Waldbrandgefahr durch Kampfmittel

Kleine Anfrage
vom 19.07.2023

Kleine Anfrage 2147

der Abgeordneten Zacharias Schalley und Andreas Keith AfD

Waldbrandgefahr durch Kampfmittel

Die Herausforderungen der Kampfmittelbeseitigung sind vielfältig und erfordern nicht selten ein koordiniertes Vorgehen zwischen Ländern und Bund. Da die Kampfmittelbeseitigung Ländersache ist, stellt Nordrhein-Westfalen eigene Maßnahmen und Ressourcen zur Bewältigung dieses wichtigen Sicherheitsaspekts bereit. Dabei sind die Flächeneigentümer, einschließlich privater Eigentümer, mindestens für die Meldung zur Beseitigung von Kampfmitteln auf ihren Grundstücken verpflichtet. Sofern es auf einem privaten Grundstück einen Bombenfund gibt, muss der Eigentümer für gewisse Beseitigungskosten aufkommen, da er die Verantwortung für die Sicherheit seines Grundstücks trägt.

Besonders in Waldgebieten gestaltet sich die Kampfmittelbeseitigung äußerst aufwendig. Hier müssen nicht nur die Oberböden abgetragen, sondern auch sämtliche Vegetation, einschließlich Baumbestände, beseitigt werden, um eine gründliche und sichere Räumung durchführen zu können. Die Entfernung von Vegetation stellt eine zusätzliche Herausforderung dar, die zusätzliche Kosten und Ressourcen erfordert.

Ein besorgniserregender Aspekt ist laut aktuellen Medienberichten das vermehrte Auftreten von Selbstdetonationen aufgrund von Umweltfaktoren.1 Die zunehmende Trockenheit und der sinkende Grundwasserspiegel können dazu führen, dass langzeitig im Boden liegende Kampfmittel instabil werden und unkontrolliert explodieren. Solche Selbstdetonationen bergen ein erhebliches Risiko – nicht nur für diejenigen, die die Entschärfung und Beseitigung durchführen, sondern auch für die umliegenden Gebiete, da Waldbrände ausgelöst werden können. Diese Brände können sich schnell ausbreiten und eine erhebliche Gefahr für die Umwelt, die Bevölkerung und die Infrastruktur darstellen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Kampfmittel, die durch Selbstdetonation Waldbrände in Nordrhein-Westfalen ausgelöst haben?
  2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Kampfmittelbeseitigung in Wäldern?
  3. Wie groß ist der Anteil an Waldfläche in NRW, in dem sich noch Kampfmittel befinden?
  4. Wie groß ist der Anteil an Waldfläche in NRW, der von Kampfmitteln geräumt ist?
  5. Wie hoch waren in den vergangenen fünf Jahren die Kosten für Kampfmittelbeseitigung in Wäldern? (Bitte aufschlüsseln nach entstandenen Kosten für das Land NRW und für private Grundstückseigentümer)

Zacharias Schalley
Andreas Keith

 

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1 https:// www .tagesschau.de/inland/gesellschaft/waldbrand-munition-brandenburg-100.html Datum des Originals: 19.07.2023/Ausgegeben: 20.07.2023


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2147 mit Schreiben vom 14. August 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Landwirtschaft und Ver­braucherschutz beantwortet.

  1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Kampfmittel, die durch Selbst­detonation Waldbrände in Nordrhein-Westfalen ausgelöst haben?

Der Landesregierung liegen keine Kenntnisse über Kampfmittel vor, die durch Selbstdetona­tion Waldbrände ausgelöst haben.

  1. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Kampfmittelbeseitigung in Wäldern?

Auf Anforderung der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde als Gefahrenabwehrbehörde wer­den auch in Wäldern notwendige Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen durch die Kampfmit-telbeseitigungsdienste bei den Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf durchgeführt.

  1. Wie groß ist der Anteil an Waldfläche in NRW, in dem sich noch Kampfmittel be­finden?

Der Anteil der Waldfläche, in dem sich noch Kampfmittel befinden, ist statistisch nicht erfasst.

  1. Wie groß ist der Anteil an Waldfläche in NRW, der von Kampfmitteln geräumt ist?

Bezugnehmend auf die Beantwortung der Frage 3 wird auch zur von Kampfmitteln geräumten Waldfläche keine Statistik geführt.

  1. Wie hoch waren in den vergangenen fünf Jahren die Kosten für Kampfmittelbesei-tigung in Wäldern? (Bitte aufschlüsseln nach entstandenen Kosten für das Land NRW und für private Grundstückseigentümer)

Das Land Nordrhein-Westfalen trägt die Kosten der unmittelbaren Kampfmittelbeseitigung, ab­gebildet in der Titelgruppe 60 des Kapitels 03 310 aus dem Einzelplan des Ministeriums des Innern. Eine statistische Unterteilung der Ausgaben nach Flächentypen z.B. Bauflächen, Ackerflächen oder auch Waldflächen findet dabei nicht statt.

Kosten, die privaten Grundstückseigentümern entstehen, werden dem Land nicht mitgeteilt und damit auch nicht statistisch erfasst.

 

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