Vincentz, Beucker (AfD): Der schwarz-grüne Nachtragshaushalt 2022 ist wohl erneut verfassungswidrig.

Pressemitteilung
von

Der Fraktionsvorsitzende der AfD-Landtagsfraktion NRW, Dr. Martin Vincentz, und der haushalts- und finanzpolitische Sprecher, Dr. Hartmut Beucker, kritisieren den Nachtragshaushalt 2022 scharf:

„Die heute veröffentlichte Stellungnahme des Landesrechnungshofs (Stellungnahme 18/144) zeugt weiterhin von handwerklich mangelhafter Arbeit durch die Landesregierung. Laut Landesrechnungshof ist die Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage nicht ausreichend begründet. Der Landesrechnungshof verteilt damit die nächste fachliche Ohrfeige an Ministerpräsident Wüst und Finanzminister Dr. Optendrenk. Letztgenannter verliert so endgültig seinen Ruf als solider Haushälter.

Dieser Nachtragshaushalt 2022 ist von der Landesregierung im Eiltempo vorgelegt worden, um das Desaster des Haushaltsentwurfs 2023 zu heilen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken, zusätzlich zur Kurzfristigkeit der Beratungsdauer, sind eine eklatante Missachtung des Parlaments.

Die schwarz-grüne Koalition hat sich aus ideologischen Gründen auf weitere Schulden festgelegt und bürdet diese den künftigen Generationen auf.“

Beteiligte: