Sozialbetrugs und damit in Zusammenhang stehen­den Straftaten, Schadenssumme, soweit bekannt, und Herkunft der Beschuldigten?

Valide Daten zu den derzeit bei den Kreispolizeibehörden oder bei den Staatsanwaltschaften in Bearbeitung befindlichen Ermittlungsverfahren wegen Sozialleistungsbetrugs liegen der Landesregierung nicht vor. Die Beschaffung dieser Daten war innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht möglich.

 

  1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Verhinderung von Sozialbetrug durch Asylbewerber in der Vergangenheit getrof­fen bzw. welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung, hier künftig zu treffen?

Im Zuständigkeitsbereich der Landesunterbringung ist durch Umsetzung der neuen rechtlichen und technischen Grundlagen (Datenaustausch-verbesserungsgesetz; Kopplung der AsyIbLG-Leistungsgewährung an Ankunftsnachweis mit vorausgegangener ED-Behandlung) und die bes­sere personelle Ausstattung insbesondere auch des BAMF weitestge­hend ausgeschlossen, dass Asylsuchende unter verschiedenen Identitä­ten registriert werden. Damit ist eine mehrfache Inanspruchnahme von Leistungen nach dem AsyIbLG für die Dauer der Unterbringung in Landeseinrichtungen weitestgehend ausgeschlossen.

Die Kommunen sind aufgefordert worden, Leistungsmissbrauch im Be­reich des AsyIbLG aufgrund von Mehrfachidentitäten durch einen vorge­schalteten Abgleich von Ausweispapieren (z. B. Ankunftsnachweis, Aufenthaltsgestattung, Duldung) zu verhindern. Darüber hinaus ist auch den zuständigen kommunalen Leistungsbehörden nach § 22 Ausländerzentralregistergesetz ein Zugriff auf das Ausländerzentralregister eröffnet worden.

 

  1. Wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung in diesem Zu­sammenhang die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden auf Landesebene dar?
  2. Wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung in diesem Zu­sammenhang die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in anderen Bundesländern bzw. auf Bundesebene dar?

Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhanges zu­sammen beantwortet.

Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden in Bund, Ländern und Kommunen ist von dem gemeinsamen Ziel geleitet, Sozial-leistungsbetrug zu verhindern. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, besteht zwischen den beteiligten Stellen ein regelmäßiger Austausch zu erforderlichen Maßnahmen.

Bund und Länder bereiten außerdem eine Ausstattung der Leistungsbe­hörden mit neuen technischen Möglichkeiten (Fast-ID und PIK-Technik) zur sicheren Identitätsfeststellung vor. Die Ausstattung mit diesen Tech­niken wird operativ durch die Projektgruppe Digitalisierung des Asylver­fahrens, in der sowohl das Bundesministerium des Innern als auch die Länder vertreten sind, konzeptioniert und umgesetzt.

 

Mit freundlichen Grüßen.

Dr. Joachim Stamp