Waffen und Sicherheitsschleusen an Gerichten in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage
vom 28.05.2018

Kleine Anfrage 1085
des Abgeordneten Herbert Strotebeck AfD

 

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Die Meldungen über Messerangriffe im Land nehmen zu.

Von September 2017 bis Anfang März 2018 gab es 570 Stichwaffen-Attacken in Nordrhein-Westfalen. Ab 2019 will NRW eine eigene Statistik für Messerattacken einführen.

Die SPD-Fraktion hat dies in einem Antrag (17/2162)2 gefordert und die AfD-Fraktion durch einen Entschließungsantrag (17/2221)3 ergänzt.

Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Oliver Malchow, berichtet: „Die Verunsicherung der Bürger ist regelrecht spürbar, weil kaum noch ein Tag vergeht, an dem nicht Polizeimeldungen über gefährliche oder sogar tödliche Messerattacken bekannt werden.“ Selbst in Gerichte versuchen Menschen Messer und andere Waffen zu bringen, wie aus einem Bericht der „Welt“ Ende April hervorgeht: „Messer, Glasscherben, Pfefferspray – all das haben Wachtmeister an Berlins Gerichten schon beim Einlass herausgefischt. Es kann dabei auch vorkommen, dass Besucher austicken. Berlin will die Bediensteten nun besser schützen. Bei Einlasskontrollen an Berliner Gerichten sind im vergangenen Jahr mindestens rund 3500 Messer sichergestellt worden. Hinzu kamen Pfefferspray, Scheren, Nagelfeilen und Schraubendreher.“

Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt hat angekündigt, die Ausstattung der Sicherheitsschleusen und des Personals zu verbessern.

 

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Waffen wurden 2017 bei Einlasskontrollen an Gerichten in NRW festgestellt (bitte aufschlüsseln nach Gericht)?

2. Welche Waffenarten wurden festgestellt (siehe Frage 1)?

3. Wie viele Gerichte in NRW sind mit Sicherheitsschleusen am Einlass ausgestattet?

4. Welche Kosten fallen im Schnitt für die Einrichtung einer modernen Sicherheitsschleuse an einem Gericht in NRW an?

5. Plant die Landesregierung konkrete Verbesserungsmaßnahmen der Sicherheitsvorkehrungen an Gerichten in NRW?

Herbert Strotebeck

 

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Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1085 mit Schreiben vom 28. Juni 2018 namens der Landesregierung beantwortet.
1. Wie viele Waffen wurden 2017 bei Einlasskontrollen an Gerichten in NRW festgestellt (bitte aufschlüsseln nach Gericht)?
2. Welche Waffenarten wurden festgestellt (siehe Frage 1)?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach dem nicht öffentlichen Sicherheitskonzept der Justiz werden flächendeckend Einlasskontrollen durchgeführt. Hierbei wird eine große Bandbreite an Waffen und gefährlichen Gegenständen sichergestellt und in Gewahrsam genommen. Dabei handelt es sich z.B. um:
• Messer
– Einhandmesser
– Springmesser
– Stilette
– Scheckkartenmesser
– Taschenmesser
– Cuttermesser
– Küchenmesser
– Butterflymesser
– Schlagringmesser
– geschliffene Plastikmesser
– Gürtelschnallenmesser
• Schlagstöcke
• Teleskopschlagstöcke
• Totschläger
• Stahlrute
• Würgehölzer
• Pfefferspray
• CS- Gas
• Schraubendreher
• Teppichmesser
• Rohrzangen
• Holzfeilen
• Scheren
• Nagelscheren
• Nagelfeilen
• Glasflaschen
• Massive Halsketten
• Armbänder
• Schlagringe
• Fleischgabeln
• Pistolen
• Schreckschusswaffen (Gaspistolen)
• Spielzeugpistolen
• Elektroschocker
• Elektroschocker Taschenlampe
Eine weitere landesweite Differenzierung zur Anzahl und einzelnen Gerichten im Jahr 2017 liegt nicht vor.
3. Wie viele Gerichte in NRW sind mit Sicherheitsschleusen am Einlass ausgestattet?
Alle Gerichte sind durch baulich-technische Maßnahmen eingangsgesichert. Einen wesentlichen Aspekt stellen dabei die zentralen Sicherheitsschleusen im Haupteingang zwecks Durchführung von Personen- und Gepäckkontrollen dar. Ein Einbau derartiger Schleusen unterbleibt regelmäßig nur dann, wenn er wegen lokaler baulicher Besonderheiten (z.B. denkmalschutzrechtlicher Art) nicht möglich ist. In diesem Fall erfolgt im Eingangsbereich allerdings eine annähernd gleichwertige Sicherung durch technische und organisatorische Maßnahmen. Die Eingangssicherung erfolgt dabei jeweils angepasst an die konkreten baulichen Gegebenheiten, die Größe des Gerichts und die jeweilige Frequentierung.
4. Welche Kosten fallen im Schnitt für die Einrichtung einer modernen Sicherheitsschleuse an einem Gericht in NRW an?
Die Kosten für eine moderne Sicherheitsschleuse variieren je nach Größe des Gerichts, Umfang des zu bewältigenden Personenaufkommens und den baulichen Gegebenheiten vor Ort. Insbesondere die architektonische Gestaltung sowie Auflagen des Denkmalschutzes können sich signifikant kostensteigernd auswirken. Für die Standardausführung bei einem Gericht durchschnittlicher Größe sind Materialkosten in Höhe von derzeit rund 200.000 Euro zu kalkulieren.
5. Plant die Landesregierung konkrete Verbesserungsmaßnahmen der Sicherheitsvorkehrungen an Gerichten in NRW?
Die baulich-technischen Maßnahmen zur Eingangssicherung erfolgen fortlaufend, um auf dem aktuellen Stand der Technik zu bleiben. Insbesondere bei allen Neu- und Erweiterungsvorhaben – zuletzt etwa bei den neuen Justizzentren in Bochum und Gelsenkirchen – werden baulich-technische Maßnahmen zur Optimierung der Eingangssicherung umgesetzt.