Vierfache Mutter lebensgefährlich verletzt – Vater versuchte mit Kindern zu fliehen – Was weiß die Landesregierung?

Kleine Anfrage
vom 24.08.2023

Kleine Anfrage 2392

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Vierfache Mutter lebensgefährlich verletzt Vater versuchte mit Kindern zu fliehen Was weiß die Landesregierung?

Am Morgen des 18.08.2023 griff der 37-jährige Ehemann seine 35-jährige Ehefrau und Mutter von vier Kindern mit einem Messer an. Zum Zeitpunkt der Tat befanden sich drei der vier Kinder im Alter von drei bis 13 Jahren ebenfalls in der Wohnung in Iserlohn. Nun schwebt die schwer verletzte Frau in Lebensgefahr. Schon allein die Rückkehr des 37-Jährigen in die Wohnung seiner Frau stellte dabei einen Rechtsverstoß dar, da ein „polizeiliches Rückkehrverbot“1 ausgesprochen wurde und er deshalb die Wohnung bis mindestens zum 19.08.2023 nicht betreten durfte. Dennoch stand er an jenem Morgen vor der Wohnungstür, während das 13-jährige Kind zur Schule unterwegs war. Eine Nachbarin beschrieb, gegen 7.20 Uhr „laute Schreie und Hilferufe“2 vernommen zu haben und, als es wieder ruhiger wurde, zur Wohnung der Frau gegangen zu sein. Dort fand sie die stark blutende 35-Jährige auf. Sie hatte Stichverletzungen im Rücken, in der Hand sowie im Unterleib, in welchem immer noch das Messer steckte. Aufgrund dieser lebensgefährlichen Verletzungen wurde die Frau in ein Krankenhaus verbracht, wo sie notbehandelt wurde.3

Nach der Tat versuchte der tatverdächtige Ehemann mit den Kindern zu entkommen. Die Nachbarin der Familie gab bei der Polizei zu Protokoll, dass die Ehefrau zuvor berichtet haben soll, dass ihr Mann gedroht habe, die Kinder ins Ausland zu verschleppen, und sie deshalb vermute, dass er zu einem Flughafen unterwegs sei. Aus diesem Grund leitete die Polizei eine sofortige Fahndung ein. Jedoch stellte sich der gebürtige Syrer nur ein paar Stunden selbst in einer Polizeiwache, wo er dann festgenommen wurde. Nun ermittelt eine Mordkommission der Hagener Polizei. Der Grund für die Eskalation des Streits der Eheleute sei allerdings noch unklar. Die Kinder seien zum Glück unverletzt und wurden vom zuständigen Jugendamt in Obhut genommen. Nun soll der 37-Jährige einem Haftrichter vorgeführt werden.4

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
  2. Aus welchem Grund wurde bereits zuvor ein polizeiliches Rückkehrverbot in die Wohnung veranlasst?
  3. Wie viele Inobhutnahmen aufgrund von häuslicher Gewalt gab es seit 2015 in NRW? (Bitte nach Jahr und Ort sowie nach Täter- und Opfermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Markus Wagner

 

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1 https:// www .bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/iserlohn-ehemann-sticht-auf-vierfach-mutter-ein-festnahme-85093010.bild.html.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 2392 mit Schreiben vom 27. September 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern sowie der Minis­terin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vor­namen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Hagen hat dem Ministerium der Justiz unter dem 04.09.2023 unter anderem berichtet, dass sich die noch andauernden Ermittlungen gegen ei­nen syrischen Staatsbürger richteten, der ausweislich eines Bundeszentralregisterauszuges nicht vorbestraft sei und gegen den der Verdacht bestehe, am 18.08.2023 mit einem Küchen­messer mindestens vier Mal auf seine Ehefrau in Tötungsabsicht eingestochen und sie schließlich bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Anschließend habe er den Tatort mit drei Kindern verlassen, sich dann aber etwa eine Stunde später der Polizei gestellt. Seit dem 19.08.2023 befinde er sich wegen des dringenden Verdachts des versuchten Mordes in Tat­einheit mit gefährlicher Körperverletzung in Untersuchungshaft.

  1. Aus welchem Grund wurde bereits zuvor ein polizeiliches Rückkehrverbot in die Wohnung veranlasst?

Hierzu hat das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste des Landes Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) dem Ministerium des Innern berichtet, dass es einem Bericht der Kreispolizeibe­hörde Märkischer Kreis zufolge am späteren Tatort bereits am 05.08.2023 zu einem Polizei­einsatz gekommen sei. Im Rahmen von Streitigkeiten habe der Beschuldigte eine Körperver­letzung zum Nachteil seiner Ehefrau begangen. Nach Durchführung der Gefährderansprache seien dem Beschuldigten eine zehntägige Wohnungsverweisung und ein Rückkehrverbot aus­gesprochen worden.

  1. Wie viele Inobhutnahmen aufgrund von häuslicher Gewalt gab es seit 2015 in NRW? (Bitte nach Jahr und Ort sowie nach Täter- und Opfermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaats­angehörigkeit extra ausweisen.)

Häusliche Gewalt wird über die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik zu Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII als Grund für die Inobhutnahme nicht gesondert erfasst. Im Rahmen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zu Inobhutnahmen wird zwar unter „Anlass der Maßnahme/Veranlassung der Maßnahme“ das Merkmal „Überforderung der Eltern/eines El­ternteils“ erfasst, darunter werden jedoch neben den Fällen häuslicher Gewalt auch zahlreiche andere mögliche Fälle erfasst. Folglich lassen sich Fälle häuslicher Gewalt über die Kinder-und Jugendhilfestatistik nicht eindeutig identifizieren.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner