Vor AfD-Hochstufung: Verfassungsschutz führte Hintergrundgespräche mit Journalis­ten

Kleine Anfrage
vom 21.07.2025

Kleine Anfrage 6126 vom 21. Juli 2025
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Drucksache 18/14882

Vor AfD-Hochstufung: Verfassungsschutz führte Hintergrundgespräche mit Journalis­ten

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Der Verfassungsschutz hat bis vor Kurzem regelmäßig vertrauliche Hintergrundgespräche mit Journalisten geführt, unter anderem mit Vertretern von Correctiv, öffentlich-rechtlichen Sen­dern sowie großen Printmedien wie Zeit und Spiegel. Diese sogenannten Einzelhintergrund­gespräche fanden überwiegend in Berlin und Köln sowie bei Veranstaltungen wie der Münch­ner Sicherheitskonferenz statt. Dabei wurden Informationen vermittelt, die nicht öffentlich oder namentlich zitierbar waren – eine in Behördenkreisen übliche, jedoch heikle Praxis. Die Ge­spräche wurden nun offenbar vorübergehend eingestellt. Dies geht aus Auskünften des Bun­desamts für Verfassungsschutz (BfV) gegenüber dem Tagesspiegel hervor. Der letzte derar­tige Termin fand am 6. Mai statt, nur wenige Tage nachdem das BfV die AfD am 2. Mai offiziell als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft hatte. Möglicherweise hängt das Aussetzen der Gespräche mit dieser Einstufung und dem darauf folgenden Rechtsstreit zu­sammen. Denn im Zuge juristischer Auseinandersetzungen mit der AfD verpflichtete sich das BfV durch eine sogenannte Stillhaltezusage, die Partei bis auf Weiteres nicht öffentlich als rechtsextremistisch zu bezeichnen. Kritiker, insbesondere aus der AfD, vermuten, dass diese Hintergrundgespräche ein Instrument der gezielten und verdeckten Einflussnahme auf die öf­fentliche Meinungsbildung darstellen könnten. Die Partei forderte daher im Bundestag umfas­sende Informationen zur Öffentlichkeitsarbeit des BfV, insbesondere zu diesen Treffen. Ob und in welchem Umfang dabei über die AfD gesprochen wurde, ist allerdings unklar. Die Be­hörde verweist darauf, dass ihr hierzu keine Informationen vorlägen. Auch der frühere BfV-Präsident Thomas Haldenwang konnte sich laut eigenen Angaben nicht mehr erinnern, ob die AfD Gegenstand seiner Gespräche mit Journalisten war. Sollte sich bestätigen, dass die Ge­spräche vor allem aufgrund des juristischen Drucks ausgesetzt wurden, wäre dies ein deutli­cher Hinweis darauf, dass ein erheblicher Teil dieser Treffen inhaltlich tatsächlich die AfD und ihre Beobachtung durch das BfV betraf. Eine abschließende, unabhängige Klärung steht bis­lang noch aus.1

Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 6126 mit Schreiben vom 26. August 2025 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Hintergrundgespräche zwischen Journalisten und dem Landesamt für Verfassungsschutz haben insgesamt stattgefunden?

Zwischen dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz und Medienvertretern finden, zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des Landespressegesetzes Nordrhein-Westfalen sowie seines Informationsauftrages aus § 3 Abs. 3 Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, grundsätzlich Gespräche – u. a. in Form von Hintergrundgesprächen – statt. Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage 3849 (LT-Drs. 18/9567) verwiesen.

Eine darüberhinausgehende Auskunft ist nicht möglich. Die Fragestellung umfasst zeitlich nicht eingrenzbare Angaben zu Pressekontakten des Verfassungsschutzes. Für eine Auf­schlüsselung müsste der Datenbestand der Verfassungsschutzbehörde händisch gesichtet werden. Dies ist in dem für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraum mit verhältnismäßigem Aufwand nicht möglich.

  1. Bei wie vielen dieser Gespräche war auch die AfD Thema?

Hintergrundgespräche betreffen Inhalte des gesetzlichen Auftrages des nordrhein-westfäli­schen Verfassungsschutzes aus dem Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Zu­gleich müssen die rechtlichen Voraussetzungen für eine öffentliche Bewertung durch den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz vorliegen. Der nordrhein-westfälische Verfas­sungsschutz unterrichtet die Öffentlichkeit gemäß § 5 Abs. 7 in Verbindung mit § 3 Abs. 3 S. 1, Abs. 1 Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen über Akteure, für die zumindest hin­reichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor­liegen. Hinsichtlich des konkreten Themas im Sinne der Fragestellung wird insoweit auf den schriftlichen Bericht für die Sitzung des Innenausschusses am 22.02.2024 zu dem Tagesord­nungspunkt „Werte Union und AfD in Nordrhein-Westfalen“ (LT-Vorlage 18/2274) verwiesen.

  1. Mit welchen Medien respektive Journalisten haben die in Frage 1 abgefragten Ge­spräche jeweils stattgefunden?

Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

  1. Mit welchen Medien respektive Journalisten haben die in Frage 1 abgefragten Ge­spräche, bei denen die AfD Thema war, jeweils stattgefunden?

Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

 

MMD18-15444

 

1 Vgl. https://apollo-news.net/vor-afd-hochstufung-verfassungsschutz-fuehrte-hintergrundgespraeche-mit-journalisten/.

Beteiligte:
Markus Wagner