Vogel- und Artensterben durch Windkraftanlagen

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 121
der Abgeordneten Andreas Keith und Zacharias Schalley vom 08.07.2022

 

Vogel- und Artensterben durch Windkraftanlagen

Die Landesregierung möchte laut ihrem Koalitionsvertrag 1.000 neue Windkraftanlagen in Nordrhein-Westfalen errichten. Windkraftanlagen kosten vielen Tierarten, vor allem Vögeln, das Leben. „Irgendwo zwischen 10.000 und 100.000 pro Jahr“ liegt die Zahl der getöteten Vögel nach Einschätzung des Michal-Otto-Instituts im Naturschutzbund Deutschland (Nabu).1

Ein Forscherteam aus Norwich fürchtet, durch unzureichend geplante Windindustrieparks könne die Sterblichkeit von anfälligen Vogelarten (z.B. Störche, große Wasservögel oder Greifvögel) weiter steigen. Die Forscher betonen explizit, dass ihre Einschätzungen zu den Kollisions-Hotspots und den gefährdeten Arten stark von der Zahl der Windkraftanlagen und den Flugrouten der Vögel abhänge. Deshalb wird seitens der Forscher bemängelt, dass Risikoabschätzungen erst nach der Wahl des Standorts stattfinden. Grund hierfür seien die Betreiber der Anlagen, da für sie wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund stehen.2

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, sagte kürzlich, dass sie beim Bau von Windkraftanlagen die Kommunen aus der Planung raushalten möchte. Dies verkürze die Planungsprozesse.3

Wir fragen die Landesregierung:

  1. In welchen Regionen von Nordrhein-Westfalen sollen die künftigen 1.000 Windkraftanlagen gebaut werden?
  2. Inwiefern wird bei der Standortplanung von Windkraftanlagen auf Flugrouten bzw. Brutplätze von gefährdeten Vogelarten geachtet?
  3. Inwiefern wird sich der ökologische Eingriff durch 1.000 neue Windkraftanlagen auf die Population von Vögeln auswirken?
  4. Welche Programme und Maßnahmen plant die Landesregierung, um das Vogelsterben durch Windkraftanlagen zu minimieren?
  5. Welche Kosten sind durch Maßnahmen für den Tierschutz bezüglich des Ausbaus von Windkraftanlagen seit 2017 angefallen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren)

Andreas Keith
Zacharias Schalley

 

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1 https://www.focus.de/wissen/klima/das-oel-geht-aus-und-windraeder-toeten-voegel-energie-mythen-teil-1_id_1721761.html

2 https://www.agrarheute.com/energie/windkraftanlagen-diese-massnahmen-retten-voegel-593577

3 https://www.ruhrbarone.de/nrw-kuendigt-regional-gerechte-verteilung-der-windenergie-an/210460/


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 121 mit Schreiben vom 17. August 2022 im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung namens der Landesregierung beantwortet.

  1. In welchen Regionen von Nordrhein-Westfalen sollen die künftigen 1.000 Windkraftanlagen gebaut werden?

In welchen Regionen von Nordrhein-Westfalen künftig Windenergieanlagen (WEA) errichtet werden, wird die neue Steuerung über Windenergiegebiete durch die Landes- und Regionalplanung zeigen und kann zum jetzigen Zeitpunkt weder lokal noch regional näher bestimmt werden. Voraussetzung für ein solches Verfahren ist eine belastbare Potenzialstudie, mit der Flächenvorgaben für die Regionen nachvollziehbar begründet werden können. Diese kann aus der vorliegenden Potenzialstudie des LANUV zeitnah entwickelt werden. In dieser soll die Anrechenbarkeit der bestehenden Regionalpläne, Konzentrationszonen und bestehenden Windenergiestandorte auf das von Nordrhein-Westfalen zu erbringende Flächenziel nach dem Wind-an-Land-Gesetz des Bundes überprüft werden. Ob die geplante WEA schließlich tatsächlich auf dem beantragten Standort errichtet werden kann, entscheidet letztlich die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde.

  1. Inwiefern wird bei der Standortplanung von Windkraftanlagen auf Flugrouten bzw. Brutplätze von gefährdeten Vogelarten geachtet?
  2. Inwiefern wird sich der ökologische Eingriff durch 1.000 neue Windkraftanlagen auf die Population von Vögeln auswirken?
  3. Welche Programme und Maßnahmen plant die Landesregierung, um das Vogelsterben durch Windkraftanlagen zu minimieren?

Die Fragen 2, 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Landesregierung wird zeitnah eine „Task Force Ausbaubeschleunigung“ einsetzen, die die Konfliktbereiche u.a. mit dem Artenschutz identifizieren und gegebenenfalls in Ergänzung zu den auf Bundesebene vorgesehenen Maßnahmen eigene Maßnahmen entwickeln und umsetzen wird. Die hierzu auf Landes- und Bundesebene konzipierten Maßnahmen werden zudem Eingang in den zu novellierenden Windenergieerlass finden, der den nachgeordneten Behörden, den Kommunen und den Projektierern den aktuellen Rechtsrahmen unter anderem im Bereich Artenschutz aufzeigt und somit die Planungssicherheit erhöht.

  1. Welche Kosten sind durch Maßnahmen für den Tierschutz bezüglich des Ausbaus von Windkraftanlagen seit 2017 angefallen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren)

Zu den Kosten für Artenschutzmaßnahmen liegen der Landesregierung keine Informationen vor.

 

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