Kleine Anfrage 5038
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Waltrop: Messerstecherei auf dem Marktplatz
Am Sonntagabend, den 12. Januar 2025, wurde ein 42-jähriger Dattelner gegen 20:00 Uhr durch zwei Männer auf dem Raiffeisenplatz in Waltrop schwer verletzt. Wie ein Polizeisprecher mitteilte, fuhr der Mann anschließend selbst mit dem Auto in ein Krankenhaus. Anschließend sicherten Polizeikräfte mit mehreren Wagen den Tatort in der Innenstadt. Die Polizei führte aus, dass im Hintergrund mutmaßlich Streitigkeiten zwischen einem der beiden Tatverdächtigen (17 Jahre aus Waltrop) und einer Angehörigen des 42-Jährigen stehen. Das Opfer hatte den 17-Jährigen offenbar zur Rede stellen wollen. Daraufhin kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem 42-Jährigen, dem 17-Jährigen und dessen Begleiter. Der 42-Jährige wurde dabei auch mit einer Stichwaffe verletzt. Anschließend ergriffen die beiden jungen Männer die Flucht.1
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
- Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Wie viele Straftaten, bei denen ein Messer respektive eine Stichwaffe eingesetzt wurde, wurden in Waltrop von 2015 bis heute pro Jahr auf öffentlichen Straßen und Plätzen registriert?
Markus Wagner
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5038 mit Schreiben vom 6. März 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Bochum hat dem Ministerium der Justiz unter dem 03.02.2025 im Wesentlichen berichtet, wegen des mit der Kleinen Anfrage angesprochenen Sachverhalts würden noch andauernde Ermittlungen wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung gegen zwei Beschuldigte geführt, die sich in Untersuchungshaft befänden. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen habe einer von ihnen auf Anweisung des anderen, der den Geschädigten mit einem Messer angegriffen habe, Pfefferspray eingesetzt. Der Geschädigte habe u. a. mehrere Stichverletzungen und Tritte gegen den Kopf erlitten, die eine Notoperation erforderlich gemacht hätten.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch die Staatsanwaltschaft und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Ein Beschuldigter ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:
- in einem Fall wegen Sachbeschädigung
- in einem Fall wegen Ladendiebstahls
- in einem Fall wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls
- in vier Fällen wegen Bedrohung
- in zwei Fällen wegen Nötigung
- in zwei Fällen wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung
- in zwei Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung
- in einem Fall wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage
- in einem Fall wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
- in einem Fall wegen illegalen Handels mit sonstigen Betäubungsmitteln
- in einem Fall wegen Nachstellung.
Ein Beschuldigter ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:
- in einem Fall wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung
- in einem Fall wegen gefährlicher Körperverletzung
- in einem Fall wegen Hausfriedensbruchs
- in einem Fall wegen Raubes.
- Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen bei deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Die Beschuldigten besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Wie viele Straftaten, bei denen ein Messer respektive eine Stichwaffe eingesetzt wurde, wurden in Waltrop von 2015 bis heute pro Jahr auf öffentlichen Straßen und Plätzen registriert?
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten für das Jahr 2024 derzeit nicht vor.
Seit Einführung eines Tatmittelkatalogs im Jahr 2019 lässt sich die Verwendung von Waffen und gefährlichen Gegenständen auswerten. Grundsätzlich reicht das bloße Mitführen bei der Tatbegehung für die Erfassung nicht aus, die Tatmittel müssen konkret bei der Begehung der Tat eingesetzt werden. Eine Ausnahme bilden die Verstöße gegen das Waffengesetz, bei denen das Tatmittel stets erfasst wird, auch unabhängig von einer konkreten Nutzung.
Die Anzahl erfasster Straftaten, bei dem das „Tatmittel Stichwaffe“ auf Straßen, Wegen oder Plätzen in Waltrop eingesetzt wurde, bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Berichtsjahr | Stichwaffen | |||
insgesamt | davon | |||
Messer (WaffG) |
sonstiges Messer | sonstige Stichwaffe | ||
2019 | 3 | 0 | 3 | 0 |
2020 | 4 | 0 | 4 | 0 |
2021 | 1 | 0 | 1 | 0 |
2022 | 2 | 0 | 2 | 0 |
2023 | 4 | 1 | 3 | 0 |