Von Plünderungen betroffene Flutopfer umgehend und unbürokratisch entschädigen!

Antrag

Antrag
der Fraktion der vom 28.02.2023

Von Plünderungen betroffene Flutopfer umgehend und unbürokratisch entschädigen!

I. Ausgangslage

Wie aus der Beantwortung der Großen Anfrage 2 hervorgeht, haben Kriminelle im Zusammen­hang mit der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2021 insgesamt 1057 Straftaten verübt – die meisten davon ereigneten sich unmittelbar nach dem 14. Juli 2021 beziehungsweise während der ersten Wochen nach der Flut. Darunter waren 632 Eigentumsdelikte wie Unterschlagun­gen, Raubüberfälle, Plünderungen und Wohnungseinbrüche. Dazu äußerte sich die Landes­regierung wie folgt: „Die tatverdächtigen Personen drangen beispielsweise in frei zugängliche oder unzureichend gesicherte, teils nicht bewohnte Wohnungen und Häuser ein oder entwen­deten unbeaufsichtigte Gegenstände.“ Die Diebe machten dabei sogar vor verschlossenen Räumlichkeiten nicht Halt und entwendeten neben Notebooks und Schmuck auch wertvolle Baumaschinen, Autos und Werkzeuge. Zahlreiche Flutopfer verloren damit nicht nur ihr Zu­hause, sondern auch sprichwörtlich ihr letztes Hab und Gut.

Insgesamt verursachten die Täter einen Schaden in Höhe von 1,814 Millionen Euro. Bei den Eigentumsdelikten konnten die Polizeibehörden 275 – mehrheitlich ausländische – Tatver­dächtige ermitteln. Die Aufklärungsquote der Straftaten beträgt damit weniger als die Hälfte. In lediglich 48 Fällen kam es zu einer Verurteilung der Täter, 806 Verfahren wurden hingegen vollständig eingestellt.

Obschon allein in Nordrhein-Westfalen auch nach damaligem Kenntnisstand hunderte Perso­nen, Institutionen und Firmen von diesen Eigentumsdelikten betroffen gewesen sind, sah die vormalige Landesregierung NRW der 17. Wahlperiode in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 5970 vom 13. September 2021 des Abgeordneten Markus Wagner (AfD) „keine finanzielle Entschädigung für Schäden aufgrund von Diebstählen im Zusammenhang mit der Flutkata­strophe“ vor. Die Landesregierung verwies in diesem Zusammenhang lediglich auf die Verord­nung „Aufbauhilfe 2021“ aufgrund des Aufbauhilfegesetzes 2021 des Bundes, auf deren Grundlage die nordrhein-westfälische „Richtlinie Wiederaufbau“ erarbeitet worden ist, und fer­ner auf die allgemeinen Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Polizei Nordrhein-West-falen.1

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Münzenmaier et. al. und der Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag vom 7. April 2022 teilte sodann auch die Bun­desregierung mit, dass über die bisherigen Sofort- und Aufbauhilfen und eine Beantragung von Hilfen aus dem EU-Solidaritätsfonds keine zusätzlichen finanziellen Entschädigungen ge­plant sind.2

Zum Zwecke der substanziellen wie dauerhaften Verbesserung des Opferschutzes hatte die Landesregierung im Dezember 2021 ihre Zustimmung zum Gesetz über die Errichtung der „Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen“3 geäußert. Die Gründung der genannten Stiftung ist mittlerweile erfolgt, wenn auch der Aufbau der Geschäftsstelle noch auf sich warten lässt. Der Stiftungsauftrag sieht vor, Opfern von Gewalttaten in Härtefällen Unterstützungsleistungen aus Mitteln der Stiftung zu gewähren. Bedauerlicherweise hat der Landesgesetzgeber dabei bewusst auf die Einbeziehung der Opfer von Katastrophen verzichtet. Letzteres gilt auch für die Opfer von Eigentumsdelikten im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Juli 2021, für die eine Entschädigung aus den o. g. Stiftungsmitteln somit nicht in Frage kommt. Damit kön­nen die Opfer der Flutkatastrophe, die durch Kriminelle zusätzlichen Schaden erlitten, bisher nicht auf eine Kompensation hoffen.

Die Antragssteller werten es in der Gesamtschau der Ereignisse als inakzeptabel, dass die Landesregierung keine weiteren Finanzhilfen für diejenigen Personen und Institutionen vorzu­sehen beabsichtigt, die Opfer der Flutkatastrophe und zugleich jener Eigentumsdelikte unter Ausnutzung bzw. im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe geworden sind. Der Landtag NRW muss sich daher nun auch mit dieser Teilmenge der Flutopfer solidarisch zeigen und die Landesregierung zum Handeln verpflichten.

II. Der Landtag stellt fest:

  1. Während und nach der Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 kam es zu zahlreichen Straftaten, bei denen die Opfer der Flut weiter zu Schaden kamen.
  2. Die Betroffenen von Straftaten im Rahmen der Flutkatastrophe müssen vollumfänglich entschädigt werden.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. die Opfer von Straftaten im Rahmen der Flutkatastrophe aus bereiten Mitteln vollum­fänglich und unverzüglich finanziell zu entschädigen;
  2. oder aber sich auf Bundesratsebene für eine Entschädigung der Opfer in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz einzusetzen.

Andreas Keith
Dr. Martin Vincentz

und Fraktion

 

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1 Vgl. Landtagsdrucksache 17/15327, S. 1f.; online im Internet:
h t t p s : / / w w w . l a n d t a g . n r w . d e / portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-15327.pdf.

2 Vgl. Bundestagsdrucksache 20/1364, S. 6; online im Internet:

3 Vgl. Landesdrucksacke 17/15877
h t t p s : / / i n t r a n e t . l a n d t a g . n r w . d e /portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-15877.pdf.

Beteiligte:
Andreas Keith