Vorgeschlagene Einschränkung der Presseteilnahme bei Pressekonferenz der SPD in Hessen

Kleine Anfrage
vom 05.12.2023

Kleine Anfrage 3001

der Abgeordneten Andreas Keith und Sven W. Tritschler AfD

Vorgeschlagene Einschränkung der Presseteilnahme bei Pressekonferenz der SPD in Hessen

Drei SPD-Ministerpräsidentinnen und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) planten im September 2023 eine gemeinsame Flusskreuzfahrt auf dem Main, gefolgt von einer Pressekonferenz. Im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung wurde die Bitte geäußert, männliche Vertreter der Medien von der Teilnahme an der Pressekonferenz abzusehen. Dieser Vorschlag hat bei Journalisten Besorgnis hervorgerufen und wurde als Einschränkung der Pressefreiheit kritisiert. Männliche Journalisten wurden zwar nicht ausdrücklich abgewiesen, jedoch begrüßten es die Organisatoren, wenn Redaktionen vorrangig weibliche Vertreter entsenden würden.

Die Praxis, von Regierungsseite festzulegen, welches Geschlecht ein Journalist haben muss, um zu einer Veranstaltung eingeladen zu werden, steht im Widerspruch zu den etablierten Gepflogenheiten. In Deutschland obliegt es den Medien, eigenständig zu entscheiden, welche Journalisten sie mit der Berichterstattung zu einem bestimmten Thema beauftragen.

Die Reaktion der Pressevertreter auf diesen Vorschlag fiel dementsprechend negativ aus. Ewald Hetrodt, Vorsitzender der Landespressekonferenz Rheinland-Pfalz, äußerte seine Bedenken gegenüber der vorgeschlagenen Beschränkung: „Das ist nicht lustig, sondern ein Anschlag auf die Freiheit der Presse“.1

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung NRW den Vorschlag, Journalisten aufgrund ihres Geschlechts von der Teilnahme an Pressekonferenzen (höflich) auszuladen bzw. auszuschließen?
  2. Inwiefern hat die Landesregierung bei Presseterminen die Teilnahme von Journalisten aufgrund ihres Geschlechts eingeschränkt?
  3. Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, um sicherzustellen, dass Veranstaltungen, an denen sie teilnimmt, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Pressefreiheit bzw. der damit im Zusammenhang stehenden Gleichberechtigung von Geschlechtern organisiert werden?
  4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um sicherzustellen, dass öffentliche Stellen in Nordrhein-Westfalen die Prinzipien der Pressefreiheit und der damit im Zusammenhang stehenden Gleichberechtigung von Geschlechtern in ihren Aktivitäten respektieren?
  5. An welche Meldestelle der Landesregierung können sich Journalisten künftig wenden, wenn sie bei staatlichen Veranstaltungen aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert würden?

Andreas Keith
Sven W. Tritschler

 

MMD18-7216

 

1 https://apollo-news.net/spd-will-keine-maennlichen-journalisten-bei-pressekonferenz/ Datum des Originals: 04.12.2023/Ausgegeben: 05.12.2023


Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 3001 mit Schreiben vom 15. Januar 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie bewertet die Landesregierung NRW den Vorschlag, Journalisten aufgrund ih­res Geschlechts von der Teilnahme an Pressekonferenzen (höflich) auszuladen bzw. auszuschließen?
  2. Inwiefern hat die Landesregierung bei Presseterminen die Teilnahme von Journa­listen aufgrund ihres Geschlechts eingeschränkt?
  3. Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, um sicherzustellen, dass Ver­anstaltungen, an denen sie teilnimmt, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Pressefreiheit bzw. der damit im Zusammenhang stehenden Gleichberechti­gung von Geschlechtern organisiert werden?
  4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um sicherzustellen, dass öf­fentliche Stellen in Nordrhein-Westfalen die Prinzipien der Pressefreiheit und der damit im Zusammenhang stehenden Gleichberechtigung von Geschlechtern in ih­ren Aktivitäten respektieren?
  5. An welche Meldestelle der Landesregierung können sich Journalisten künftig wenden, wenn sie bei staatlichen Veranstaltungen aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert würden?

Die Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Landesregierung bewertet den Umgang anderer Landesregierungen oder Bundesministe­rien mit Pressevertretern grundsätzlich nicht. Für die Landesregierung Nordrhein-Westfalen kann festgehalten werden, dass es bei Veranstaltungen generell keine Geschlechtertrennung gibt. Der Grundsatz des freien Zugangs für alle Journalistinnen und Journalisten zu medienöf­fentlichen Terminen – völlig unabhängig vom Geschlecht – hat überall in der Landesregierung Geltung.

 

MMD18-7797