Kleine Anfrage 3004
der Abgeordneten Markus Wagner und Klaus Esser AfD
Waffendiebstahl bei Ministerpräsident Wüst: Waren die bei einem Einbruchdiebstahl entwendeten Gewehre samt Munition mangelhaft gesichert?
Einbrecher hatten Ende 2018 im Rheder Privathaus des heutigen NRW-Ministerpräsidenten Hendrik Wüst zwei sogenannte Langwaffen (also Gewehre) und Munition erbeutet. Dieser Einbruch in das Haus des damaligen Landesverkehrsminister samt Waffendiebstahl war bislang nicht bekannt. Seinerzeit hatten die Einbrecher die Räumlichkeiten nach Diebesgut durchsucht und konnten aus einem Waffenschrank zwei Repetierwaffen sowie dazugehörige Munition erbeuten. Den Waffenschrank öffneten die Diebe offenbar ohne Gewaltanwendung mithilfe eines aufgefundenen Ersatzschlüssels.1 Vor diesem Hintergrund stellen sich mehrere Fragen zum Ablauf des Diebstahls sowie zu etwaigen Verwahrversäumnissen von Herrn Wüst, die ihn als Persönlichkeit des öffentlichen Lebens und heutigen NRW Ministerpräsidenten tangieren könnten.
Daher fragen wir die Landesregierung:
- Welche Informationen liegen der Landesregierung zum Tathergang des in der Presse beschriebenen Einbruchs vor? (Bitte aufschlüsseln nach Informationen zur Aufbewahrungssituation sowie Art und Menge der entwendeten Waffen und Munition)
- Hat die Polizei gegen Herrn Wüst aufgrund eines Verstoßes gegen die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) – hier insbesondere hinsichtlich der Aufbewahrung von Waffen und Munition – ermittelt? (Wenn ja, mit welchem Ergebnis?)
Markus Wagner
Klaus Esser
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3004 mit Schreiben vom 9. Februar 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei beantwortet.
- Welche Informationen liegen der Landesregierung zum Tathergang des in der Presse beschriebenen Einbruchs vor? (Bitte aufschlüsseln nach Informationen zur Aufbewahrungssituation sowie Art und Menge der entwendeten Waffen und Munition)
Nach einem Bericht der zuständigen Kreispolizeibehörde Borken verschafften sich ein oder mehrere Täter im November 2018 gewaltsam Zutritt zum privaten Wohnhaus des damaligen Verkehrsministers. Im Innern durchsuchten sie sämtliche Räumlichkeiten nach Diebesgut. Aus einem Waffenschrank konnten sie mithilfe eines Ersatzschlüssels zwei Repetierwaffen sowie dazugehörige Munition entwenden. Der Ersatzschlüssel wurde durch die gewaltsame Öffnung eines verschlossenen Behältnisses erlangt. Daneben entwendeten sie Wertgegenstände, unter anderem Schmuck.
- Hat die Polizei gegen Herrn Wüst aufgrund eines Verstoßes gegen die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) – hier insbesondere hinsichtlich der Aufbewahrung von Waffen und Munition – ermittelt? (Wenn ja, mit welchem Ergebnis?)
Aufgrund des genannten Wohnungseinbruchsdiebstahls wurde seitens der zuständigen Waffenbehörde (Kreispolizeibehörde Borken) eine rechtliche Prüfung der Aufbewahrungssituation gemäß den Vorgaben des Waffengesetzes und der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung durchgeführt. Dabei konnte kein Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften festgestellt werden.