Waldbrände in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 108
der Abgeordneten Andreas Keith und Zacharias Schalley vom 07.07.2022

 

Waldbrände in Nordrhein-Westfalen

In Brandenburg haben sich im vergangenen Monat hunderte Menschen vor Waldbränden in Sicherheit gebracht. Die Feuerwehr und Bundeswehr kämpfte gleich an mehreren Stellen im Bundesland gegen die Feuer, die sich insbesondere durch wechselnde Winde ausbreiteten. Mehrere Tage kämpften die Einsatzkräfte gegen die Brände.1

Der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes stuft einige Regionen in Nordrhein-Westfalen in Stufe 3 von möglichen 5 ein. Einige Regionalforstämter sind derzeit rund um die Uhr in Rufbereitschaft, um bei möglichen Bränden sofort im Krisenstab der Feuerwehr mithelfen zu können.

In Anbetracht der aktuellen Situation rufen das Umweltministerium und der Landesbetrieb Wald und Holz NRW zu besonderer Vorsicht im Wald auf.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung veröffentlichte vergangene Woche, am 30. Juni 2022, die Waldbrandstatistik für das Jahr 2021.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Im Jahr 2021 gab es laut Waldbrandstatistik insgesamt 79 Waldbrände in NRW.2 In 61 Fällen konnte die Brandursache nicht ermittelt werden. In 5 Fällen war Vorsatz und in 13 Fällen Fahrlässigkeit der Grund für den Waldbrand. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus den Ursachen für Waldbrände im Jahr 2021?
  2. Aus der Waldbrandstatistik 2021 ergibt sich, dass Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern nur geringe Ausgaben für die Waldbrandvorbeuge und Kontrolle ausgegeben hat. Welche konkreten Maßnahmen der Waldbrandvorbeuge und Kontrolle hat das Land NRW im Jahr 2021 vorgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach Maßnahmen und Kosten)
  3. Wie viele künstliche Wasserstellen gibt es in nordrhein-westfälischen Wäldern, die sich zur Wasserentnahme bei Waldbränden eignen? (Bitte aufschlüsseln nach Ort der Wasserstelle und optimaler Möglichkeit der Wasserentnahmemenge)
  4. Wie viele Hubschrauber stehen im Bedarfsfall bei einem Waldbrand in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung? (Bitte aufschlüsseln nach Überwachungs- und Löschhubschrauber, Standort des Hubschraubers und Wasserentnahmestellen für Hubschrauber)
  5. Inwiefern sind in den Kommunen mit Waldflächen die Anforderungen an Fahrzeuge zur Waldbrandbekämpfung erfüllt?

Andreas Keith
Zacharias Schalley

 

Anfrage als PDF

 

1 https://www.zeit.de/wissen/umwelt/2022-06/brandenburg-beelitz-treuenbrietzen-waldbrand

2 https://www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/BZL/Daten-Berichte/Waldbrandstatistik/Waldbrandstatistik-2021.pdf


Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 108 mit Schreiben vom 19. August 2022 im Einvernehmen mit dem Minister des Innern sowie dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Auswirkungen des Klimawandels haben die Vitalität unserer Wälder in den vergangenen Jahren maßgeblich beeinträchtigt. Insbesondere die Jahre 2018, 2019 und 2020 waren geprägt durch ein über Monate anhaltendes Niederschlagsdefizit, das bis heute Auswirkungen auf die Wälder hat. Trotz zum Teil ergiebiger Niederschläge im vergangenen Winter konnten diese Defizite nur zum Teil ausgeglichen werden. Viele Baumbestände sterben ab, vertrocknen regelrecht und Schädlinge wie der Borkenkäfer breiten sich aus.

Die meisten Brände werden durch menschliches Handeln ausgelöst. Die häufigsten Ursachen sind Brandstiftungen oder Fahrlässigkeit von Waldbesuchenden. So genügt eine achtlos weggeworfene Zigarette, um einen Brand im Wald auszulösen.

Um wirksam gegen die aufgrund des Klimawandels zunehmend auftretenden Waldbrände vorgehen zu können, ist ein Zusammenspiel der unterschiedlichen Maßnahmen der Prävention und Bekämpfung der Waldbrände notwendig. Das in Kürze veröffentlichte Waldbrandvorbeugungskonzept des Landes zeigt diese Maßnahmen auf (Vorstellung des Konzeptes Ministerin Gorißen und Minister Reul am 9.8.2022).

  1. Im Jahr 2021 gab es laut Waldbrandstatistik insgesamt 79 Waldbrände in NRW. In 61 Fällen konnte die Brandursache nicht ermittelt werden. In 5 Fällen war Vorsatz und in 13 Fällen Fahrlässigkeit der Grund für den Waldbrand. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus den Ursachen für Waldbrände im Jahr 2021?

Die gestiegene Anzahl an Waldbränden zeigt, dass verstärkte Anstrengungen zur Prävention und Bekämpfung notwendig sind. So wurden bspw. Feuerlöscheinrichtungen im Wald saniert bzw. neu angelegt, Wege saniert oder ausgebaut, um die Tragfähigkeit für schwere Feuerwehrfahrzeuge zu erhöhen und in Waldinfo.NRW Kartenlayer zur Waldbrandabwehr ergänzt. Diese und weitere Maßnahmen haben Eingang in das in Kürze veröffentlichte Waldbrandvorbeugungskonzept gefunden.

  1. Aus der Waldbrandstatistik 2021 ergibt sich, dass Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern nur geringe Ausgaben für die Waldbrandvorbeuge und Kontrolle ausgegeben hat. Welche konkreten Maßnahmen der Waldbrandvorbeuge und Kontrolle hat das Land NRW im Jahr 2021 vorgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach Maßnahmen und Kosten)

Laut Landesbetrieb Wald und Holz wurden im Jahr 2021 rd. 764.000 Euro für Wegeinstandsetzungen, das Freiräumen von Wasserdurchlässen und die Anlage bzw. Sanierung von Feuerlöschteichen verausgabt. Weitere Maßnahmen sind in einem Umfang von rund eine Million Euro für 2022 geplant. Eine detailliertere Aufteilung ließ sich in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermitteln.

  1. Wie viele künstliche Wasserstellen gibt es in nordrhein-westfälischen Wäldern, die sich zur Wasserentnahme bei Waldbränden eignen? (Bitte aufschlüsseln nach Ort der Wasserstelle und optimaler Möglichkeit der Wasserentnahmemenge)

Die diesbezüglichen Zahlen des Landesbetrieb Wald und Holz finden Sie in der anliegenden Tabelle. Eine einheitliche Vervollständigung der Auflistung ließ sich in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchführen, da die Regionalforstämter diese Zahlen jeweils einzeln an die Zentrale Landesbetrieb Wald und Holz liefern müssen.

  1. Wie viele Hubschrauber stehen im Bedarfsfall bei einem Waldbrand in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung? (Bitte aufschlüsseln nach Überwachungs-und Löschhubschrauber, Standort des Hubschraubers und Wasserentnahmestellen für Hubschrauber)

Im Land Nordrhein-Westfalen stehen, abhängig der Wartungsintervalle, sechs Hubschrauber der Polizeifliegerstaffel Nordrhein-Westfalen für Erkundungsflüge aus der Luft zur Verfügung. Darüber hinaus können Flugzeuge der Polizei und private Luftfahrzeuge für Erkundungsflüge eingesetzt werden. Die Waldbrandüberwachungsflüge werden im Bedarfsfall durch die Bezirksregierungen koordiniert und geplant.

Für Maßnahmen der Brandbekämpfung aus der Luft ist technische Ausstattung für drei Hubschrauber der Polizeifliegerstaffel Nordhrein-Westfalen, ebenfalls abhängig von Wartungsintervallen, vorhanden. Des Weiteren stehen Hubschrauber der Bundespolizei und der Bundeswehr für Brandbekämpfungsmaßnahmen aus der Luft zur Verfügung. Sollten diese Kapazitäten nicht ausreichen werden private Anbieter eingesetzt oder es können weitere Fluggeräte bundesweit oder über den europäischen Katastrophenschutzmechanismus angefordert werden.

Die Standorte der Polizeifliegerstaffel NRW sind Dortmund und Düsseldorf. Die Bundespolizei hat in NRW Hubschrauber in St. Augustin stationiert.

Die Anforderungen an Wasserentnahmestellen sind definiert, der Einsatzleiter legt in Abstimmung mit dem Piloten die Wasserentnahmestelle bedarfsgerecht fest.

  1. Inwiefern sind in den Kommunen mit Waldflächen die Anforderungen an Fahrzeuge zur Waldbrandbekämpfung erfüllt?

Gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die Gefahrenanalyse im Brandschutzbedarfsplan beinhaltet das gesamte Gemeindegebiet und schließt beispielsweise die Wälder ausdrücklich ein. Mit Hilfe der Brandschutzbedarfspläne können die Aufsichtsbehörden überprüfen, inwieweit die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren nach § 3 Abs.1 BHKG unterhalten.

 

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