Vielfalt um jeden Preis: Wie viele Bahnmitarbeiter und Mitarbeiter der Verkehrsverbünde in NRW wünschen im Dienst Frauenkleider zu tragen?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 712
des Abgeordneten Klaus Esser vom 07.11.2022

Vielfalt um jeden Preis: Wie viele Bahnmitarbeiter und Mitarbeiter der Verkehrsverbünde in NRW wünschen im Dienst Frauenkleider zu tragen?

Die Deutsche Bahn (DB) hat die Bekleidungsordnung ihrer Schaffner, Lokführer und Servicemitarbeiter geändert: Ab sofort dürfen Männer DB-Frauen-Dienstkleidung tragen und Frauen umgekehrt die DB-Männer-Uniform. Die DB-Mitarbeiter können unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer geschlechtlichen Identität ihre Unternehmensbekleidung selbst wählen, titelt BILD in Berufung auf den Bahnvorstand.1 Frauen können nun etwa Krawatten für ihre Dienstbekleidung bestellen oder Herrensakkos anfordern, Männer umgekehrt zum Beispiel Halstücher oder weinrote Frauenkleider tragen.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Liegen der Landesregierung Informationen zu Wünschen von Bahnmitarbeitern bzw. Mitarbeitern der Verkehrsverbünde in NRW vor, Frauenkleider im Dienst zu tragen?
  2. Sind entsprechende Änderungen bei der Bekleidungsordnung auch in NRW-Verkehrs-verbünden in Vorbereitung?
  3. Bahnmitarbeiter sind auch in NRW in erheblichem Ausmaß Anfeindungen bis zu Kör­perverletzungen ausgesetzt. Welche Informationen liegen der Landesregierung hin­sichtlich der Akzeptanz von Bahnmitarbeitern in Frauenkleidern vor, um hier für keine weitere Eskalation im Betrieb zu sorgen?
  4. Wie bewertet die Landesregierung die Dringlichkeit von „Vielfalt bei der Arbeitskleidung“ angesichts der technischen Herausforderungen, denen Bahn und Verkehrsverbünde in NRW tagtäglich ausgesetzt sind?

Klaus Esser

 

Anfrage als PDF

 

1 Htt p s: / / www. B i l d .de/geld/wirtschaft/ w i r t s c h a f t /vielfalt-bei-der-bahn- l o k f u e h r e r – und- s c h a f f n e r -duerfen-frauenkleider- t r a g e n -81 81 21 56 .bild.h t m l


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 712 mit Schrei­ben vom 6. Dezember 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Achtung des Diskriminierungsverbotes und Gleichstellungsgebotes in Artikel 3 Grundge­setz betrachtet die Landesregierung als zentrale Aufgabe. Entsprechend des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist jegliche Benachteiligung aus Gründen der Rasse, we­gen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Be­hinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Durch zahlreiche Maßnahmen im Land und in der eigenen Verwaltung setzt die Landesregierung diese Aufgabe um.

  1. Liegen der Landesregierung Informationen zu Wünschen von Bahnmitarbeitern bzw. Mitarbeitern der Verkehrsverbünde in NRW vor, Frauenkleider im Dienst zu tragen?
  2. Sind entsprechende Änderungen bei der Bekleidungsordnung auch in NRW-Ver-kehrsverbünden in Vorbereitung?
  3. Bahnmitarbeiter sind auch in NRW in erheblichem Ausmaß Anfeindungen bis zu Körperverletzungen ausgesetzt. Welche Informationen liegen der Landesregie­rung hinsichtlich der Akzeptanz von Bahnmitarbeitern in Frauenkleidern vor, um hier für keine weitere Eskalation im Betrieb zu sorgen?

Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Dringlichkeit von „Vielfalt bei der Arbeits­kleidung“ angesichts der technischen Herausforderungen, denen Bahn und Verkehrsverbünde in NRW tagtäglich ausgesetzt sind?

Die Fragestellung konstruierte eine Verbindung zwischen „Vielfalt bei der Arbeitskleidung“ und Herausforderungen, denen Bahn und Verkehrsverbünde täglich ausgesetzt sind. Ein solcher Zusammenhang wird durch die Landesregierung nicht gesehen.

 

MMD18-2075

Beteiligte:
Klaus Esser