Vincentz/Keith (AfD): Haushaltsverfahren verfassungskonform gestalten.

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Die AfD-Landtagsfraktion fordert eine dritte Lesung der Gesetze zum Corona-Sondervermögen und zum Sondervermögen zur Bewältigung der Folgen des Ukraine-Krieges sowie eine Überweisung in den Haushaltsaus- und Finanzschuss. Des Weiteren widerspricht die Fraktion der dritten Lesung des Nachtragshaushalts im direkten Anschluss an die zweite Lesung. Dazu äußert sich der Fraktionsvorsitzende Dr. Martin Vincentz:

„Das gesamte zurückliegende Haushaltsberatungsverfahren ist laut Landesrechnungshof verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Daher beantragen wir die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss und einen angemessenen zeitlichen Vorlauf für die dritte Lesung. Wir fordern die schwarz-grüne Landesregierung auf, ihre kopflose Arbeit nachzubessern und sämtliche verfassungsrechtlichen Bedenken auszuräumen.“

Dazu Andreas Keith, Parlamentarischer Geschäftsführer: „Dem Parlament muss die Möglichkeit gegeben werden, in einer angemessenen Zeit, über die kritischen Punkte zu debattieren. Das Hauruck-Verfahren der Regierung Wüst widerspricht den parlamentarischen Gepflogenheiten und tritt die Rechte der gewählten Volksvertreter mit Füßen.

Im Interesse der Bürger unseres Landes kann Schwarz-Grün die Anmerkungen des Landesrechnungshofes nicht einfach zur Seite wischen. Die Landesregierung lädt  den künftigen Generationen noch mehr Schulden auf, dies ist verantwortungslos und unsozial.“

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