Antrag
der Fraktion der AfD
Wahrung der politischen Neutralität bei öffentlich geförderten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe statt parteipolitischer Agitation
I. Ausgangslage
Gemäß § 82 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) obliegt es der obersten Landes-jugendbehörde, die Tätigkeit sowie die Weiterentwicklung der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern.
Allerdings kommt es in diesem Zusammenhang immer wieder vor, dass Demonstrationen gegen politische Parteien – teils bewusst, teils unbewusst – indirekt durch öffentliche Mittel finanziell unterstützt werden. So erhielten in der Vergangenheit Organisationen wie „Omas gegen Rechts“ oder das „Waiblinger Bündnis für Demokratie“ Mittel aus staatlichen Programmen wie „Demokratie Leben“. Auch größere Demonstrationen, beispielsweise in Berlin, Dresden oder Leipzig, wurden über Umwege mit öffentlichen Geldern gefördert – auch das Netzwerk „Zusammen gegen Rechts“, das bei der Großdemonstration „Aufstand der Anständigen“ federführend war und in sozialen Medien kräftig gegen CDU und AfD mobilisierte. Dieses Netzwerk wiederum ist eng mit dem Verein Campact verbunden, der Hauptgesellschafter der gemeinnützig geförderten HateAid GmbH ist. HateAid wiederum wird seit 2020 mit rund 2,5 Millionen Euro aus Bundesmitteln durch das Familienministerium unterstützt. 1
Auch Nordrhein-Westfalen bildet hier keine Ausnahme. In Umsetzung des Auftrags gemäß § 82 SGB VIII stellt das für Jugend zuständige Ministerium in Nordrhein-Westfalen für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan auf. Für das Haushaltsjahr 2025 sind über 150 Millionen Euro für Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe eingeplant. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf einer „einmischenden Jugendpolitik“ sowie auf der „demokratischen und politischen Weiterbildung“ junger Menschen.2
Die Liste von Organisationen, die öffentliche Förderung über den Kinder- und Jugendförder-plan erhalten und sich zugleich öffentlich gegen bestimmte Parteien – insbesondere gegen die AfD, teils aber auch gegen die CDU – positionieren, wird immer länger: Der Paritätische Wohlfahrtsverband forderte in einem öffentlichen Appell ein Verbot der AfD.3 Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) verweigert dieser Partei kategorisch jede Plattform, auch bei jugendpolitischen Veranstaltungen.4 Die Naturfreundejugend NRW hat gemeinsam mit den anderen Mitgliedsverbänden des Landesjugendrings NRW einen Beschluss gegen die AfD gestellt, indem sie u. a. ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD fordern.5 Zu den Mitgliedsverbänden des Landesjugendrings NRW gehören u. a. die Arbeiter-Samariter-Jugend NRW, die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in NRW, der Bund der Alevitischen Jugendlichen in NRW, der Bund der Deutschen Katholischen Jugend NRW, die BUNDjugend NRW, die Chorjugend NRW, die dbb-Jugend NRW, der Deutsche Pfadfinderverband NRW, die Deutsche Wanderjugend NRW, die DJO – Deutsche Jugend in Europa NRW, die DGB-Jugend NRW, die Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken NRW, die Naturfreunde-jugend NRW, die Naturschutzjugend (NAJU NRW), die Rheinische Landjugend und der Ring Deutscher Pfadfinderinnen- und Pfadfinderverbände NRW. Darüber hinaus gehören auch verschiedene Landesjugendwerke großer Wohlfahrtsverbände dazu, etwa das Landesjugend-werk der AWO NRW, der Johanniter-Unfall-Hilfe, des Deutschen Roten Kreuzes, der Caritas, der Diakonie und der Malteser.6
Die DGB-Jugend NRW beteiligte sich zusätzlich aktiv an Protestaktionen gegen den AfD-Par-teitag in Riesa und organisierte sogar eine Busfahrt.7 Die AEJ NRW stellt bis vor Kurzem auf ihrer Website eine eigene Sammlung mit Stellungnahmen gegen AfD bereit.8 Diese Sammlung ist mittlerweile gelöscht und die Seite nicht mehr aufrufbar. Dafür werben sie nun u. a. für ein landesweites Austauschtreffen zur Koordination von Aktionen gegen die AfD, in diesem Fall einer Plakataktion mit Gründen, die AfD nicht zu wählen.9
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat offenbar kein Problem mit derartigem Aktivismus gegen eine politische Partei. So schreibt sie in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage 5215, „dass es nach Ziffer 16 des Anwendungserlasses zu AO § 52 nicht zu beanstanden ist, wenn eine steuerbegünstigte Körperschaft wie ein freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu tagespolitischen Themen Stellung bezieht, auch wenn diese außerhalb ihrer Satzungszwecke liegen“. Voraussetzung für eine Förderung sei allerdings, dass freie Träger der Kinder-und Jugendhilfe gemeinnützige Zwecke verfolgen müssen.10
Aber genau in diesem Zusammenhang urteilte der Bundesfinanzhof im Jahr 2019 im Fall der Organisation Attac (Az. V R 60/17), dass politische Betätigung im Rahmen gemeinnütziger Arbeit nur dann zulässig sei, wenn sie sich in „geistiger Offenheit“ vollziehe – also nicht der gezielten Beeinflussung der öffentlichen Meinung diene. Insbesondere sei eine dauerhafte politische Aufklärungsarbeit gegen oder zugunsten bestimmter Parteien mit dem Gemeinnützig-keitsstatus unvereinbar.11
Das bedeutet: Gemeinnützige Organisationen dürfen sich zwar politisch betätigen, jedoch nur solange dies im Einklang mit ihrem gemeinnützigen Zweck steht. Beispielsweise kann ein Tierschutzverein für eine Verschärfung des Tierschutzgesetzes eintreten. Allerdings müssen solche Aktivitäten parteipolitisch neutral bleiben. Einseitige Unterstützung oder Ablehnung bestimmter Parteien ist unzulässig, da steuerliche Vorteile der Gemeinnützigkeit nicht zur indirekten Parteienfinanzierung genutzt werden dürfen. Genau diese Voraussetzung erfüllen zahlreiche freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe schon lange nicht mehr.
Die demokratische Meinungsbildung lebt von Pluralität – sie wird aber dann geschwächt, wenn staatlich geförderte Strukturen parteipolitisch funktionalisiert werden. Angesichts millionenschwerer öffentlicher Förderungen ist es daher unerlässlich, dass freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe strikt auf die Wahrung parteipolitischer Neutralität verpflichtet werden.
II. Der Landtag stellt fest:
- Gemeinnützige Organisationen, etwa freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, dürfen sich politisch äußern, sofern sie parteipolitische Neutralität wahren und ihre Aktivitäten im Einklang mit ihrem gemeinnützigen Zweck stehen. Dies ist eine grundlegende Voraussetzung für eine demokratische Meinungsbildung.
- Diese Voraussetzungen werden allerdings zunehmend nicht eingehalten, wie zahlreiche Demonstrationen, Kundgebungen und Proteste gegen politische Parteien in der Vergangenheit verdeutlichen.
- Öffentlich geförderte freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe haben sich gegenüber allen politischen Parteien neutral zu verhalten.
III. Der Landtag fordert daher die Landesregierung auf:
- sicherzustellen, dass öffentliche Mittel im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans ausschließlich in Übereinstimmung mit dem Gebot parteipolitischer Neutralität verwendet werden und sich Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe lediglich zu aktuellen politischen Fragen äußern, sofern diese ihrem satzungsgemäßen Zweck entsprechen;
- die Zuwendungsvoraussetzungen in der Förderrichtlinie zum Kinder- und Jugendförder-plan so zu konkretisieren, dass die Einhaltung parteipolitischer Neutralität für alle Empfänger öffentlicher Mittel verbindlich geregelt wird;
- bei Verstößen gegen das Neutralitätsgebot Sanktionen bis hin zum Entzug der Fördermittel zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen;
- sich auf Bundesebene für eine Klarstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen einzusetzen.
Zacharias Schalley
Dr. Martin Vincentz
Christian Loose
und Fraktion
1 Vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/plus255383550/Finanzierung-Demos-gegen-rechts-Der-Staat-darf-nicht-mit-Steuergeldern-auf-die-oeffentliche-Meinungsbildung-einwirken.html (abgerufen am 05.05.2025)
2 Vgl. Kinder- und Jugendförderplan NRW 2023 – 2027
3 Vgl.https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/paritaetischer-fuer-verbot-der-afd/ (abgerufen am 05.05.2025)
4 Vgl. https://www.bdkj.de/fileadmin/bdkj/newsletter/2017/2017_47/BDKJ_-_Handlungsempfehlungen_AfD.pdf (abgerufen am 05.05.2025)
5 Vgl. https://nrw.naturfreundejugend.de/downloads/-/-/ (abgerufen am 05.05.2025)
6 Vgl. https://www.ljr-nrw.de/unsere-mitgliedsverbaende/ (abgerufen am 05.05.2025
7 Vgl. https://www.instagram.com/dgb_jugend_nrw/p/DDeP1noNES1/?img_index=1 (abgerufen am 05.05.2025)
8 Vgl. Lt.-Drucksache 18/13533
9 Vgl. https://www.aej-nrw.de/2025/01/20/landesweites-austauschtreffen-gemeinsame-plakataktion-aej-nrw-u-a/ (abgerufen am 05.05.2025)
10 Vgl. Lt.-Drucksache 18/13533
11 Vgl. https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/ngo-neutralitaet-100.html (abgerufen am 05.05.2025